| IX.
Miscellaneen.
1.
Aus Eichstätt.
Herr Rath und Kastner
Marquard Gulden zu Pleinfeld verfaßte aus eignem Antriebe über das ganze Amt Sandsee-Pleinfeld Jurisdictions- Finanz- und Memorabilien- dann mit diplomatischen Beweisen belegte Acquisitionstabellen, und überreichte solche dem neuerwählten Herrn Fürst-Bischoff zu Eichstätt. Derselbe fand diese Tabellen allerdings für würdig, jedem Amte zum Muster der Nachahmung vorgelegt zu werden, und
| geruhte zum Zeichen seiner Zufriedenheit mit dieser Arbeit, dem Herrn Verfasser das Prädicat eines wirklichen Hofraths, vorzüglich in dieser Rücksicht, zu ertheilen. Die Bearbeiter und Liebhaber der Eichstättischen Geschichte gewinnen also unter der dermahligen Regierung eine ganz tröstliche Aussicht, und eben der ehrenvolle Lohn, mit welchem dieser Beytrag zur vaterländischen Geschichte und Statistik aus eignem Triebe des Fürstbischoffs gekrönt wurde, kann eine mächtige Aufmunterung für andere werden, sich auch in diesem Fache Verdienste zu sammeln, und durch Lieferung ähnlicher Arbeiten zum Ruhm und Nutzen ihres Vaterlandes sowohl, als zum Wohlgefallen ihres besten Landesherrn sich auszuzeichnen.
2.
Es haben sich sämmtliche Herren Geheimde- Hof- und Kammerräthe zu
Eichstätt entschlossen, eine Gala- und eine ordinäre Uniforme unter sich einzuführen. Jene besteht in scharlachrothen Röcken und Beinkleidern von Gobelin, dann hellapfelgrünen Westen von
Gros de Naple, Röcke und Westen durchgehends, bey den Beinkleidern aber nur die Jarretiers und Knöpfe nach dem Muster der kurmainzischen Hofuniforme mit Flintern und Bouillon gestickt. Die gewöhnliche Rathsuniforme aber besteht in einem ganz einfachen rothen Rocke mit hellapfelgrünen Kragen und flachen vergoldeten Compositionsknöpfen, unter welchem Westen
| und Beinkleider nach Belieben getragen werden können. Die Gala-Uniforme wurde das erstemahl am Consecrationsfeste des neuerwählten Herrn Fürstbischoffs angezogen, welcher in einem eignen sehr schmeichelhaften Decrete darüber das gnädigste Wohlgefallen äusserte, und zugleich ein ausschließendes Privilegium ertheilte.
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3.
Unter die ersten Rubriken der Holzverschwendungen verdienen doch gewiß die sogenannten May- oder Plan-Bäume, um welche man auf dem Land vor den Gasthäusern, oder sonst auf einem freyen Platz zu tanzen pflegt und jene junge Fichten gerechnet zu werden, welche man zum Zeichen des Looses vor die Sommerkeller hinstellet. Es wurde daher nach den Grundsätzen einer guten Forstwirthschaft zu Eichstätt eine Verordnung abgefaßt, daß auf den Plätzen, wo sonst die Planbäume aufgerichtet wurden, junge Linden gepflanzet, vor den Sommerkellern aber nur Kränze von kleinen fichtenen Ästen ausgehangen werden sollen.
| Der Nutzen dieser weisen Verfügung ist beträchtlicher, als er manchem vielleicht scheinen möchte. Wir wollen nur über die Fichten vor den Sommerkellern in der Residenzstadt eine kleine Berechnung anstellen. Jeder der 18 Bräuer kommt jährlich neunmahl zum Loos, und stellte jedesmahl vor sein Haus sowohl, als vor seinen Keller eine Fichte hin. Dieses allein schon macht ohne jene Bäume, welche manchmahl über Nacht entwendet wurden, alle Jahre 324 der schönsten und hoffnungsvollsten Fichten aus: denn nur die schlankesten und gesundesten wurden dazu ausgesucht, deren jede im Durchschnitt schon 12 bis 15 Jahre alt war. Welch ein kaum zu berechnender Schaden für die Holzcultur, der doch so lange noch fortdauerte, da allenthalben schon die lautesten Klagen über Holzmangel erschollen, wie dann auch die häufige Aufstellung der Bäume in den Kirchen, welche der Gesundheit der Andächtigen so gefährlich, als der Forstpflege schädlich ist, erst vor kurzer Zeit abgestellet wurde.
4.
