RE:Consolidatio
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Verstärkung des Niesbrauchrechts durch Verbindung mit Eigentum | |||
Band IV,1 (1900) S. 947 | |||
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Consolidatio ususfructus ist die Verstärkung eines Niessbrauchsrechts durch seine Verbindung mit dem Eigentume, Inst. II 4, 3. Dig. XXIII 3, 78, 2. VII 2, 3, 2. 6 pr. Frg. Vat. 83. Es ist dies ein Fall der confusio (s. d.). Der Niessbrauch wird hierbei von dem Eigentume als dem stärkeren Rechte absorbiert und dadurch gewissermassen nach seinem Inhalte verstärkt.
[R. Leonhard. ]