Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Wagenart
Band I,2 (1894) S. 2184 (IA)–2185 (IA)
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Angaria. Dies ist der Name für die langsamsten und schwersten Wagen des öffentlichen Fuhrwesens, welche den Cursus clabularis bildeten (Cod. Theod. VI 29, 5, 1) und im Gegensatz zur schnelleren Pferde- und Maultierpost standen (Cod. Theod. VIII 5, 16. 48. 62. 66. XII 12, 9); zuerst erwähnt im J. 320 (Cod. Theod. VIII 5, 4; vgl. Zeitschr. f. Rechtsgesch. X 225). Sie wurden von Ochsen gezogen (Cod. Theod. VIII 5, 11) und durften bis zu 1500 Pfund belastet werden (Cod. Theod. VIII 5, 28. 30). Sie wurden hauptsächlich für den Transport der fiscalischen Güter benutzt (Cod. Theod. VIII 5, 16. 48); einzelne begleiteten auch den Zug der Heere, um die Kranken aufzunehmen (Cod. Theod. VIII 5, 11. 45. Cod. Iust. XII 50, 22); endlich wurde Privatleuten, die im öffentlichen Interesse reisten (Cod. Theod. VIII 5, 4. Amm. XX 4, 11. Zeitschr. f. Kirchengesch. [2185] X 551), namentlich Gesandten (Cod. Theod. XII 12, 9. Cod. Iust. XII 50, 22), meist nur diese langsamere Art der Beförderung bewilligt. Die Tiere dazu, welche gleichfalls angariae heissen, wurden von den Grundbesitzern gestellt (Dig. L 4, 18, 21. 29. Cod. Theod. VIII 5, 21), soweit sie nicht durch besondere Privilegien befreit waren (Cod. Theod. VI 23, 3. 4); doch sollen auch diese nach einem Gesetze Theodosius II. in Kriegszeiten keine Geltung haben (Cod. Iust. XII 50, 21). Leo liess im Orient den Cursus clabularis nur noch für den Kriegsgebrauch und für die Gesandten bestehen und übertrug die Kosten von den Grundbesitzern auf die Kasse des Praefectus Praetorio (Cod. Iust. XII 50, 23). Vgl. Cursus publicus.

[Seeck. ]