Peter Georg Mohrenthal, ein Dresdner Buchhändler im 18. Jahrhundert

Journal über die Anwesenheit des Königs von Preußen zu Dresden im Jahre 1728 Peter Georg Mohrenthal, ein Dresdner Buchhändler im 18. Jahrhundert (1899) von Arthur Richter
Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900)
Ein mittelalterlicher Spottvers
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Peter Georg Mohrenthal,
ein Dresdner Buchhändler im 18. Jahrhundert.
Von Kustos Dr. Arthur Richter.

Für die Geschichte des deutschen Buchhandels im 18. Jahrhundert sind wir bekanntlich vor Allem auf Albrecht Kirchhoff’s „Beiträge zur Geschichte des deutschen Buchhandels“ angewiesen; er behandelt im zweiten Bande dieses Werkes: „Versuche einer Geschichte des deutschen Buchhandels im 17. und 18. Jahrhundert bis zu Reich’s Reformbestrebungen“ speziell diese Zeit. Aus einer Menge kurzer und gelegentlicher Notizen hat er seine Mosaikarbeit, wie er es nennt, zusammengewebt und die Entwicklung des buchhändlerischen Geschäftsganges, die jeweilige Lage des deutschen Buchhandels in großen und treffenden Zügen geschildert. Es ist daher nur zu bedauern, daß sein Werk im Uebrigen kein abschließendes geworden ist, da die Zerstreutheit des Materials und der Mangel an Vorarbeiten zu große Schwierigkeiten boten. Trotz aller Lückenhaftigkeit aber wird seine Charakteristik der damaligen Entwicklung in ihren Hauptzügen immer bleibenden Werth behalten, und nur zur Vervollständigung des Materials wird es der Einzelforschung, besonders in ortsgeschichtlicher Beziehung, gelingen, durch bisher unbekannte Züge das Bild reicher und voller zu gestalten.

Kirchhoff nimmt in seinem Werke öfters auch auf die Dresdner Verhältnisse Bezug, da die rechtlichen Zustände des Dresdner Buchhandels zu Anfang unsres Jahrhunderts Gegenstand eingehender Erörterungen gewesen waren und besonders in den Schriften „Rechtliche Bemerkungen über die Grenzen des Buchhändlerrechts in Beziehung auf den Vertrieb der Bücher durch Kommissionäre, Antiquare etc. von Carl August Tittmann“ (Dresden 1804) und „Erörterung und Vertheidigung des Verbietungs-Rechts der privilegiirten Buchhandlungen in Dresden“ (daselbst 1804) Beleuchhung und Aufhellung gefunden hatten. Darnach waren die Dresdner Sortimentsbuchhandlungen schon ziemlich früh zu geordneten und gesetzlich geregelten Verhältnissen gelangt. Bereits 1675 hatten sie, nachdem Andreas Löffler von 1651-75 allein das Privileg, einen offenen Buchladen zu haben, besessen, vom Kurfürsten Johann Georg II. den lokalen Privilegiumsschutz[1] erreicht, der in einer Maximalbeschränkung ihrer Zahl auf fünf bestand. Es sollten nach diesem Privileg fernerhin über die damaligen fünf Buchläden von Andreas Löffler, Johann Fritzsche und Michael Günther[2], Christian Berge, Martin Gabriel Hübner und Christoph Mieth kein neuer Buchladen aufgerichtet werden, als Gegenleistung aber für diese Vergünstigung sollten diese fünf Buchhandlungen die Pflicht übernehmen, Dresden „mit genugsamen Materien an in- und ausländischen Büchern zu versorgen, die Leute aber mit unbilliger Taxe nicht zu übernehmen[3]“. Dieses weitgehende Privileg blieb auch in der Zukunft den Dresdner Buchhändlern erhalten; in der oben angeführten Schrift „Erörterung und Vertheidigung des Verbietungs-Rechts“, sind die Urkunden der Kurfürsten Johann Georg III. von 1686, Johann Georg IV. von 1692 und Friedrich August I. von 1710 abgedruckt, die das Privileg von 1675 bestätigen. Und nicht genug mit diesem Monopol – auch im Kampfe gegen ihre gefährlichsten Gegner, die Buchbinder, siegten die privilegirten Buchhandlungen, indem 1691 und 1693 gegen das alte Gewohnheitsrecht der Buchbinder, mit gebundenen Büchern zu handeln, von Seiten der Leipziger Juristenfakultät und des Appellationsgerichts entschieden wurde, daß „die Buchbinder des öffentlichen Handels und Verkaufs sowohl gebundener, außer Bibeln, Postillen, Gebet- und geringen Schulbüchern, als aller ungebundenen Bücher sich zu enthalten schuldig“ seien[4]. Nur der Handel mit Bibeln, Gebet- und Schulbüchern blieb den Buchbindern also noch frei. In gleicher Weise [147] wurde zu Gunsten der Buchhandlungen den Disputationshändlern der Umfang ihres Buchgeschäftes durch das Reskript des Kurfürsten Johann Georg II. an die Universität und den Rath zu Leipzig vom 12. Juli 1678 dahin begrenzt, daß den „Disputationskrämern mit nichts als bloßen Kalendern, Disputationen, andern kleinen, aufs höchste in zehn bis zwölf Bogen bestehenden Materien zu handeln“ erlaubt wurde[5].

