RE:Δογματογράφοι

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Dogmatographoi, Zeugen zur Beurkundung der Volksbeschlüsse
Band S III (1918) S. 342
Bildergalerie im Original
Register S III Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|S III|342||Δογματογράφοι|[[REAutor]]|RE:Δογματογράφοι}}        

Δογματογράφοι, sind Urkundszeugem für die Beurkundung von Volksbeschlüssen. Die Benennung ist aus den römischen Senatusconsulta in die Psephismen griechischer Städte Kleinasiens herübergenommen worden. Statt γραφομένῳ παρῆσαν οἱ δεῖνες, Übersetzung von scribendo adfuerunt illi der Senatsconsulta (s. d.), findet sich in Ephesos öfter ὁ δεῖνα δεδογματογράηκα, in Assos γνώμη βουλῆς καὶ δήμου – λαχόντων δογματρογράφων τῶν δεινῶν (drei Namen), was bereits Menadier richtig beurteilt hat. Ihm hat sich Swoboda Griech. Volksbeschl. 213f. angeschlossen, der ein vollständiges Verzeichnis der bis 1890 bekannt gewordenen Inschriften mit δ. gibt. Getrennt ist das zusammengesetzte Verbum in Aizanoi (Phrygien), CIG 3858, 1 (Ramsay Cities and bishopries of Phrygia I 2, 644 Z. 544, vgl. 699). Hier ist die Rubrik Unterschriften, wie wir sagen würden, ausgefüllt durch Ausdrücke wie Μένανδρος Ἀρτεμιδώρου δόγματα γράφω, worauf dann der Abstimmungsvermerk folgt, z. B. Ἑρμογένης δημόσιος ἔγραψα κατὰ τὰς ψήφους καὶ κατέταξα; vgl. dazu Ad. Wilhelm Arch.-epigr. Mitt. XX (1897) 81, der Inscr. Pont. Eux. I 2 beifügt.

Anderer Art dagegen sind vielleicht die drei δ. im Ehrendekret für die Gemeindeephoren der lakedaimonischen ὠβά Amyklai Dittenberger Syll.² 451 (= Michel Recueil 182), wenn wenigstens die Annahme des ersten Herausgebers dieser Inschrift Loeschcke Athen. Mitt. III (1878) 168 richtig ist, daß ihre Aufgabe wohl eher gewesen sei, die Anträge zur Vorlage an das Volk vorzubereiten, als die gefaßten Beschlüsse auszufertigen, s. Schultheß Art. Γνωμεισηγητής o. Bd. VII S. 1500.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Band R (1980) S. 100
Bildergalerie im Original
Register R Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|R|100||Δογματογράφοι|[[REAutor]]|RE:Δογματογράφοι}}        
[Abschnitt korrekturlesen]

Dogmatographoi

Die Zeugen für die Beurkundung von Volksbeschlüssen. S III.