208a. b) Ser. Cornelius Lentulus wurde 582 = 172 mit P. Lentulus Nr. 202 nach Griechenland geschickt, um die kleineren Staaten zum Bunde gegen Perseus zu vereinigen (Liv. XLII 37, 1. 3. 5, vgl. Appian. Mac. 11, 4). Beide waren gemeinsam in diesem Sinne im Peloponnes thätig (Liv. XLII 37, 7f.); dann wurde Servius von den anderen Mitgliedern der römischen Gesandtschaft nach Chalkis berufen und hier zurückgelassen (Polyb. XXVII 2, 8. Liv. XLII 44, 6). 585 = 169 war er Praetor und Statthalter von Sicilien (Liv. XLIII 11, 7. 15, 3). Dass er ein Bruder des P. Lentulus gewesen sei, mit welchem er gemeinsam Griechenland bereist hatte, ist eine durch kein Zeugnis zu stützende Vermutung; sie ist, da Lentulus dann L. f. L. n. sein müsste, unvereinbar mit einer andern Hypothese. Eine Ehreninschrift aus Delos lautet: Σερουίον Κορνήλιον Σερουνίου υἱὸν Λέντολον στρατηγὸν | ἀνθύπατον Ῥωμαίων Διονύ|σιος Νίκωνος Ἀθηναῖος τὸν | ἑαυτοῦ ξένον καὶ φίλον δικαιο|σύνης ἕνεκεν τῆς εἰς ἑαυτὸν | Ἀπόλλωνι. Ihr Herausgeher S. Reinach hat sie in seinem eingehenden Commentar (Bull. hell. IX 379–387) auf diesen Ser. Lentulus bezogen und nur darin eine Schwierigkeit gefunden, die Anwesenheit des Lentulus auf Delos während seiner Praetur und sein proconsularisches Imperium zu erklären. Er hält es für möglich (a. O. 384), dass im Bericht des Livius über das J. 585 = 169 die Commandos zweier Praetoren, des Ser. Lentulus und des C. Marcius Figulus mit einander verwechselt worden seien, und dass jener nicht Sicilien verwaltet, sondern die römische Flotte im makedonischen Kriege geführt habe. Diese Annahme ist unzulässig, da das Flottencommando des C. Marcius Figulus durch das Zeugnis des Polybios (XXVIII 16, 3. 17, 10; aus Polyb. Liv. XLIV 1, 3. 10, 5ff.) durchaus sicher beglaubigt ist. Wenn die Inschrift dennoch diesem Ser. Lentulus gehören sollte, so müsste sie ihm auf Grund seiner älteren Beziehungen zu Griechenland während seiner Praetur gesetzt sein, ohne dass er damals wieder dort weilte. Wahrscheinlicher ist aber, was auch Reinach als möglich hinstellte und Mommsen (St.-R. II 650, 3) angenommen hat, dass der Ser. Lentulus der Inschrift von dem andern zu unterscheiden ist. Dafür spricht schon der Umstand, dass sich der athenische Gastfreund des Praetors, der ihm die Statue errichtete, erst während des zweiten Drittels des 7. Jhdts. d. St. in öffentlichen Ämtern nachweisen lässt (vgl. v. Schöffer De Deli insulae rebus [Berl. Studien IX] Berl. 1889, 226); es spricht ferner dafür vielleicht der Titel des Lentulus. Diese Inschrift und die gleichfalls auf Delos gefundene eines C. Cluvius (s. d. Nr. 2) galten bisher als die ältesten Belege für das Vorkommen des Titels στρατηγὸς ἀνθύπατος (vgl. Mommsen a. Ο.); jetzt hat er sich aber nach zweifelloser Ergänzung auf einer 1898 entdeckten Inschrift des Q. Caecilius Metellus Macedonicus (s. o. Bd. III S. 1213ff.) in Thessalonike im J. 606 = 148 nachweisen lassen (Athen. Mitt. XXIII
[1377]
164f.). Er dürfte seit Metellus und der von ihm vorgenommenen Einrichtung Makedoniens zur römischen Provinz den Statthaltern von Makedonien und Achaia verblieben sein, wie er später überhaupt von solchen Beamten geführt wird, und da deren Liste noch viele Lücken aufweist, so wird man in Ser. Lentulus vielleicht einen der ersten von ihnen zu sehen haben. Vermutlich ist er der Sohn des älteren Ser. Lentulus und der Vater des Quaestors L. Lentulus Nr. 193. Zu wesentlich demselben Ergebnis ist von anderen Ausgangspunkten her ganz neuerdings Foucart (Revue de philologie XXIII 1899, 263f.) gelangt, doch will er in Ser. Lentulus eher einen Statthalter von Asien, als von Makedonien sehen und ihn nach M’. Aquillius 628 = 126 ansetzen. Der Titel wird nach Foucarts Darlegungen nur in der Zeit von 608 = 146 bis 670 = 84 von den Griechen und von den Statthaltern selbst, die sich an Griechen wenden, gebraucht, so dass nur die Provinz des Lentulus, aber nicht die Zeit zweifelhaft bleibt.