Trotz dieses gesetzlich geschützten Zustandes scheint aber die geschäftliche Lage der Dresdner Buchhandlungen nicht eben günstig und die Zahl von fünf Buchhandlungen für das damalige Dresden noch zu groß gewesen zu sein, wenigstens wird 1729 in dem Privileg für Friedrich Heckel angegeben[6], daß thatsächlich nur vier Buchhandlungen beständen, und daß ihm das Privileg für zwei andere eingegangene Buchhandlungen[7] verliehen werde. Auch sonstigen Quellen nach scheinen gewöhnlich nur vier Buchhandlungen bestanden zu haben[8].

Ob andrerseits die Dresdner Buchhandlungen ihrer Aufgabe, Dresden mit in- und ausländischen Büchern zu versorgen, in jeder Hinsicht gerecht geworden, läßt sich natürlich jetzt nicht mehr beurtheilen, wohl aber ist es für die Geschichte des Buchhandels werthvoll, zu beobachten, wie sich der Betrieb eines Büchergeschäftes in Dresden gestaltete, das nicht zu den privilegirten Sortimentsbuchhandlungen gehörte.

Hierfür bietet das Geschäft Peter Georg Mohrenthal’s ein lehrreiches Beispiel. Ueber sein Leben und seine Familie unterrichtet uns das von ihm verlegte „neu-eröffnete historische Kuriositäten-Kabinet“ vom Jahre 1754. Nach diesen auf Mohrenthal’s Erzählungen und Aufzeichnungen beruhenden Nachrichten soll die Mohrenthal’sche Familie von Schottland nach Kopenhagen ausgewandert sein, wo Mohrenthal’s Großvater „Vorsteher des Hospitals und Handelsmann“ war. In Kopenhagen 1640 geboren, führte Mohrenthal’s Vater in Holland, England und Frankreich ein bewegtes Wanderleben, bis er – ein Zeichen seiner Tüchtigkeit – von 1695 bis zu seinem Tode 1697 bei dem bekannten Mathematiker und Naturforscher Graf Ehrenfried Walther von Tschirnhausen[9] in Kießlingswalde in der Oberlausitz Aufnahme und Unterkunft fand. Peter Georg Mohrenthal selbst wurde am 14. April 1692 zu Schwoll (Zwolle?) in Holland geboren[10], lernte von 1707 bis 1712 bei Jakob Rohrlach und Martin Hübner in Görlitz die „Buch-Handlung und Buchbinder-Handthierung“, ging dann mehrere Jahre lang auf die Wanderschaft und fing 1718 „auf allergnädigst erhaltene Konzession“ vom 9. November 1717 den Bücher-Handel auf der Frauengasse in Dresden an, dem er bis zu seinem Tode am 27. August 1754 oblag. Sein Geschäft wurde von seinem Sohne Johann August Ferdinand Mohrenthal bis November 1755 fortgesetzt, dann von dessen Wittwe, bis es im September 1760 in den Besitz Georg Roch’s überging[11].

Ueber die Begründung seines Bücherhandels geben uns die Akten des Rathsarchivs[12] Aufschluß. Darnach beabsichtigte Mohrenthal im Frühjahr 1717 „mit rohen und eingebundenen Büchern allhier zu handeln und solche öffentlich feilzuhaben“, denn das von ihm erlernte Buchbinderhandwerk selbständig zu betreiben, sah er sich durch sein Augenleiden verhindert, auch war er außer Stande, die hohen Kosten für den Erwerb des Meisterrechts – die er auf 100 Thaler schätzte – aufzubringen. Die Buchbinderinnung ließ die Forderung, das Meisterrecht zu erwerben, fallen, nachdem er sich verpflichtet hatte, der Innung „zehn Thlr. pro receptione zum Schutzverwandten, alle Quartale sechs Gr. Schutzgeld zu zahlen, keine Bücher selbst zu binden, alle bei zunftmäßigen Buchbindern binden zu lassen“. Trotz der Versicherung aber, „an rohen Materien nur Kleinigkeiten und gemeine Traktätchen zu führen, wie etwa die sogenannten Bildermänner und Disputationskramer zu thun pflegen“ und trotz des empfehlenden Berichts des Raths zu Dresden, wurde ihm als Schutzverwandten der Buchbinderinnung von der kurfürstlichen Regierung am 9. November 1717 nur mit solchen Büchern, wie die Buchbinder führen, zu handeln erlaubt. [148] Diese Beschränkung seines Buchhandels auf Bibeln, Postillen, Gebet- und Schulbücher konnte ihm und seiner Familie keinen genügenden Unterhalt bieten – hatten doch 1717 31 Buchbindermeister und zwei Wittwen neben dem Recht, Buchbinderei zu treiben, dieselbe Verkaufsbefugniß wie Mohrenthal. Er mußte daher bedacht sein, sein Büchergeschäft zu erweitern und zu vergrößern.

