Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Stratege des Antigonos II. Gonatas 262–255 v. Chr.
Band S V (1931) S. 4344
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S. 2851 zum Art. Apollodoros:

41a) Sohn des A. aus dem attischen Demos Otryne. Nach einer in Rhamnus auf der Burg gefundenen Inschrift, die zu einem Ehrendenkmal des A. gehörte (Bull. hell. XLVIII [1924] 264ff.) in der Zeit 262–255 v. Chr. Stratege des Königs Antigonos Gonatas für das östliche Küstengebiet Attikas, wo er in Rhamnus als Garnisonstadt residierte. Über die Einsetzung der makedonischen [44] Strategen Beloch Gr. Gesch. IV² 1, 397f. Die genauere Bestimmung des Amtsjahres des A. ist nach der Inschrift nicht möglich, da der Archontenname zwischen τὸν ἐνιαυτὸν τὸν ἐπὶ ... ἄρχοντος nicht mehr zu lesen ist. Daß aber A. zwischen 262 und 255, also bald nach der Einnahme Athens (262) durch Antigonos im Amte war, als der König sich noch stark in die Verwaltung des Landes einmischte (Paus. III 6, 6. Athen. IV 167f., vgl. Niese Gesch. der gr. und maked. Staaten 1899, II 239f. und Beloch Gr. Gesch. IV² 1, 590), das geht wohl aus den Worten κ]ατασταθεὶς στρατηγὸς ὑπό τε τοῦ βασιλέως Ἀντιγόνου καὶ [ὑπὸ τοῦ δήμου] χειροτονηθεὶς ... hervor, ὑπὸ τοῦ δήμου als richtige Ergänzung vorausgesetzt (vgl. IG II² 682. 1299 u. a.). Danach wäre also A. vom König ,eingesetzt‘ und nachträglich vom Volke ,gewählt‘ worden. In A. scheint das militärische Amt, das ihm vom König übertragen war, mit der Würde des höchsten Beamten der athenischen Republik verschmolzen (Beloch Gr. Gesch. IV² 1, 398). Die Einrichtungen Athens blieben unangetastet, und die makedonische Herrschaft wurde durch A. καλῶς καὶ συμφερόντως durchgeführt, und zwar, wie die Inschrift anerkennt, τῆς τε ἄλ[λης φρουρᾶς πάσης] καὶ τῶν ἰσοτελῶν. Als Besonderes wird noch erwähnt, daß sich A. auch die δοκιμασία ὑπὲρ τῆς ἰσοτελείας, die Bestätigung des Isotelenrechtes, angelegen sein ließ; er sorgte also sicherlich dafür, daß die Verleihung dieses Rechtes durch die Volksversammlung (ἡ δωρεὰ ἀκολούθως τῇ τοῦ [δήμου προ]αιρέσει), wie seit dem Ende des 4. Jhdts. üblich, vor dem entsprechenden Heliastengerichtshof nachgeprüft und bestätigt wurde. Wenn die Ergänzung ἂν ὡς τάχιστα vor ἐπικυρωθε[ῖ] richtig ist, hat man dem A. es besonders angerechnet, daß er die Angelegenheit möglichst schnell erledigen ließ. Abschließend wird es dann noch als ein Verdienst des A. bezeichnet, daß er εἰς τὰ ἄλλα χρείας sich öffentlich und privatim einem jeden zur Verfügung gehalten habe. – Neben dem Strategen A. wird als sein nicht minder gefeierter Mitarbeiter, als sein von ihm eingesetzter ἐπιμελητής, Endios, der Sohn des Aicheas, aus dem Demos Aithalidai, erwähnt. Daß dieser in erster Linie der makedonischen Macht diente und daher hier vom Strategen im Namen des Königs ernannt wurde (κατασταθέντα ὑπὸ τοῦ στρατηγοῦ Ἀπολλοδώρου), geht wohl auch aus Plut. Demetr. 39 hervor, wo erzählt wird, daß Demetrios Poliorketes über unterworfene Städte einen ἐπιμελητής eingesetzt hatte, der am sichtbarsten die makedonische Macht zeigen sollte.

Um des A.s ἀρετή und δικαιοσύνη) gegen König, Isotelen und Volk entsprechend zu würdigen beschenkten die Isotelen von Rhamnus den A. mit einem goldenen Kranz und beschlossen die Errichtung einer steinernen Stele in dem Heiligtum des Dionysos, in die die Ehrungsurkunde, wie sie uns erhalten geblieben, eingemeißelt wurde. Ebenso wurde auch der ἐπιμελητής mit einem Ölzweigkranz geehrt, desgleichen der auch vom Strategen ernannte πυλωρός, der Isotele Ophelas, der Sohn des Ophelion.

[Fiehn. ]

Nachträge und Berichtigungen

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Band R (1980) S. 35
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[Abschnitt korrekturlesen]

41a) S V, s. [41e]).

[41e]) (K) Stratege des Antigonos II. Gonatas in den J. 262–255 v. Chr., Sohn des A. S V.