270) (Ti. Claudius?) Phoebus, Freigelassener unter Nero, benahm sich übermütig gegen den späteren Kaiser Vespasian (Tac. ann. XVI 5, zum J. 65 n. Chr. Dio epit. LXVI 11, 2), den er aber nach dessen Thronbesteigung um Verzeihung bat. Vespasian strafte ihn grossmütig mit Verachtung (Dio a. a. O.; J. 70 n. Chr.). Derselbe Name begegnet wiederholt auf Inschriften, CIL VI 15204–15207. Da Phoebus, unter Nero wenigstens, jedenfalls grossen Einfluss und wahrscheinlich auch grossen Reichtum besass, so wäre es ganz gut möglich, dass die balnea Phoebi (Iuven. VII 233) sein Eigentum waren, die Glosse des Scholiasten daher auf einem Missverständnis beruht, vgl. Friedländer z. St.