Da durch den Privilegienschutz der Buchhandlungen Mohrenthal der Sortimentsvertrieb in- und ausländischer Literatur versagt war, suchte er zunächst nach drei innerhalb des Buchgeschäfts liegenden Seiten sein Geschäft zu erweitern und der Konkurrenz der privilegirten Buchhandlungen zu begegnen: er errichtete ein Antiquariats- und Disputations-Geschäft, übernahm von verschiedenen auswärtigen Verlegern kommissionsweise den Vertrieb neuerschienener Literatur für Dresden und entfaltete eine reiche und fruchtbare Verlagsthätigkeit.

Die Konzession für das Disputations und Antiquariatsgeschäft wurde Mohrenthal am 20. Juni 1727 ertheilt, nachdem der Prozeß, den die privilegirten Buchhandlungen gegen ihre nicht privilegirten Konkurrenten von 1725-27 geführt, für Mohrenthal ungünstig verlaufen und entschieden worden war, daß er nicht über seine Konzession vom November 1717 schreiten dürfe. Auf seine Erklärung, daß er sich so nicht nähren könne, wurde ihm dann diese weitere Konzession aus Gnaden gewährt[13]. Ueber den Umfang des Disputationshandels läßt sich Nichts mehr feststellen. Welchen Aufschwung aber das Antiquariat nahm, ergiebt sich aus Folgendem. Nachdem er sich 1729 und 1730 zum Ankauf einzelner Partien Bücher und ganzer Bibliotheken erboten, erklärt er sich 1732 bereit, „allerhand Sorten theologische, juristische, medizinische, historische, philosophische, moralische, poetische, Schul- und andere Bücher, Leichenpredigten, Schildereien, Kupferstiche, mathematische Instrumente, Reißbestecke und andere Sachen“ zu kaufen, und preist sie an anderer Stelle wieder zum Verkauf um „civilen Preis“ an[14]. Wir können die weitere Entwicklung des Antiquariats an der Hand der Nachrichten über die Antiquariatskataloge ziemlich gut verfolgen. 1733 macht er bekannt, daß in seinem Laden „ein geschriebener „accurater Catalogus“ eingesehen werden kann, 1738 hat sich bereits der Druck dieses Katalogs nöthig gemacht und umfaßt der Katalog bereits zwei Bogen, 1742 ist er auf sechs Oktavbogen angewachsen[15]. Leider stehen mir diese Kataloge nicht zur Verfügung, aber die Angebote, die in dem „Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten“ veröffentlicht sind, weisen bisweilen namhafte, noch jetzt geschätzte Werke auf, so z. B. 1730 das Kupferwerk Der heidnischen Götter und Göttinnen Aufzug (Dresden 1695) 1742 Spaten’s teutschen Advokat (Nürnberg 1678, zwei Foliobände) und Galen’s Opera omnia (Basel 1529, Fol.).

