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dem eben dadurch bezielten Zwecke; desto eher kann man sich des glücklichen Erfolges freuen. Freylich betrugen die Baugnaden, welche noch ein Jahr vor Einführung des neuen Reglements, nämlich im Jahre 1783, nur 655 fl. ausmachten, in dem letzten 1791ten Jahre eine Summe von 2690 fl. Allein, gleichwie es Einnahmsgefälle und Rubriken der Art gibt, welche im Grunde wahrer Verlust und Einbuß für den Staat sind, z. B. die Strafgelder, so gibt es auch gewisse Gattungen der Ausgaben, welche nur scheinbare Ausgaben, eigentlich aber reiner Gewinn sind, z. B. die Ausgaben für die auf gemeinnützige Unternehmungen geschlagene Prämien, und eben dieses ist auch hier der Fall.“

 Darauf werden alle wohlthätige Folgen der Baugnaden für einzelne Unterthanen sowohl, als für den Staat hererzählt, der Wunsch, zur Einführung einer Baupolizey auf dem Lande, geäussert und endlich mit dieser Stelle geschlossen:

 „Euer Hochfürstliche Gnaden sind von allen diesen schon selbst zu sehr überzeugt, auch von der großen Wahrheit, daß das Wohl der Unterthanen vom Besten des Ganzen unzertrennlich, daß beyde nur eins und eben dasselbe seyn, und daß nicht volle Kassen, sondern gute Unterthanen den wahren Staatsreichthum ausmachen, zu innig durchdrungen, als daß die Kammer über diese Unterstützungen

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 4. Raw, Nürnberg 1792, Seite 527. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_4,_4).pdf/6&oldid=- (Version vom 12.9.2022)