Διαχειροτονία[1] bezeichnet nach Busolt Gr. Staats- und Rechtsalt. 266 die Abstimmung, bei der es sich um die Alternative zwischen zwei Anträgen handelt. Da aber genau genommen überall eine Alternative vorliegt, so wird man das Wort entsprechend der Bedeutung von διαψήφισις (s. d.) wohl richtiger so erklären, dass darin ein vollständiges Durchstimmen ausgedrückt liegt, wobei jeder für oder wider stimmen muss. Gebraucht wird es vom Rate CIA II 114A (wo von einer Alternative eigentlich nicht die Rede ist). [Demosth.] XLVII 43. Aristot. resp. Ath. 49, 17, wie vom Volke CIA I 40, 5. Demosth. XXII 5. 9. XXIV 25. [Demosth.] LIX 4. 5. Aischin. III 39. Vgl. auch Χειροτονεῖν.