Δίρησις oder vielmehr διάρησις, δια ϝειπάμενος, ein Rechtsgeschäft der grossen Inschrift von Gortyn IX 27 und 36, auch Mon. ant. III 326 nr. 177, das auf ein Schuldverhältnis Bezug hat. Comparetti übersetzt per obligazione stipulata und erklärt es als eine Schuld ohne persönliche Haftpflicht des Schuldners. Dagegen führt Ps.-Arist. oec. II 29 ἐκέλευσε καὶ ταῦτα αὑτῷ δανεῖσαι ἐν χρόνῳ διειπάμενος ἐν ᾧ πάλιν αὐτοῖς ἀποδώσει zu der Erklärung auf Stundung einer Zahlung, welcher auch die Inscr. jur. gr. 478 folgen.