Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sohn v. Nr. 2, unter Odovakar comes privatarum
Band III,2 (1899) S. 16711672
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3) Sohn von Nr. 2, war unter Odovakar Comes privatarum und Comes sacrarum largitionum und verwaltete die Provinz Sicilien, als Theoderich in Italien eindrang; er schloss sich, noch bevor die Entscheidung zu Gunsten Theoderichs gefallen war, dem neuen Herren an und zog die Provinz Sicilien mit sich; zur Belohnung erhielt er von ihm seine Heimatprovinz Bruttien und Lucanien zur Verwaltung, wo er unzweifelhaft seinen grossen Einfluss im Interesse der gothischen Herrschaft geltend machte. Während dieser Zeit scheint der in der Collectio Britannica und bei Ivo erhaltene Brief des Papstes Gelasius (Jaffé-Kaltenbrunner 708 v. J. 495–496) an ihn gerichtet zu sein. Später (zwischen 501 und 507; vgl. Anon. Vales. 68) ernannte ihn Theoderich zum Prafectus praetorio und, nachdem er diese Stelle niedergelegt hatte (wahrscheinlich 507), zur Belohnung für die ihm geleisteten Dienste zum Patricius [1672] (wahrscheinlich im oder bald nach dem J. 507). In den nächsten Jahren berief ihn der König wieder an seinen Hof nach Ravenna, während sein Sohn Quaestor war. Vgl. über ihn Cassiod. var. I 3. 4. III 28 und Anecd. Hold.; ferner Usener a. a. O. 67f. und Mommsen a. a. O. p. VIIIf.