Ἕδνα. 1. Die Brautgeschenke, die ursprünglich den Kaufpreis darstellen, den der Freier für die Braut zahlt. Sie bestehen hauptsächlich in Rindern und anderem Vieh, Hom. Il. XI 244. Mehrere Bewerber suchen sich darin zu überbieten, Od. XV 17. XVIII 276. XVI 392. Nur unter besonderen Umständen erhält der Freier die Braut ohne solche, ἀνάεδνον, Il. IX 146. XIII 366. Andererseits stattet der Vater seine Tochter aber auch aus, und das Wort bedeutet 2. die Ausstattung, Mitgift, die im Falle ungerechtfertigter Verstoßung erstattet werden muß, Od. II 132, wie umgekehrt beim Ehebruch die Brautgeschenke, VIII 318. Man hat diese Bedeutung des Wortes in Abrede gestellt (insbesondere Cobet Misc. crit. 239), aber Od. I 277 und II 196 lassen keine andere Deutung zu, und dazu stimmen auch die ἐεδνωταί Il. XIII 382 und ἐεδνώσαιτο θύγατρα Od. II 53, sowie der Gebrauch späterer Dichter, Pind. Ol. IX 11. Eur. Andr. 2. 153. 942. Vgl. Schoemann-Lipsius Gr. Alt. I⁴ 50 und für den gegenteiligen Standpunkt Hentze zu Od. I 277 Anhang.