2) Bruder des Dareios, nach dem Skythenzuge als Statthalter in Sardes eingesetzt (Herod. V 25), liess sich von Aristagoras zu einem Angriffe auf Naxos verleiten, welcher fehlschlug (Herod. V 30-32. 35). Das Hülfegesuch der von den Spartanern bedrohten Athener (etwa 506, Busolt Gr. Gesch. I 621) beantwortete er mit der Aufforderung, dem Könige Erde und Wasser zu geben, welcher die Gesandten auf eigene Verantwortung nachkamen (Herod. V 73). Später wurde A. von Hippias, der sich in Sigeion aufhielt, bearbeitet. Er drohte den athenischen Gesandten, die ihn baten, den φυγάδες nicht zu willfahren, sie sollten Hippias aufnehmen, εἰ βουλοίατο σόοι εἶναι (Herod. V 96). Während des ionischen Aufstandes (498, Busolt Gr. Gesch. II 31) verteidigte er die Burg von Sardes erfolgreich gegen die Empörer (Herod. V 100). Nach dem Siege der Perser bei Ephesos wurde er beauftragt, den Aufstand in Ionien und Aiolien niederzuwerfen (Herod. V 123). Als (noch 498, Busolt Gr. Gesch. II 38) Histiaios aus Susa nach Sardes kam, warf ihm A. seine Mitschuld am ionischen Aufstande vor (Herod. VI 1). Als Histiaios aus Furcht vor A. entflohen war (Herod. VI 2. 3) und mit einigen vornehmen Persern in Sardes in Verbindung blieb, wurden diese durch einen verräterischen Boten A. denunciert und von ihm hingerichtet (Herod. VI 4). Nachdem Histiaios (493, Busolt Gr. Gesch. II 43) von Harpagos gefangen genommen worden war, liess ihn A. zusammen mit Harpagos ans Kreuz schlagen (Herod. VI 30). Nach dem Ende des Aufstandes ordnete er die Verfassung der unterthänigen Ionier (Herod. VI 42). Er zwang die ionischen Städte, Verträge mit einander zu schliessen, die Processe zwischen Angehörigen verschiedener Städte regelten, vermass ihre Gebiete und legte die Tribute neu auf, aber ungefähr in der vorigen Höhe. Hekataios von Milet soll ihn als Gesandter der Ionier bestimmt haben, sich mit mässigen Tributen zu begnügen und den Städten ihre eigenen Gesetze zu lassen (Diod. X 25, 2). In dem Thronstreite zwischen Xerxes und Ariamenes soll er den Ausschlag für Xerxes gegeben haben (Iust. II 10, 9).