Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Militaria, dienstliche Berichte, Buchführung und Inventarisierung
Band I,1 (1893) S. 286 (IA)–287 (IA)
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3) Acta militaria. Was uns von den Verwaltungs-Bureaux der einzelnen Truppenkörper bekannt ist, beschränkt sich auf Titel der in ihnen bediensteten Chargen und auf die wenigen Worte, mit denen Vegetius II 19 es erklärt, dass bei einem Teile der Recruten einer Legion notarum peritia, calculandi computandique usus eligitur: totius enim legionis ratio, sive obsequiorum sive militarium munerum sive pecuniae, cotidie adscribitur actis maiore prope diligentia, quam res annonaria vel civilis in polyptychis adnotatur. Nach der diesen Worten folgenden Auseinandersetzung (vgl. z. B. nomina eorum, qui vices suas fecerunt, brevibus inseruntur; quando quis commeatum acceperit vel quot dierum, adnotatur in brevibus u. s. w.) werden die Dienstleistungen der Soldaten und ihre Einnahmen und Ersparnisse buchmässig controliert und sichergestellt: die Ersparnisse werden, wie Vegetius hinzufügt, apud signiferos aufbewahrt, sonst bemerkt er nichts über das [287] Bureaupersonal. Es liegt aber auf der Hand, dass der Inhalt der acta damit nicht erschöpft war, dass insbesondere ebensowenig die dienstlichen Berichte allgemeiner Art noch die Registerführung, Buchführung und Inventarisierung irgendwie berücksichtigt sind. Es wird wohl auch auf die Möglichkeit zu achten sein, dass Vegetius nur einen Teil der acta darstellen wollte (adscribitur actis, was freilich auch für die Fortsetzung der A. gesagt sein kann), ja auch, dass die res annonaria vel civilis (im Gegensatze zur üblichen Auffassung) nicht auf aussermilitärische Verhältnisse sich bezieht, sondern eben in jenen A. als Hauptbestandteil stand; was Vegetius über das commeatum accipere sagt, erschöpft die res annonaria der Legion (vgl. Aurel. Victor Caes. 33) gar nicht.

Die meist inschriftlich gegebenen Titel von militärischen Registratoren und Rechnungsbeamten (teilweise principales) sind mannigfaltig (ab actis, actarius, capsarius, codicillarius, a commentariis, commentariensis, exactus, exceptor, ab indicibus, librarius, notarius, scriba, tabularius) und gestatten, einen Schluss auf die Ausdehnung ihrer Geschäfte zu ziehen. Denn es ist kaum wahrscheinlich, dass unter diesen Titeln die einzelnen willkürlich wählen konnten; auch zeugen das Avancement vom exceptor zum actarius Mur. 864, 3 sowie die Erwähnungen dieser Stellen in den späteren Rechtsquellen und die Art der Zusammenstellung der Chargen eines cornicularius, eines actarius und von librarii und exacti CIL XIV 2255 deutlich dagegen. Ob einzelne der genannten Titel sich auf bestimmte Truppengattungen beschränkt haben, lässt sich vorläufig ebensowenig sagen, als sie sich grossenteils bisher gegen einander abgrenzen liessen (Vermutungen bei Ruggiero). Vgl. Marquardt St.-V. II² 547. 550f. Cauer Eph. epigr. IV p. 424ff. Delaberge bei Daremberg et Saglio I 49. Ruggiero diz. epigr. I 52ff.