Ἐπιδέκατον, eigentlich das Zehntel zum Ganzen hinzugerechnet, also 11/10, dann auch das Zehntel an sich und folglich in der Zinsenrechnung 10 Prozent, so in der Verbindung ἐπιδέκατοι τόκοι. In einem Leidener Papyrus findet sich ἐ. als ein Terminus, der in der ptolomaeischen Gerichtsverfassung für gewisse nicht näher zu bestimmende Kosten des Proceßverfahrens verwendet wird, in anderen als zum Pachtschilling geschlagene 10%ige Provision. Vgl. Wilcken Gr. Ostraka I 302f. 534ff. 736. S. auch Art. Δέκατη.