Nicht minder groß als das Antiquariat war der kommissionsweise Verkauf – thatsächlich nur eine Umgehung des Privilegienschutzes, denn der Unterschied bestand nur darin, daß Mohrenthal auf Rechnung und im Auftrag fremder Verleger Bücher verkaufte, während die privilegirten Buchhandlungen auf ihre eigene Rechnung die Bücher vertrieben. Dadurch wurde Mohrenthal zu einem gefährlichen Konkurrenten für sie, denn übernahm er den kommissionsweisen Vertrieb vielbegehrter Bücher für Dresden, so konnte er dadurch den ganzen Handel der privilegirten Buchhandlungen brach legen. Durch alle Theile der „Dreßdnischen Merkwürdigkeiten“ ziehen sich die Angebote von Werken, deren Vertrieb Mohrenthal als alleiniger Kommissionär für Dresden übernommen, sei es, daß er die damals sehr übliche Subskription oder Pränumeration auf angekündigte oder im Erscheinen begriffene Werke annahm, sei es, daß er bereits gedruckte Werke von anderen Verlegern in Kommission zum Verkauf übernahm. Sehr zahlreich sind besonders die Werke, für die Mohrenthal in Dresden die Pränumerationen sammelte, auf die er dann unermüdlich in seinen Verlagswerken durch Ankündigungen und Ausgaben gedruckter Beschreibungen („Avertissements“) aufmerksam machte. Meist betraf dies umfangreiche oder mit Kupferstichen versehene Werke, deren Herstellung damals, wo ohne Scheu Alles nachgedruckt wurde, ein gewisses Wagnis war. Als ein Zeugniß für Mohrenthal’s Geschäftsgewandtheit muß es betrachtet werden, wenn auch die übrigen Dresdner Verleger, die privilegirten Buchhandlungen, ihn mit dem kommissionsweisen Vertrieb ihres Verlags neben ihrem eigenen Verkaufsstand betrauten; so verkaufte Mohrenthal z. B. den wöchentlich [149] bei Johann Wilhelm Harpeter erscheinenden „Rabbiner“ (1742) [16], und ebenso die Predigten Marperger’s (1742), Herrmann’s (1749), Grentz’ (1750), Mehner’s (1751), die im Verlag von Heckel erschienen waren [17]. Von den Schriftstellern, für deren auswärts verlegte oder gedruckte Schriften Mohrenthal als Kommissionär thätig war, seien hier nur die hervorgehoben, die sich in der deutschen Literaturgeschichte einen Namen gemacht haben, so z. B.[18] 1733 Gottsched’s Ode auf das Ableben August des Starken, und dessen Gedicht Sachsens völlig ersetzter Verlust, 1736 dessen Ode auf Kaiser Karl den Friedensstifter, 1733 Picanders Trauerode auf August den Starken, und dessen Ode auf die Leipziger Huldigung, 1734 dessen Carmen auf die Krönung des Kurfürstenpaares in Polen, 1733 Schellhafer’s Carmen auf die Leipziger Huldigung, 1736 Ulrich König’s „Beglückte Ankunfft“ des sächsischen Herrscherpaares in Dresden und des geschmacklosen, deutsch und französisch radebrechenden Deutschfranzosen Trömer „Gratulation an beyde Königl. Majestäten", in rother Schrift und blauem Kupferstich.

Aber der Geschäftszweig, der bald alle übrigen an Bedeutung in Schatten stellte, war der umfassende Verlag, durch den er sich für die sächsische und Dresdner Geschichte ein nicht geringes Verdienst erworben hat. Da der Privilegienschutz nur die Sortimentsthätigkeit der Buchhandlungen betraf, so war es jedem Schriftsteller oder Geschäftsunternehmer unbenommen, Bücher zu verlegen und, nach damaligem Geschäftsgebrauch, seine verlegten Bücher direkt am Ort zu verkaufen, denn damals war der vom Sortiment getrennte Verlag im Gegensatz zum heutigen kein reiner Verlag, sondern man pflegte am Verlagsort einen eigenen Buchladen zum lokalen Absatz der verlegten Bücher zu halten. Diese Geschäftssitte finden wir auch bei Mohrenthal, dessen Verlagsartikel in Dresden einzig und allein in seinem Laden auf der Frauengasse zu haben waren[19].

Mohrenthal’s Verlag umfaßte keine streng wissenschaftlichen, gelehrten Bücher – dazu war Dresden nicht der geeignete Platz. Seine Verlagswerke[20] scheiden sich im Großen und Ganzen in drei Gruppen: in geschichtliche, in solche, die zu rein praktischem Gebrauch bestimmt waren, und in solche, die die wissenswerthen Ereignisse der Zeit weiteren Kreisen zur Kenntniß brachten. Dem praktischen Gebrauch waren z. B. die „Dreßdnische Adresse", eine Art Fremdenführer (1735, 1737, 1739, 1749 und 1756), die Beschreibung des königl. grünen Gewölbes und die „Dreßdnische Gottesdienstordnung“ (1734, 1745) gewidmet; die Tagesneuigkeiten verzeichneten u. a. die Veröffentlichungen „Das Neueste der Zeit“, „Europäische Kriegs- und Friedensgeschichte“, die Schriften über die Salzburger Emigranten, die Beschreibungen der Dresdner Illuminationen und sonstigen Feste zu Ehren der Ankunft oder Krönung des sächsischen Herrscherpaares, vor allem aber der „Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten“, der 1729 einmal, von 1730 an zweimal im Monat erschien und die für Dresden wichtigen Tagesneuigkeiten und Begebenheiten vom Jahre 1700 ab sammelte [21]. Die Vorreden zu den einzelnen Jahrgängen kennzeichnen des Verlegers Mohrenthal und des Herausgebers Crell Bestrebungen und Absichten dabei sehr treffend. „Es ist darinne“, so heißt es 1743, „alles dasjenige, so bei dieser Residenz Dresden, bei Hofe und in der Stadt, vorgegangen, so viel zu schreiben in der Censur erlaubet [22], kürzlich mit historischer Feder ohne passionirte Anmerkungen und Critiken, um keinem zu nahe zu treten, enthalten und sind Sachen vor Gelehrte und Ungelehrte darinnen zu befinden“. Immer wiederholt sich die Bitte um Einsendung kurzer, wahrer Nachrichten, damit die Merkwürdigkeiten ihrer Aufgabe, alles geschichtlich [150] Denkwürdige vollständig zu verzeichnen, gerecht werden könnten. – Unter den geschichtlichen Werken wollen wir nur die „Poetische Vorstellung aller Regenten in Pohlen und Churfürstenthum Sachsen“, und das kurze „Verzeichnis aller evangelisch-luther. Prediger, so von 1539 an in Dreßden gelebet“, hervorheben, vor Allem aber sind hier die „Curiosa Saxonica“, mit dem zusammenfassenden Titel „Historisches Curiositäten-Cabinet“ genannt, zu erwähnen, die neben dem „Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten“ zweifellos das wichtigste Verlagswerk Mohrenthal’s sind. Die Curiosa Saxonica erstrecken sich auf die Zeit von 1727-1764 und dienen dem „Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten“ insofern zur Ergänzung, als sie bisweilen ausführlichere Berichte über die dort nur kurz mitgetheilten Dresdner oder sächsischen Tagesneuigkeiten bieten. Daneben aber geben sie vielfach historische Schilderungen, Briefe, Urkunden etc., die noch jetzt für die sächsische Geschichte von Werth sind und sie, wie ihr Herausgeber Crell (Iccander) sich einmal ausdrückt, zu einem „historischen Lustgarten“ machen. Der Energie Mohrenthal’s haben wir die „Dreßdnischen Merkwürdigkeiten“ und die „Curiosa Saxonica“, diese Fundgruben für die sächsische und Dresdner Geschichte, zu danken.

