226) M. Claudius Marcellus war 652 = 102 Legat des C. Marius und nahm rühmlichen Anteil an dessen Siege bei Aquae Sextiae (Frontin. strat. II 4, 6. Plut. Mar. 20, 5. 21, 2; beide nennen das Praenomen des C. nicht). In einem Processe trat der Redner L. Licinius Crassus, gest. 663 = 91 als Zeuge gegen ihn auf, aber Marcellus wurde trotzdem freigesprochen (Cic. Font. 24. Val. Max. VIII 5, 3). Im Bundesgenossenkriege 664 = 90 war er Legat des Consuls Sex. Iulius Caesar und wurde nach dessen Niederlage in der Festung Aesernia in Samnium eingeschlossen. Obwohl die Stadt von aller Hülfe abgeschnitten war, widerstand sie doch einer längeren Belagerung und wurde nur durch Hunger zur Übergabe gezwungen (Liv. ep. LXXII. LXXIII. Appian. bell. civ. I 40. 41). Wenn ein Sohn des Marcellus, der im J. 684 = 70 adulescens war (Cic. Verr. IV 91), also vielleicht damals geboren wurde, den Beinamen Aeserninus führte, so gereichte dieser dem Vater vielleicht nicht zum Spott, sondern zur Auszeichnung wegen seiner tapfern Verteidigung von Aesernia. Er selbst ist wohl der M. Marcellus, der 673 = 81 zu den Richtern des P. Quinctius gehörte (Cic. Quinct. 54); vielleicht beziehen sich auch teilweise die auf den gleichnamigen Aedilen von 663 = 91 bezogenen Notizen auf diesen M. Marcellus (vgl. Nr. 227. Mommsen Herm. XX 282). Borghesi (Oeuvres II 309f.) vermutet in ihm den Urheber der lex Clodia de victoriatis, die Plin. n. h. XXXIII 46 erwähnt, und die ums J. 650 = 104 erlassen sein mag (vgl. Mommsen Münzw. 399; Tr. Bl. II 104ff.), doch ist das ganz unsicher. Cic. Brut. 136 beurteilt Marcellus als Redner nicht ungünstig und bezeichnet ihn als Vater des M. Marcellus Aeserninus Nr. 231 und des P. Cornelius Lentulus Marcellinus.