1) Curius, im J. 689 = 65 als Bewerber ums Consulat ohne alle Aussicht auf Erfolg genannt (Cic. ad Att. I 1, 2). Er wird gewöhnlich mit Q. Curius Nr. 7 identificiert, was Hölzl (Fasti praetorii 32f.) zu rechtfertigen sucht, doch bleibt dies bedenklich; denn nach Analogie anderer bekannter Fälle (vgl. Mommsen St.-R. I 522, 3) konnte ein aus dem Senate ausgestossener Mann, um wieder in den Senat zu gelangen, kein höheres Amt übernehmen, als er vorher bekleidet hatte, so dass Q. Curius nach dem J. 684 = 70 sich zu diesem Zwecke erst wieder um die Quaestur bewerben musste. Dann ist aber die Zeit zu kurz, als dass er im J. 689 = 65 schon die Qualification für das Consulat erworben haben könnte.