Amsivarii (oder Ampsivarii). Die Hauptstelle über dieses germanische Volk, dessen ursprüngliche Sitze wir nicht kennen (vgl. Zangemeister Westd. Ztschr. VI 251), die aber vielleicht an der unteren Ems (Amisia) gewesen sind, bei Tac. ann. XIII 55. 56, wo berichtet wird, die Ampsivarii (so der cod. Med. cap. 56, Amsibarii cap. 55) seien von den Chauken aus ihren Sitzen vertrieben worden und hätten unter Nero einen Strich Landes am rechten Ufer des Niederrheins, den vorher die Chamaven, dann die Tubanten und Usipier, hierauf die Friesen kurze Zeit occupiert hatten, besetzen wollen; die Römer duldeten das aus strategischen Rücksichten nicht, die Ampsivarier mussten weichen und wurden allmählich, nachdem sie heimatlos lange umherirrend vergeblich Hülfe bei anderen germanischen Stämmen (Bructerern, Tencterern, Chatten, Cheruskern) gesucht hatten, aufgerieben (Zeuss Die Deutschen 91). Aber es müssen sich Reste des Volkes erhalten haben, denn ihr Name erscheint noch in späterer Zeit; so in dem Provinzenverzeichnis des cod. Veron. 2 (bei Seeck Notit. dign. 251) unter den gentes barbarae quae pullulaverunt sub imperatoribus (Amsiuarii, Angrivarii, Flevi, Bructeri u. s. w.); in der Not. dign. occ. V 40 = 188 unter den auxilia palatina (vgl. VII 70); es nennt sie endlich Sulpicius Alex. bei Greg. Tur. hist. Franc. II 9 unter Valentinian als zu den Franken gehörig (Zeuss Die Deutschen 341). Man hat ihren Namen ferner durch Conjectur bei Tac. ann. II 8. 22. 24 herstellen wollen (die Hss. sprechen von Angrivarii), was unsicher bleibt, wenn auch möglicherweise ein Versehen des Schriftstellers oder ein Schreibfehler vorliegt. Ebenso spricht die Überlieferung bei Amm. Marcell. XX 10 gegen Ampsivarii (Francorum quos Atthuarios vocant die Hss.), und zweifelhaft ist es, ob in den Ἀμψανοί oder Καμψιανοί des Strab. VII 291. 292 die Ampsivarier zu erkennen sind. Die auf der peutingerschen Tafel neben den Chaci d. h. Chauci) genannten Vapii. Varii können die Ampsivarii sein, ebensogut aber die Angrivarii (vgl. C. Müller Ausg. des Ptolemaeus I 1 p. 257. 258). Müllenhoff Deutsche Altertumskunde III 216. 314.