Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Cl(audius) Marinus Pacatianus, Ti. Gegenkaiser d. beiden Philippi
Band III,2 (1899) S. 27712772
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235) Ti. Cl(audius) Marinus Pacatianus, Gegenkaiser der beiden Philippi, der sich nach dem Zuge gegen die Carpen erhob. Er stammte, wie es scheint (vgl. Nr. 352f.), aus senatorischer Familie und bekleidete eine Officiersstelle (Zonaras bezeichnet ihn als ταξιάρχης) in Moesien oder [2772] Pannonien, wo er von den Soldaten zum Kaiser ausgerufen wurde (Zosim. I 20, 2. Zonar. XII 19 p. 131 Dind.; letzterer ist von Zosimus abhängig oder benützt eine von dessen Quellen). Zu seiner Bekämpfung wurde von dem bestürzten Kaiser (C. Messius Quintus Traianus) Decius ausgesendet, der einzige von den Senatoren, der dem Kaiser Mut zuzusprechen wusste. Noch ehe Decius hinkam, wurde C. von den Soldaten getötet und Decius, der die Urheber des Aufstandes bestrafen sollte, zur Annahme des Imperiums genötigt (Zosim. I 21, 1. 2. Zonar. a. a. O.). Dieses Ereignis fällt in das J. 249 n. Chr., was nicht nur durch die Regierungsdauer der Philippi bestimmt ist, sondern auch durch eine der wenigen Münzen des C. (Cohen V² p. 181ff. nr. 1–8. Eckhel VII 338f.) bestätigt wird, auf der die Reversseite lautet Romae aetern(ae) an(no) mill(esimo) et primo (Cohen nr. 7). Aus den Münzen erfahren wir auch seinen vollen Namen Imp. Ti. Cl(audius) Mar(inus) Pacatianus p(ius) f(elix) Aug(ustus), während er bei den Schriftstellern nur Marinus genannt wird. Dass seine Herrschaft sich in der That nur über die Donauländer erstreckte, wird durch den Fundort der Münzen wahrscheinlich gemacht, vgl. Eckhel VII 339. Hingegen hat sich Eckhels an sich unglaubwürdige Ansicht als unrichtig erwiesen, dass er auch identisch sei mit dem Θεὸς Μαρῖνος auf einigen Münzen aus Philippopolis (Eckhel VII 337, vgl. II 44f. Mionnet I 419 nr. 360f. V 589 b. Cohen V² p. 180), denen zufolge also C. nach seinem Tode consecriert worden wäre; dieser Marinus ist vielmehr der Vater des Kaisers Philippus, (Iulius) Marinus, vgl. Waddington-Le Bas zu nr. 2072. Erwähnung verdient, dass von einem Claudius Marinus der Iulia Aug(usta) mater castrorum (wahrscheinlich ist die Kaiserin Iulia Domna, kaum Iulia Mamaea gemeint) eine Inschrift gesetzt ist (CIL II 2529).

[Stein. ]