Ἐπιθήκη steht technisch für ein Schuldverhältnis mit Unterpfand neben παραθήκη (Faustpfand) und Hypothek in Ephesos bei Dittenberger Syll.² 329, 51 aus dem 1. Jhdt. v. Chr. Die Erklärung ist unsicher. Waddington: gage additionnel ou supplementarire, Dareste früher: créances garanties par des clauses pénales, in [221] Inscr. jur. gr. 27 ist es zweifelnd (vgl. 501) mit secondes hypothèques übersetzt (vgl. Ἐπιδανείζειν), und dem Zusammenhange nach, hat diese Auffassung das meiste für sich, die Wortbildung wäre allerdings von παραθήκη und ὑποθήκη verschieden.