Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Beitrag, Aufopferung
Band IV,1 (1900) S. 1164
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Contributio bezeichnet jede Art von Beitrag oder Aufopferung. So heisst z. B. die compensatio (s. d.) eine contributio, Dig. XVI 2, 1, weil bei ihr Hauptforderung und Gegenforderung zur beiderseitigen Tilgung aufgeopfert werden. Auch die Beiträge zu Seeschäden nach der lex Rhodia de iactu (s. d.) werden so genannt (Dig. XIV 2, 1, 2, 7. 3), ebenso die Beiträge der Vermächtnisnehmer zur Ergänzung der sog. quarta Falcidia, die dem Erben von seinem Erbteile nach der lex Falcidia (s. d.) ungeschmälert verbleiben soll, Dig. XXXV 2, 30, 8, endlich auch Abgaben und Steuern, Dig. XXVI 7, 32, 6. Cod. Theod. XII 1, 173, 1.