134) Cn. Cornelius Dolabella, von Drumann (G. R. II 561) für den Sohn des Vorigen gehalten, stand im Bürgerkriege auf der Seite Sullas, riet ihm im J. 672 = 82 von dem Sturm auf Rom ab und führte eine Zeit lang seine Flotte (Plut. Sulla 28, 7. 29, 7; comp. Sull. et Lys. 2). Zum Lohn erhielt er von ihm das Consulat für 673 = 81 (Fasti Cap. [erhalten nur: Cn. C...]. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Cic. leg. agr. II 35. Gell. XV 28, 3. Appian. b. c. I 100) und verwaltete darauf die Provinz Makedonien, aus der er 676 = 78 als Triumphator, jedenfalls infolge glücklicher Kämpfe mit den Thrakern, heimkehrte (Cic. Pis. 44. Suet. Caes. 4). Im folgenden Jahre wurde er von dem jungen C. Iulius Caesar wegen Erpressungen vor Gericht gezogen; die Zeitangabe beruht auf Suet. a. O., während Tac. dial. 34 die Anklage in das 21. Lebensjahr Caesars, also 675 = 79 setzt, was deshalb bedenklich ist, weil hier auch die unmittelbar vorhergehende Angabe über das Alter des L. Crassus bei seinem ersten Process nachweisbar falsch ist (vgl. John z. d. St.). Die Rede Caesars gegen Dolabella, von der actionis I lib. I citiert wird (Gell. IV 16, 8), ist noch später gelesen und gerühmt worden (Vell. II 43, 3. Ascon. Scaur. p. 23. Tac. a. O. u. a., vgl. Caesar ed. Kübler III 135f.), aber der Angeklagte vergalt ihm mit scharfem Hohn (Suet. Caes. 49) und wurde ausserdem von den ausgezeichneten Rednern C. Aurelius Cotta und Q. Hortensius verteidigt (Cic. Brut. 317. Val. Max. VIII 9, 3), so dass der Process mit seiner Freisprechung endete (Plut. Caes. 4, 1. Suet. Caes. 4. 55. Ascon. Scaur. p. 23; Cornel. p. 65 u. a.; falsch Auct. de vir. ill. 78, 2: Caesar Dolabellam iudicio oppressit). Von Ascon. p. 23. 65 wird dieser Dolabella von dem gleichnamigen Nr. 135 sorgfältig unterschieden; dagegen sind beide von Pseudo-Ascon. p. 110 Or. (Caesar adolescens ... in Dolabella reo ex Cilicia, qui quidem damnatus est ... Scaurus qui alterum Dolabellam consularem triumphalemque accusavit; vgl. auch Schol. Verr. p. 169 Or.) mit einander verwechselt worden.