Der Vorwurf, welchen der Recensent der bekannten Sartorischen Preisschrift in der Jenaischen allgemeinen Literaturzeitung für den Hornung vorigen Jahrs
N. 47 den Kammern der geistlichen Wahlstaaten überhaupt machte, „daß nämlich die Unterthanen darum nicht unterstützet werden, weil die Kameralbediente nur darauf sehen, ihren
| Herrn viel in die Chatoulle zu schaffen“ ist doch nicht so allgemein richtig, als er da hingeworfen wird, wenigstens verdienet die fürstliche Hofkammer zu Eichstätt eine ehrenvolle Ausnahme davon. Diese machte den 13ten März 1784 ein Regulativ, nach welchem den Unterthanen, welche neue Gebäude aufführen, oder Hauptverbesserungen daran vornehmen 12
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2 fl. von jeden wahrhaft verbauten 100 fl. zur Baugnade ausgezeichnet werden und diese 7 Jahre her wurden nur auf diese Rubrik allein schon 13802 fl. verwendet. Nicht minder kräftig unterstützte dieses Dikasterium jene Unterthanen, welche in den Jahren 1789 und 1790 das Unglück des Viehfalls traf. Denn obwohl diese Seuche hauptsächlich nur in einigen Gegenden des Landvogtey- und Nassenfelsischen Amtes grassirte, so betrugen doch diese Unterstützungen auf die kurze Zeit von etwa 2 Jahren 3979 fl.
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Aus was für Grundsätzen aber dieses Collegium so handle, kann man aus der Sprache abnehmen, welche dasselbe führte, als eben diese Summen dem neu erwählten Herrn Fürstbischoff in den eingeführten Monatstabellen umständlich vorgelegt wurden: „Der unmittelbare Zweck der Baugnaden,“ heißt es in dem Vorbericht, „ist die Ermunterung des Landmanns zur Aufführung neuer – oder Ausbesserung baufälliger Gebäude, je höher also die Summe der Baugnaden hinaufsteigt, desto mehr wurde gebauet; desto näher rückte man
| dem eben dadurch bezielten Zwecke; desto eher kann man sich des glücklichen Erfolges freuen. Freylich betrugen die Baugnaden, welche noch ein Jahr vor Einführung des neuen Reglements, nämlich im Jahre 1783, nur 655 fl. ausmachten, in dem letzten 1791ten Jahre eine Summe von 2690 fl. Allein, gleichwie es Einnahmsgefälle und Rubriken der Art gibt, welche im Grunde wahrer Verlust und Einbuß für den Staat sind, z. B. die Strafgelder, so gibt es auch gewisse Gattungen der Ausgaben, welche nur scheinbare Ausgaben, eigentlich aber reiner Gewinn sind, z. B. die Ausgaben für die auf gemeinnützige Unternehmungen geschlagene Prämien, und eben dieses ist auch hier der Fall.“
Darauf werden alle wohlthätige Folgen der Baugnaden für einzelne Unterthanen sowohl, als für den Staat hererzählt, der Wunsch, zur Einführung einer Baupolizey auf dem Lande, geäussert und endlich mit dieser Stelle geschlossen:
„Euer Hochfürstliche Gnaden sind von allen diesen schon selbst zu sehr überzeugt, auch von der großen Wahrheit, daß das Wohl der Unterthanen vom Besten des Ganzen unzertrennlich, daß beyde nur eins und eben dasselbe seyn, und daß nicht volle Kassen, sondern gute Unterthanen den wahren Staatsreichthum ausmachen, zu innig durchdrungen, als daß die Kammer über diese Unterstützungen
| der Unterthanen eine Ahndung befürchten, und nicht vielmehr der höchsten Zufriedenheit darüber sich schmeicheln sollte.“
Sie betrog sich auch in dieser ihrer Erwartung nicht, mit Vergnügen entdeckte der wohlwollende Regent eine Ähnlichkeit dieser Grundsätze mit seinen eignen, und schenkte solchen daher den vollesten Beyfall, so wie auch schon das hochwürdige Domcapitel in dem letzten Interregnum den Verdiensten dieser hohen Stelle um das Vaterland alle Gerechtigkeit widerfahren ließ.
- ↑ Der Zweck der Uniformen ist nicht allein die Einförmigkeit und Auszeichnung in der Kleidung, sondern auch die Ersparniß der Kosten, wenigstens in so ferne, als sie doch dem Wechsel der Mode und dem übertriebenen Pracht Schranken setzen; noch vollkommner würde diese Absicht erreichet werden, wenn auch die Frauen in diesem Puncte dem Beyspiele ihrer Gatten folgen möchten. A. d. E.