Aber so weitgreifend der Geschäftsbetrieb Mohrenthal’s auch war, er befriedigte seinen Unternehmersinn noch nicht. Zunächst errichtete er, offenbar im Zusammenhang mit seinem Antiquariat, eine Leih- und Lesebibliothek geschichtlicher und schöner Literatur[23]. Der Verkauf von neuen Romanen, Geschichtsbüchern, den damals sehr beliebten Todtengesprächen und dergleichen war ihm infolge des Privilegienschutzes nicht gestattet, durch seine Lesebibliothek aber konnte er den mit schöner Literatur handelnden privilegirten Buchhandlungen empfindlichen Abbruch thun. Auch hier ist ein Wachsthum des Geschäfts zu bemerken. Bereits 1729 macht er bekannt, daß bei ihm ein „Verzeichniß von Romanen und Historien-Büchern, so ums Geld zu lesen verliehen werden, auf einen Bogen in 8vo gedruckt“ zu haben ist. 1731 ist dieser Katalog bereits auf 11/2 Bogen angewachsen und kostet 3 Pfennige, 1733 wurde die erste Fortsetzung angeboten [24]. Die Lesebibliothek selbst enthielt neben deutscher Literatur auch französische und italienische[25]. Die Bedingungen bei der Benutzung theilen wir am besten aus der Ankündigung in den „Dreßdnischen Merkwürdigkeiten“ vom März 1736 mit: „In oftgedachten Mohrenthalischen Laden werden auch viele alte und neue curieuse Romainen, Liebes-Geschichte, Reise-Beschreibungen, und andere historische Bücher, denen Liebhabern zu lesen wöchentlich vor 1 Groschen von Stück gegen Einsetzung tüchtigen Pfandes communiciret“– und daß diese Einrichtung, wie oben behauptet, mit dem Antiquariat in Verbindung stand, geht aus dem Angebot im Jahre 1746 hervor, daß bei ihm der Staatssecretair, vom 1. bis 108. Theil, in neun Bänden, sowohl zu lesen als zu verkaufen sei[26]

Mit dem Disputationshandel, dem Verlagsgeschäft, dem kommissionsweisen Bücherverkauf, dem Antiquariat und der Lesebibliothek bethätigte sich Mohrenthal auf allen Gebieten des Buchgewerbes mit Ausnahme des ihm verschlossenen Sortimentsbuchhandels – aber auch damit begnügte er sich noch nicht – er scheute sich nicht, einen Handel mit allerlei Gegenständen nebenbei zu betreiben. So empfiehlt er sich 1732 zum Ein- und Verkauf aller möglichen Bücher, mathematischer Instrumente, Reißbestecke und anderer Sachen, 1732 und 1739 verkauft er einen Vorrath von allerhand Sorten Krügen, Theekannen, Theeschalen, Tabaksköpfen, Messer- und Gabelheften aus Böttger’schem rothem Porzellan, 1746 zwei große Zimmerspiegel „mit bunten gläsernen sauberen Rähmen, auch dergleichen hohen Aufsätzen oder Fontangen“[27]. 1736 preist er gute Makulatur an, 1744 verschiedene Sorten Pathenzettel „vor Personen beiderlei Geschlechts . ... davon die erste Sorte den Altar nebst den Tauf-Actu in der Hofkirche vorstellet“, 1752 „in Kupfer gestochene Vorschriften, so mit artigen Laub- und Zug-Werke zu Geburts- und Lehr-Briefen, Kundschaften, Abschieden und dergl. sehr dienlich[28]“. Als dann die Lotterien immer mehr in Aufnahme kamen, warf sich Mohrenthal auch auf den Looshandel. So finden wir ihn z. B. 1745 bei dem Loosverkaufe einer Gemälde-Galerie in Dresden, 1752 bei der Annaberger Lotterie und der Lotterie zum Schulbau in Roßwein betheiligt. 1753 gesellt sich eine Grätzer (= Greizer) und Weißenfelsische Lotterie dazu, 1754 eine Lotterie [151] zur Wiederherstellung des im großen Brande von 1744 zerstörten Rathhauses zu Wilsdruff[29].

