RE:Δεκανουμμίον

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Dekanoummon Kupfermünze aus spätröm. Zt.
Band IV,2 (1901) S. 24142415
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Δεκανουμμίον oder δεκάνουμμον, eine kleine Kupfermünze aus spätrömischer Zeit. An die von Epiphanios, Bischof von Constantia auf Kypros, im J. 392 verfasste Schrift περὶ μέτρων καὶ σταθμῶν schliessen sich verschiedene andere Übersichten von Massen und Gewichten, die im 5. Jhdt. und zum Teil noch später abgefasst sind und teils aus der genannten Schrift, teils aus anderen, uns unbekannten Quellen stammen (Hultsch Metrologie² 11f.; Metrol. script. I 142ff.). In einem Fragmente dieser Art findet sich unter der Überschrift Τοῦ ἁγίου Ἐπιφανίου Κύπρου die Glosse τὸ ἀσσάριον, ὥς φασί τινες, δεκάνουμμον εἶναι καὶ λεπτὸν τὸ αὐτό (Metrol. script. I 274, 23). Ausführlicher lautet ein ähnlicher Bericht in dem Fragmente περὶ μέτρων καὶ σταθμῶν (ebd. 274, 6 vgl. mit II 152): τάλαντον λίτρα λεπτὴ ἐλέγετο. λεπτὰ δὲ ἐκαλοῦντο τὰ ἀσσάριαἤγουν τὰ δεκανουμμία· ἑξήκοντα δὰ ἀσσαρίωνὑπῆρχε τότε τὸ δηνάριον, τουτέστι τὸ κεράτιον, ἑκατὸν δὲ δηναρίων ὑπῆρχεν ὁ ἄργυρος (lies ἀργυροῦς). Ein Vergleich mit dem ebenfalls aus Epiphanios geflossenen Fragmente περὶ ταλάντων ebd. 267, 11 vgl. mit 143f. II 152) zeigt, dass auf ein τάλαντον 100 Denare oder 6000 λεπτά, ἃ καλεῖται Ἀσσάρια, gerechnet wurden. Nun war unter Constantin und Iulian der Denar die kleinste Scheidemünze und galt = 1/6000 des Solidus; mithin wurde diese Goldmünze als Talent angesehen, das ebenso viele Denare, wie das attische Talent Drachmen, unter sich hatte (Metrol. 343ff., vgl. u. Denarius § 12). [2415] In den angeführten Fragmenten aber erscheint statt des constantinischen Denars das λεπτόν oder ἀσσάριον (ebd. 343); darüber soll als Sechzigfaches ein δηνάριον stehen, von welchem 100 auf ein Talent gingen, und diesem Talente wird eine Münze, ὁ ἀργυροῦς, gleichgesetzt. Hier ist offenbar ganz Verschiedenes durcheinander gemengt. Als Talent galt, wie gesagt, im 4. Jhdt. eine Goldmünze, der Solidus. Ihm war der Aureus vorangegangen, und auf diesen kamen 100 Sesterze, die noch zu Ende der Republik, wie früher, in Silber und seit Augustus in Kupfer ausgeprägt wurden (Metrol. 302. 313). Diese Sesterze aber galten 4 Asse, nicht 60 ἀσσάρια, und als Teilstücke des Asses gab es eine Zeit lang noch Hälften und Viertel (ebd. 313. 315), nicht aber Zehntel. Ausser bei Epiphanios erscheint die Decimalteilung des dἀσσάριον auch in dem unter Zonaras Namen herausgegebenen, wahrscheinlich von Antonios Monachos (Krumbacher Byz. Litt.² 375 D 3) verfassten Lexikon 322 Tittmann: ἀσσάριον, πεντανούμμιον ἢ δεκανούμμιον. Das sind Rätsel, die ungelöst bleiben werden, so lange nicht zuverlässigere Quellen sich erschliessen. Doch kann vorläufig darauf hingewiesen werden, dass der römische Denar des 4. Jhdts., mochte er auch stark entwertet sein, immer noch einen höheren Curs als die provinciale Scheidemünze haben konnte. Erhellt doch aus Kenyon Greek Pap. in the Brit. Mus. II 304, dass um das J. 346 die Summe von 2 320 000 provincialen Denaren geringer war, als der für eine Kuh gezahlte Preis von 600 Talenten = 3 600 000 solchen Denaren, während ebensoviel constantinische Denare den ungleich höheren Wert von 600 Solidi darstellten. Also mag es wohl glaublich erscheinen, dass in einer östlichen Provinz des römischen Reiches im 4. oder 5. Jhdt. auf den in den obigen Fragmenten als ἀσσάριον oder λεπτόν bezeichneten römischen Denar 10 kleinste einheimische Münzen gingen und der Denar danach δ. benannt wurde. Pinder und Friedlaender Die Münzen Iustinians 13 und Mommsen Gesch. des röm. Münzwesens 807 deuten als δεκανουμμία und πεντανουμμία byzantinische Kupfermünzen des 6.—7. Jhdts., welche die Wertzeichen ✕ und V tragen und ihrem Wert nach = 1/24 bezw. 1/48 Siliqua gesetzt werden. Hiernach würden auf 24 Siliquae = 1 Solidus 5760 νουμμία oder Denare kommen. Seeck Ztschr. f. Numism. XVII 66 fasst in der von Mommsen bei Pinder und Friedlaender Beiträge zur älteren Münzkunde 127 angeführten Glosse πεντανούμιον λεπτὰ ἕξ das πεντανούμιον als ¼ Silbersiliqua zum Curswerte von 6¼ oder rund 6 Denaren auf, wonach schon 600 Denare den Wert eines Solidus darstellen würden. Vgl. Denarius § 12.