Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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König der Paionen
Band II,2 (1896) S. 2279
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Audoleon Αὐδολέων, auf den Münzen Αὐδωλέων, bei Polyaen. IV 12, 3 und Plut. Pyrrh. 9 Αὐτολέων), König der Paionen, Sohn des Patraos, wurde um das J. 310 von den illyrischen Autariaten, die damals, wie es scheint, neue Wohnsitze suchten, bedrängt und von Kassandros aus der Bedrängnis gerettet (Diod. XX 19, 1; vgl. auch Iust. XV 2, 1). Zur Zeit der Befreiung Athens von der Herrschaft des Demetrios Poliorketes (287/6) unterstützte er die Athener vor allem durch Getreidesendungen, wofür ihm bedeutende Ehrenbezeugungen zu teil wurden (vgl. die Inschrift aus dem Archontat des Diotimos, wahrscheinlich Sommer 286, CIA II 312; vgl. auch 313. Hicks Man. of Gr. Hist. Inscr. 157f. v. Wilamowitz Phil. Unters. IV 246ff. Niese Gesch. d. griech. und mak. Staaten I 379, 2). Für die Bundesgenossenschaft mit Athen war wahrscheinlich der Gegensatz gegen Demetrios, den bisherigen König von Makedonien, besonders massgebend. Bald darauf, jedenfalls vor den Tod des Lysimachos, muss das Ende der Regierung A.s fallen, wie aus Polyaen. IV 12, 3 hervorgeht. Nach A.s Tode scheinen Unruhen ausgebrochen zu sein, durch die sein Sohn Ariston von der Herrschaft ausgeschlossen wurde. Lysimachos benutzte dieselben, um das paionische Land für sich zu gewinnen (vgl. Polyaen. a. O.; hierauf bezieht sich vielleicht auch Diod. XXI frg. 13; vgl. Droysen Hellen. II 2, 323). Eine Tochter des A. war mit Pyrrhos vermählt (Plut. Pyrrh. 9). Aus den Münzen scheint hervorzugehen, dass A. den Königstitel erst nach 306, dem Beispiele der Diadochen folgend, angenommen hat; dieser Titel findet sich, wie in der erwähnten attischen Inschrift, auf den nach dem Alexandertypus geprägten Münzen mit dem Kopf des jugendlichen Herakles, während die Münzen der Vorgänger A.s und die andern von diesem selbst, mit dem Haupte der Pallas oder des jugendlichen Dionysos, nicht den Königstitel zeigen (Six Num. Chron. 1875, 24f. Head Catal. of greek coins, Macedonia etc. p. LI S. 4ff. Imhoof-Blumer Monn. grecq. 59). Vgl. noch Droysen Kl. Schr. I 73ff. 79ff.