Fand der Handel mit den oben angeführten Gegenständen nur gelegentlich statt, so gehörte dagegen der kommissionsweise Vertrieb von Medikamenten zur ständigen Einrichtung des Mohrenthal’schen Geschäfts. Durch alle Theile der Merkwürdigkeiten ziehen sich die Anpreisungen dieser Gesundheitsmittel. Da finden wir unter anderen den „gerechten“ Spiritus Bezoardicus des Herrn D. Bussii, Johann Heinrich Rüdiger’s approbirten Lebens-Balsam, die nach Art der Hallischen Medikamente von Joh. Braunschweiger verfertigten Medizinen, später die Hallischen Medikamente Friedrich Hofmann’s, Balhausen’s schwarze Magen- und Gallen-Tropfen, Hampen’s berühmte englische Essence de Beauté, den aufrichtigen Schauerl. Balsam nebst französischen und deutschen Beschreibungen, eine gute Latwerge wider die Schwindsucht, das herrliche englische Magen-Schild oder Elixir des Lebens, und was dergleichen schöne Sachen mehr sind. Unter ihnen verdient wohl das „Mohrenthalische bekannte, sehr gute, gerechte Fluß-, Wund- und Heilpflaster mit dem Signo J. F. S.“ am meisten den Anspruch auf unsere Beachtung, denn trügt nicht Alles, so scheint Mohrenthal selbst der Verfertiger, vielleicht gar Erfinder dieses Heilmittels gewesen zu sein [30].

Ueberblickt man den Geschäftsbetrieb Mohrenthal’s noch einmal im Zusammenhange, so erhält man das Bild eines ungemein rührigen, umsichtigen, gewandten Geschäftsmannes. Unermüdlich ist er darauf bedacht, seine Verlags- und Kommissionswerke anzupreisen und seine großen periodisch erscheinenden Unternehmungen zu vervollkommnen. Die zahlreichen ihm kommissionssweise überlassenen Werke zeigen, welche Achtung und welches Vertrauen in seine Geschäftsklugheit die übrigen Verleger, seine Konkurrenten in Dresden nicht ausgeschlossen, zu ihm hegten. Die Schwierigkeiten, die der lokale Privilegienschutz der vollen Entfaltung seines Buchgeschäfts zu einem umfassenden Verlags- und Sortimentsbuchhandel bot, wußte er – eine bisher unbeachtete Seite in der Geschichte des deutschen Buchhandels durch den kommissions- und pränumerationsweisen Vertrieb der neuerschienenen Literatur und durch die auch die neue geschichtliche, geographische und schöne Literatur enthaltende Lesebibliothek geschickt zu umgehen und zu beseitigen. Verschiedene Anzeichen deuten darauf hin, daß nicht blos die Sucht, zu verdienen, Mohrenthal dazu trieb, außer seinem Buchhandel noch Handel mit allen möglichen Gegenständen zu treiben, sondern daß er hierin einer Gewohnheit seiner Zeit folgte. Der Handel mit Kunstgegenständen, Lotterieloosen etc. kann auch heute noch bei Buchhandlungen beobachtet werden und erklärt sich bei ihm auch aus der Verbindung mit dem Antiquariat. Der Handel mit Medikamenten dagegen scheint bei einem Theil der damaligen Buchhändler überhaupt üblich gewesen zu sein. So ist z. B. Mohrenthal’s „sehr gerechtes Fluß-, Wund- und Heilpflaster“ in Leipzig unterm Rathhaus in der Boutique zum Contoir-Calender zu haben[31], Bussii gerechter privilegirter Spiritus Bezoardicus und bewährte Stein-Tinktur bei Joh. Theod. Boëtii seel. nachgelassenen Frau Tochter unterm Rathhaus zu finden[32] – beides Buchhandlungen, mit denen Mohrenthal auch buchhändlerisch in Verbindung stand[33].


