Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Comes domesticus ordinis primi, später Comes consistorianus
Band IV,1 (1900) S. 650
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26) Comes domesticus ordinis primi ist ein Titel, der nur in den ersten Jahren nach dem Tode Constantins d. Gr. nachweisbar ist (Dessau 1238. 1244). Wahrscheinlich bezeichnet er dasselbe, was man später comes consistorianus nannte, nur zu einer Zeit, als diese Benennung des Amtes noch nicht zu festem technischen Gebrauche durchgedrungen war. S. Comes consistorianus (Nr. 19).