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Herrn viel in die Chatoulle zu schaffen“ ist doch nicht so allgemein richtig, als er da hingeworfen wird, wenigstens verdienet die fürstliche Hofkammer zu Eichstätt eine ehrenvolle Ausnahme davon. Diese machte den 13ten März 1784 ein Regulativ, nach welchem den Unterthanen, welche neue Gebäude aufführen, oder Hauptverbesserungen daran vornehmen 121/2 fl. von jeden wahrhaft verbauten 100 fl. zur Baugnade ausgezeichnet werden und diese 7 Jahre her wurden nur auf diese Rubrik allein schon 13802 fl. verwendet. Nicht minder kräftig unterstützte dieses Dikasterium jene Unterthanen, welche in den Jahren 1789 und 1790 das Unglück des Viehfalls traf. Denn obwohl diese Seuche hauptsächlich nur in einigen Gegenden des Landvogtey- und Nassenfelsischen Amtes grassirte, so betrugen doch diese Unterstützungen auf die kurze Zeit von etwa 2 Jahren 3979 fl.

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 Aus was für Grundsätzen aber dieses Collegium so handle, kann man aus der Sprache abnehmen, welche dasselbe führte, als eben diese Summen dem neu erwählten Herrn Fürstbischoff in den eingeführten Monatstabellen umständlich vorgelegt wurden: „Der unmittelbare Zweck der Baugnaden,“ heißt es in dem Vorbericht, „ist die Ermunterung des Landmanns zur Aufführung neuer – oder Ausbesserung baufälliger Gebäude, je höher also die Summe der Baugnaden hinaufsteigt, desto mehr wurde gebauet; desto näher rückte man

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 4. Raw, Nürnberg 1792, Seite 526. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_4,_4).pdf/5&oldid=- (Version vom 12.9.2022)