  1. Ueber diesen vgl. Kirchhoff a. a. O. Bdch. 2, S. 4 ff., 150 ff.
  2. Fritzsche und Günther hatten zusammen einen Buchladen, vgl. Erörterung und Vertheidigung S. 68.
  3. Erörterung und Vertheidigung S. 121.
  4. C. A. Tittmann, Rechtliche Bemerkungen S. 24, 25; Erörterung und Vertheidigung S. 16; M. Flemming, Die Dresdner Innungen T. I. S. 132, 3 giebt 1698 an.
  5. Codex Augusteus, T. I, 413, 414 (Leipzig 1724). In dem Prozeß, den die Dresdner privilegirten Buchhändler gegen ihre Konkurrenten 1725 ff. anstrengten, berufen sich die Disputationshändler Kotte und Lehnert nicht auf dieses für sie sprechende Reskript, betonen aber die Nothwendigkeit, außer mit Disputationen auch mit anderen kleinen Schriften zu handeln, denn „bei Einkaufung dererselben (der Disputationen) müßten sie von denen Buchführern und Verkäufern kleine Traktätchen als Ausschuß mit annehmen“. (Dresdner Rathsarchiv B. XVII. 360 m Bl. 218.)
  6. Erörterung und Vertheidigung S. 130-132.
  7. Die sechste, 1711 privilegirte Buchhandlung David Richter’s hielt sich nur ganz kurze Zeit und kann daher außer Betracht bleiben.
  8. Iccander (Crell), Dresden, Ausg. von 1719, 1723 u. 1726. – Dreßdnische Adresse 1739 u. 1756. (1737 u. 1749 5 Buchhandlungen) – Lindau, Gesch. Dresdens. 2. Aufl. S. 835.
  9. Ueber diesen vgl. Allg. deutsche Biographie Bd. 38, S. 722-724.
  10. Im Dresdner Rathsarchiv befinden sich noch zwei Gesundheitszeugnisse über ihn, beide ausgestellt von D. Johann Gottfried Oertel; das erste, vom 12. April 1717, bezeugt, daß er „von Jugend auf mit scharfen Flüssen der Augen incommodirt gewesen, und auch noch zuweilen daran laboriret, dadurch die Augen sehr verdorben, daß das Gesichte ganz blöde“, das zweite, vom 24. März 1727, fügt zu dem Augenleiden noch hinzu, daß er „scorbuto et dispositione hectica laboriret“ (vgl. B. XVII. 360 c Bl. 6 und 360 m BL 197).
  11. Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten 1755 S. 88 und 1760 S. 64.
  12. B .XVII. 360 c.
  13. Die Akten dieses Prozesses (B. XVII. 360 m) gestatten einen Einblick in das Mohrenthal’sche Geschäft von 1718-25; sie zeigen, daß Mohrenthal das Geschäft sehr bald unter der Hand durch Handel mit kleinen Schriften und alten Büchern erweitert hatte. Die Kläger behaupteten (1725): Mohrenthal habe „einen ganzen Laden voll Bücher und solcher Materien, welche ihm zu führen ausdrücklich untersaget, stehen“, und er habe sich angemaßt, „einen sonderlichen Laden aufzuthun nnd darinnen allerhand Materien, alt und neu, groß und klein, gebunden und angebunden, von allen Fakultäten und Disziplinen zu distrahiren“. Mohrenthal vertheidigte sich, er handle allein mit den ihm zugelassenen gebundenen Bibeln, Postillen, Gebet- und geringen Schulbüchern, und „was rohe Sachen sind, allein aus Nouvellen, Nachrichten und was etwa von dergleichen kleinen piecen, die über einige Bogen nicht stark sind“, sowie er habe „seit vielen Jahren in possessione sich befunden, mit allerhand alten Büchern seine Nahrung zu suchen“.
  14. Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten 1729 und 1730, Titelblattrückseite, 1731 S. 52 und 1732 S. 52.
  15. A. a. O. 1733 S. 20. :1758 S. 80, 88. :1742 S .8. :1743 S. 12.
  16. Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten 1742 S. 24, vgl. ferner a. a. O. 1751 S. 96, 1753 S. 20.
  17. A. a. O. 1742 S. 48, 1749 5. 60, 1750 S. 52, 1751 S. 52.
  18. Vgl. z. B. a. a. G. Gottsched 1733 S. 40, 1736 S. 12; Picander 1733 S. 24, 36, 40, 1734 S. 20; Schellhafer 1733 S. 40; König 1736, S. 60 und Trömer, S. 92. Alle diese Einzeldrucke fehlen in Goedecke’s Grundriß zur Geschichte der deutschen Dichtung, ebenso sind Erich Schmidt (Allgem. deutsche Biogr. Bd. 38) die zahlreichen Gedichte Trömer’s in den von Mohrenthal verlegten Curiosa Saxonica entgangen.
