Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Röm. Tribus
Band II,1 (1895) S. 12041205
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Arnensis, römische Tribus, wahrscheinlich wie die Aniensis oder die Oufentina oder die Teretina nach einem Flusse genannt, und zwar einem Aro (s. d.), falls es gestattet ist, in dem modernen Namen des aus dem Lago di Bracciano (lacus Sabatinus) südwärts strömenden und unterhalb Maccarese in das Meer mündenden Flusses Arrone (Arona) den antiken uns nicht überlieferten Namen fortlebend zu glauben. Die wichtigste Stütze dieser Vermutung ist, dass auch die anderen drei gleichzeitig mit der A. und aus demselben Anlasse geschaffenen Tribus im südlichen Etrurien gelegen waren (Kubitschek De tribuum origine 18). Ihre Schaffung fällt in das J. 387 v. Chr. (tribus quattuor ex novis civibus – im südlichsten Etrurien, Liv. VI 4, 4 – additae: Stellatina, Tromentina, Sabatina, Arnensis, Liv. VI 5, 8 und epit. VI). In die A. wurden von den infolge des sog. Bundesgenossenkrieges in das römische Bürgerrecht recipierten italischen Gemeinden, wie es scheint, nur solche eingeschrieben, die damals das Bürgerrecht mit Waffengewalt hatten erzwingen wollen. Denn seither wurden die Gemeinden der Frentaner und der Marruciner in der A. censiert. Vielleicht war derselbe Vorgang bei den Gemeinden Ocriculum, Blera, Clusium und Brixillum aus dem nämlichen Grunde beobachtet worden (Kubitschek a. O. 68. 75). Ausserhalb Italiens wurde die A., so viel wir sehen, nur um einige in Africa (Curubis, Karthago, Neapolis, Thabraca, Thiburnica, Thuburbo maius?, Uchi maius) und Mauritanien (Saldae und Tupusuctu) gelegene Gemeinden bereichert, und zwar wahrscheinlich blos durch Caesar den Sohn; denn die wenigen unter diesen [1205] Gründungen, die noch bis auf den Dictator Caesar, in die J. 45 und 44 v. Chr., zurückreichen, sind wohl erst durch seinen Grossneffen definitiv eingerichtet worden (Kubitschek Imperium Romanum tributim discriptum 137). In der officiellen Nomenclatur des römischen Bürgers wurde der Name gewöhnlich adiectivisch verwendet, wie der der Aniensis, z. B. CIL VIII 8466 L. Petronius M. f. Arnensis Ianuarius (Arch.-epigr. Mitt. XIV 1891, 139ff.). Die seltenere Nebenform Arniensis (inschriftlich bezeugt CIL VI 2500. 2707. 2926. 2942? VII 48. VIII 7082. 8504. Bulletin trimestriel III 39, 742. 181, 875; Areniensis II 105. Ἀρνιήσσης Senatuscons. Orop. bei Bruns Fontes iuris⁵ 163 Z. 10 neben zweimaligem Ἀρνήσσης in Z. 8) ist wohl durch die Analogie von Aniensis beeinflusst. Die übliche Abkürzung ist Arn. Näheres bei Kubitschek De trib. Rom. orig. 37f.