4) L. Caesetius Flavus (Praenomen Dio. Nic. Damasc.; Cognomen Φλαούιος irrig Dio. Plut.) und L. Epidius Marullus, Volkstribunen 710 = 44, nahmen von einer Statue Caesars das Diadem, das man ihr aufgesetzt hatte, hinweg, indem sie erklärten, der Dictator selbst wünsche solches nicht, und verhafteten die Schuldigen. Ebenso führten sie Leute, die ihn bei der Rückkehr von den feriae Latinae mit dem Königstitel begrüsst hatten, ins Gefängnis ab und ernteten beim Volke allgemeinen Beifall für ihr Verhalten. Daraufhin, nicht erst nachdem er noch weiter durch sie gereizt war (wie Dio XLIV 10, 2 sagt), beschwerte sich Caesar über sie beim Senat, der sich seinen Wünschen ohne weiteres fügte. Caesar stiess sie
[1311] kraft seiner Censorwürde aus dem Senat und entsetzte sie ihres Amtes gemäss eines von dem Tribunen C. Helvius Cinna (vgl. Dio XLIV 10, 3. XLVI 49, 2. Obsequ. 70) beantragten Volksbeschlusses. Sie wurden zwar nicht, wie Nic. Damasc. v. Caes. 20, 5–9 behauptet, verbannt, aber verliessen Rom freiwillig. Auch dass Caesar sie selbst begnadigt habe, ist eine unrichtige Angabe desselben Autors (22, 1); vielmehr forderten Brutus und Cassius nach Caesars Ermordung ihre Zurückberufung (App. b. c. II 122), die nun auf Antrag des Praetors Cornelius Cinna erfolgte (Nic.). Das Recht der Ämterbewerbung wurde ihnen zurückgegeben, aber nicht das Tribunat (Cic. Phil. XIII 31. Liv. ep. CXVI. Vell. II 68, 4f. Suet. Caes. 79. 80. Dio XLIV 9, 3–10, 3. App. b. c. II 108. 122. 138, vgl. IV 93. Plut. Caes. 61, 3; Anton. 12, 2. Zon. X 11 p. 369 aus Plut. Nic. Damasc. a. O.; vgl. Schelle Beiträge zur Gesch. des Todeskampfes der röm. Republik [Dresden 1891] 2–5). Nach Val. Max. V 7, 2 weigerte sich der Vater des C., der römischer Ritter war (vgl. Nr. 1) und noch zwei andere Söhne hatte, mit Entschiedenheit, diesen zu verstossen, wie Caesar ihm zumutete.