  19. Ausdrücklich hebt Mohrenthal dies 1735 hervor: „Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten" 1735 S. 8, auch findet sich in den Verzeichnissen der Geschäfte, wo die Mohrenthal’schen Verlagswerke zu haben waren, niemals ein Dresdner Geschäft aufgeführt.
  20. Größere erzeichnisse von Verlagswerken finden sich in Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten, z. B. nach der Vorrede zum Jahre 1729 und 1730, ferner 1731 S. 49 (18 Stück), 1732 S. 49 (20 Stück). Auch die Curiosa Saxonica verzeichnen bisweilen einzelne Verlagswerke, so z. B. am Schlusse von 1751 acht Stück, 1752 neun Stück, 1754 zwölf Stück.
  21. 1732 gab Mohrenthal noch eine kurze Zusammenfassung aller für Dresden denkwürdigen Ereignisse aus den Jahren 1700 bis 1728 heraus, um, wie er sich im Vorwort ausdrückte, „die Dreßdnische Historie dieses Seculi zu completiren“. – Eine große Gefahr drohte den Merkwürdigkeiten 1730 durch Hilscher’s „Dreßdnischen Hodosophen oder Anzeiger“. Auf Mohrenthal’s Eingabe hin aber wurde aus dem Hilscher’schen Projekt auf kurfürstlichen Befehl Alles ausgeschieden, was die Merkwürdigkeiten beeinträchtigen konnte, vgl. Akten des Dresdner Rathsarchivs B. XVII. 50 Bl. 82.
  22. Die Zensur wird öfter erwähnt, vgl. z. B. die Vorreden zu 1736 und 1738. –1735 S. 64 findet sich eine Berichtigung einer früheren Mittheilung mit der Bemerkung, daß „der Concipient hiervon dieserwegen vom hohen Gouvernement allhier besonders bestrafet worden“. 1738 wird versichert, daß alle Nachrichten vor der Aufnahme geprüft würden, damit „die oft mit unrechten Umständen inserirten Nova keiner Emendation bedürfen, wie man zeithero verschiedene mal wider Willen thun müssen“.
  23. Vgl. dazu auch die „Dreßdnische Adresse“ 1737 S. 19, 1739 S. 22, 1749 S. 33, wo gleichzeitig auch auf „andre Nova, so in Commission gegeben werden“, aufmerksam gemacht wird. Diese letztere Bemerkung zeigt, wie Mohrenthal bestrebt war, die gelehrten und literarischen Kreise Dresdens zu sich heranzuziehen. Nach Biedermann (Deutschland im 18. Jahrh. Bd. 2 S. 556) pflegten damals die Gelehrten zu bestimmten Stunden in den größeren Buchläden die Neuigkeiten der Literatur zu besichtigen – eine Sitte, die für Dresden durch Iccander’s Bemerkung bestätigt wird, daß „Gelehrte sich in denen 4 öffentlichen privilegirten Buchläden fleißig divertiren“ („Dresden“ 1719 S. 25).
  24. Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten 1729 S. 32 und Titelblattrückseite, 1731 S. 76, 1733 S. 68.
  25. Curiosa Saxonica 1754 Avertissement (am Schluß des Bandes).
  26. Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten 1746 S. 44.
  27. A. a. O. 1732 S. 52, 1739 S. 24, 1746 S. 44.
  28. A. a. O. 1736 S. 20, 1744 S. 8, 1752 S. 61.
  29. A. a. O. 1745 S. 72, 1752 S. 60, 68, 76, 1753 S. 8, 12, 1754 S. 20, 24, 56.
  30. Von den zahlreichen einzelnen Erwähnungen abgesehen, finden sich z. B. größere Verzeichnisse mit den oben angeführten Medikamenten im Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten 1730 S. 4, 80, 1731 S. 51, 1732 S. 51, 1736 S. 64 (24 Stück!), 1742 S. 20, 1751 S. 16, 56, 1752 S. 4, 8, 12, 64, 68, 1753 S. 8, 24, 1754 S. 16, 24, 28, 52. Auch die Curiosa Saxonica machen in den späteren Jahrgängen bekannt, daß von den Medikamenten in den Dreßdnischen Merkwürdigkeiten alle Jahre einmal spezielle Nachricht zu lesen sei (vgl. z. B. 1751 am Schluß).
  31. Kern Dreßonischer Merkwürdigkeiten 1731 S. 51, 1732 S. 52.
  32. A. a. O. 1734 S. 64.
  33. Die Boutique zum Contoir-Calender war die Verkaufsstelle der „Merkwürdigkeiten“ für Leipzig, vgl. die Bemerkungen auf den einzelnen Titelblättern. Betreffs Boëtii seel. Tochter s. z. B. Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten 1736 S. 56, 60.