17) Aufidius Chius, römischer Jurist. Vat. frg. 77: contra quam Atilicinum respondisse Aufidius Chius refert. Die Hs. bietet Aufidius[WS 1]; da diese Namensform sich aber sonst nicht belegen lässt, so hat man schon lange an die nahe liegende Verbesserung in Aufidius gedacht, zumal bei Martial. V 61, 10 ein Aufidius Chius als Muster eines sorgsamen Verwalters fremden Vermögens angeführt wird. Die Identität ist kaum zu bestreiten: da A. den um die Mitte des 1. Jhdts. n. Chr. lebenden Atilicinus (s. d.) citierte, kann er sehr wohl ein Zeitgenosse des Martial gewesen sein; die bei diesem Dichter erwähnte Beschäftigung und Charakteristik passt für einen Juristen; der seltene Name spricht ebenfalls für die Verselbigung. Auch Mommsen ist von seinem in der älteren Ausgabe der vaticanischen Fragmente (1861) gemachten Vorschlag, Anfidius in Fufidius (vgl. Lenel Paling. I 177) zu ändern, zurückgekommen und hat sich jetzt (Collectio libr. iur. anteiust. III p. 41) der Lesung Aufidius angeschlossen.
[2292] Ausser den beiden obigen Erwähnungen ist nichts über unseren Juristen bekannt; vgl. Teuffel R. Litt.-Gesch. § 328, 1; R.-E. I² 2130, 14. Karlowa R. R.-G. I 700. Krüger Quellen u. Litt. d. R. R. 157, 85. Lenel Paling. I 75.