Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Glabrio, M'., Sohn von Nr. 37, Praetor 70 v. Chr., Pontifex, hochmütig
Band I,1 (1893) S. 256 (IA)–257 (IA)
Manius Acilius Glabrio (Konsul 67 v. Chr.) in der Wikipedia
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38) M.’ Acilius Glabrio, Sohn des M.’ Acilius Glabrio Nr. 37, Enkel des P. Mucius Scaevola. Bene institutum avi Scaevolae diligentia socors ipsius natura neglegensque tardaverat, Cic. Brut. 239 (diese Stelle ist verkehrter Weise dahin ausgelegt, dass Acilius spät zu den Ämtern gelangt sei; es handelt sich nur um den Gegensatz zu C. Piso als Redner minime tardus in excogitando). Als Praetor 684 = 70 führte er den Vorsitz in der quaestio de repetundis, als Cicero Verres anklagte: Verr. A. I 4. 29. 41. 51. 52. Act. II 30. V 76. 163; Consul 687 = 67 mit C. Piso CIL I p. 540 n. 597 = IX 390. 782. Dio XXXVI 14, 1. 24, 3. 38, 1 (consularis Cic. Phil. II 12). Nach Dio XXXVI 38, 1 brachte er mit seinem Collegen gemeinschaftlich ein Gesetz de ambitu ein, das sonst als lex Calpurnia angeführt wird, und als dessen Rogator Ascon. in Corn. p. 61 KS. nur Piso nennt (vgl. Lex). Durch das Gabinische Gesetz wurde ihm Bithynia et Pontus und damit die Führung des Krieges gegen Mithradates übertragen (Sall. h. V 10. Dio XXXVI 16, 4). Er eilte als Consul nach Asien in der Hoffnung, dort mühelos den Krieg zu beenden. Die Nachrichten über sein dortiges Verhalten sind lückenhaft und geben kein klares Bild (Appian. Mith. 90 extr. ist ganz ungenau, Ciceros Urteil de imp. 3 huic qui successerit non satis esse paratum ad tantum bellum administrandum ist in dieser [257] Rede ohne Gewicht; multa praetereo consulto sagt Cic. 26). Lucullus übergab ihm drei Legionen und forderte ihn auf, den Oberbefehl zu übernehmen (Cic. imp. 26), doch. verharrte A. in Unthätigkeit. Die Auflösung in Lucullus Heer wurde dadurch noch beschleunigt, dass die Fimbrianischen Legionen durch das Gabinische Gesetz entlassen waren (Sall. a. a. O.; nach Appian a. a. O. hätte Acilius auch durch Edict die Soldaten des Lucullus unter Androhung von Strafen für sich in Pflicht genommen). Die Verwirrung war so gross, dass Lucullus den Oberbefehl weiter führen musste bis zur Ankunft des Pompeius. Die Übertragung des Befehls durch das Manilische Gesetz 688 = 66 an Pompeius beendigte auch Acilius Commando. Acilius war in Rom im Senat bei der Abstimmung über die Catilinarier, wobei er nach dem Antrag des Iunius Silanus stimmte. Cic. ad Att. XII 21, 1. Seine Teilnahme an einer Senatssitzung 697 = 57 im December erwähnt Cic. ad Q. fr. II 1, 1. Er war Pontifex 697 = 57, Cic. har. resp. 12. Er war vermählt mit Aemilia, einer Tochter des M. Aemilius Scaurus cos. 639 = 115 und der Caecilia Metella, der Stieftochter Sullas. Dieser zwang Acilius die schwangere Gattin dem Pompeius abzutreten; sie starb bei der Geburt des Sohnes (vgl. Nr. 39), Plut. Sull. 33; Pomp. 9 (daraus Zonar. X 1). Ein Beispiel hochmütigen Auftretens des Acilius giebt Dio XXXVI 42, 2.

[Klebs. ]