Ἀπόρρητα[WS 1] hiessen zu Athen 1) Waren, deren Ausfuhr verboten war, wie Bauholz, Pech, Tauwerk, Flachs u. a. zum Bau und zur Ausrüstung der Schiffe wichtige Gegenstände, Aristoph. Ran. 362 mit Schol.; vgl. Boeckh[WS 2] Staatsh. d. Ath. I² 76; 2) gewisse ehrenrührige Schimpfreden, als ἀνδροφόνος, πατραλοίας, ῥίψασπις, welche, wenn der Beweis der Wahrheit nicht erbracht werden konnte (Lys. X 30), in Athen mit 500 Drachmen geahndet wurden (Lys. X 2. Isokr. XX 3). War die Ehre eines Toten angegriffen, so wurde die Strafe verdoppelt (Demosth. XX 604. XL 49); wer einen Beamten so beleidigte, verfiel in Atimie (Demosth. XXI 32). Vgl. Meier-Lipsius Att. Proc. 628f. Platner Proc. u. Klagen II 187f. Hermann-Thalheim Rechtsaltertümer 35.