Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Einheit d. Steuerrechnung
Band III,2 (1899) S. 1564
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2) Seit der Zeit Diocletians heisst caput, griechisch κεφαλή (so wird die Abkürzung Κ in den Censuslisten CIG 8657. Bull. hell. IV 336 aufzulösen sein) oder ζυγοκεφαλή (Cod. Iust. X 27, 2 § 8. Nov. Iust. 17, 8. M.-Ber. Akad. Berl. 1879, 161), in Gallien jede Einheit der Steuerrechnung (Eumen. paneg. VIII 11. 12. Apoll. Sid. carm. XIII 20), in den orientalischen Provinzen nur die Einheit der beweglichen Steuerobjecte, während die der unbeweglichen iugum (ζυγόν) genannt wird; doch repräsentieren beide auch hier den gleichen Steuerwert (Cod. Theod. VII 6, 3. XI 16, 6. 20, 6. 23, 1. XII 4, 1. XV 3, 5. Cod. Iust. X 27, 2 § 8). Jene Einheiten umfassen sowohl Vieh als Menschen, woher in den angeführten Censuslisten ἀνθρ(ώπων) κ(εφαλαί) und ζώ(ων) κ(εφαλαί) oder δούλων καὶ ζώων κ(εφαλαί) verzeichnet stehen. Ursprünglich rechnete man auf ein C. einen Mann (daher der Name) oder zwei Frauen, seit dem J. 386 werden 5 Männer oder 8 Frauen je zwei Capita gleichgesetzt (Cod. Theod. XIII 11, 2). Wie viele Viehhäupter dem männlichen Haupte geglichen wurden, ist unbekannt; vgl. Capitatio.

[Seeck. ]