2) Aerarium sanctius p. R. hiess der Reserveschatz, den der römische Staat als Zehrpfennig für die Zeit der äussersten Gefahr angelegt hatte; ihm wurde das aurum vicesimarium zugeführt, d. i. die 5 % Freilassungssteuer, die durch die Lex Manila 397 = 357 eingeführt [672] worden war. Liv. VII 16, 6. XXVII 10, 11. Im J. 545 = 209 wurde es unter dem Drucke der Zeitlage nötig, das gesammelte Gold herauszuheben; es waren (Liv. XXVII 10, 11) an 4000 Pfund zusammengekommen. Den letzten Angriff auf das A. machte Caesar im J. 705 = 49 (Lucan. III 114ff. Plin. n. h XXXIII 56. Plut. Caes. 35; Pomp. 62. Appian b. c. II 41. Dio XLI 17. Flor. II 13, 21 aerarium sanctum. Zon. X 8. Oros. VI 15, 5. Cassiod. a. 705), da die Pompeianer (Cic. ad Att. VII 21, 2. Caes. b. c. I 14, 1) nicht mehr dazu hatten gelangen können. Die Summe belief sich nach Plinius n. h. XXXIII 56 auf 15 000 Goldbarren, 30 000 Silberbarren und 30 Millionen Sesterzen (an 90 000 Pfund), nach Orosius sehr unwahrscheinlicher Erzählung auf 4 135 Pfund Gold und fast 900 000 Pfund Silber. Ob und was für Quellen dem A. ausser dem aurum vicesimarium zu Gebote standen, wird nicht gesagt; was Lucanus (III 156ff.) sagt, ist teilweise evident falsch und verlangt daher auch für den Rest Vorsicht. Wahrscheinlich ist, was Herzog Verf. und Verw. I 821, 1 ‚aus der Natur der Sache wie aus dem Wortgebrauch‘ folgert, ‚dass es nicht blos ein besonderer Fond, sondern auch ein besonderer Ort war.‘ Der Vergleich, in welchem Quintilian (inst. or. X 3, 3) von opes velut sanctiore quodam aerario reconditae spricht, hat Ruggiero (Diz. epigr. I 301) zu der ganz unnötigen Annahme verleitet, dass nach Caesars Eingriff in das A. neuerdings ein solches geschaffen worden sei.