Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kleiderräuber
Band XIII,2 (1927) S. 14291430
Bildergalerie im Original
Register XIII,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|XIII,2|1429|1430|Λωποδύτης|[[REAutor]]|RE:Λωποδύτης}}        

Λωποδύτης, Kleiderräuber, bei Lys. X 10 umschrieben mit θοιμάτιον ἀποδύειν und τὸν χιτωνίσκον ἐκδύειν, sie waren in dem Gesetze über die κακοῦργοι (s. d.) gleich anfangs aufgeführt Ant. V 9, so daß das Gesetz auch ὁ περὶ τῶν λωποδυτῶν genannt wird, Demosth. LIV 24. Sie [1430] wurden durch ἀπαγωγή (s. d.) bei den ἕνδεκα (s. d.) verfolgt und waren mit Todesstrafe bedroht, Arist. resp. Athen. 52, 1. Auch in der Notwehr gegen den λ. gestattet Plat. Leg. IX 874 c die Tötung.