Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
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Band 9 (1887), Seite 381385
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Kalender. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 381–385. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kalender (Version vom 28.12.2023)

[381] Kalender (v. lat. calendae), das Verzeichnis der nach Wochen und Monaten geordneten Tage eines Jahrs nebst Angabe der Feste, der Mondphasen, des Auf- und Unterganges der Sonne und verschiedener andrer astronomischer Ereignisse. Das Bedürfnis einer Einteilung der Zeit führte schon früh zu der Annahme von Monaten von 29 und 30 Tagen, denen der synodische Monat von 29,5306 Tagen = 29 Tagen 12 Stunden 44 Minuten 3 Sekunden zu Grunde liegt. Durch Beobachtung der Lichtgestalt des Mondes ließ sich die ungefähre Dauer dieser Periode leicht feststellen. Einen größern Abschnitt bildet das Jahr, welches sich dem mittlern tropischen Sonnenjahr von 365,2422 Tagen = 365 Tagen 5 Stund. 48 Min. 46 Sek. (s. Jahr) anschließt. Durch Beobachtung des heliakischen Frühaufganges des Sirius war die Dauer desselben näherungsweise von 3651/4 Tagen schon im 14. Jahrh. v. Chr. den ägyptischen Priestern bekannt. Außer dem Sonnenjahr kommt aber auch ein Mondjahr von 12 Monaten mit abwechselnd 29 und 30 Tagen, also von 354 Tagen, vor. In Athen führte Solon dasselbe 594 v. Chr. ein; doch wurde, um eine Übereinstimmung mit dem Lauf der Sonne herbeizuführen, alle drei Jahre noch ein Monat von 30 Tagen eingeschaltet. Vollständiger erreichte dieses Ziel Kleostratos (61. Olympiade) durch die Oktaeteris, einen achtjährigen Schaltkreis, in welchem das 3., 5. und 8. Jahr einen Schaltmonat von 30 Tagen erhielt; da hier in 8 Jahren 90 Tage eingeschaltet wurden, so war die mittlere Dauer eines Jahrs 354 + 111/4 = 3651/4 Tage. Die Thatsache, daß 235 synodische Monate nahezu gleich sind 19 tropischen [382] Jahren, führte Meton 432 v. Chr. zu einem Cyklus von 19 Mondjahren (Enneadekaeteris) von 354 Tagen mit 7 Schaltmonaten von 30 Tagen, welche auf das 3., 5., 8., 11., 13., 16. und 19. Jahr fielen. Bei den Römern war anfangs das alte Jahr der Albaner von 10 Monaten = 304 Tagen im Gebrauch; aber Numa führte 717 v. Chr. ein Mondjahr von 355 Tagen mit 12 festen Monaten (über Namen und Dauer vgl. Monat) ein, in welches alle zwei Jahre nach dem Feste der Terminalien, 23. Febr., ein Schaltmonat Mercedonius eingeschoben wurde, der abwechselnd 22 und 23 Tage hatte. Vier aufeinander folgende Jahre hatten demnach 4 . 355 + 22 + 23 = 1465 Tage, und die durchschnittliche Dauer eines Kalenderjahrs betrug 3661/4 Tage.

Der julianische Kalender.

Da 3651/4 Tage um 11 Min. 14 Sek. oder ungefähr 1/129 Tag größer sind als das tropische Sonnenjahr, so kann schon ein Jahr von 3651/4 Tagen nicht mit der Sonne in Übereinstimmung bleiben, sondern jedes astronomische Ereignis, welches sich genau in Jahresfrist wiederholt, wie z. B. die Tag- und Nachtgleiche, muß nach 129 Kalenderjahren auf ein um einen Tag früheres Datum rücken. Bei einer Jahreslänge von 3661/4 Tagen tritt aber außerdem noch alljährlich eine Verschiebung um einen ganzen Tag ein. Dieser Umstand, zu dem noch allerhand durch die Pontifices verschuldete Unregelmäßigkeiten in der Einschaltung kamen, hatte den römischen K. im Lauf der Zeit in große Verwirrung gebracht, und im J. 47 v. Chr. war derselbe um 67 Tage vom tropischen Jahr entfernt. Mit Beihilfe des alexandrinischen Astronomen Sosigenes und des Scriba M. Flavius führte deshalb Julius Cäsar eine Reform des Kalenders durch, indem er zunächst dem Jahr 708 nach Roms Erbauung, d. h. 46 v. Chr., welches bereits einen Mercedonius von 23 Tagen hatte, noch 67 Tage in zwei Monaten zusetzte, so daß dasselbe 445 Tage zählte. Dadurch kam der 1. Jan. auf den ersten Neumond nach dem Wintersolstitium, die Frühlings-Tag- und Nachtgleiche aber auf den 24. März. Die mittlere Dauer des Jahrs wurde zu 3651/4 Tagen angenommen und festgesetzt, daß immer auf drei gemeine Jahre von 365 Tagen ein Schaltjahr von 366 Tagen folgen solle. Das Gemeinjahr hatte die Monate Januar = 31, Februar = 28, März = 31, April = 30, Mai = 31, Junius = 30, Quintilis = 31, Sextilis = 31, September = 30, Oktober = 31, November = 30, Dezember = 31 Tagen; im Schaltjahr aber erhielt der Februar 29 Tage, wobei als Schalttag der 24. Febr., der Tag nach dem Feste der Terminalien, galt. Den ersten Tag eines Monats nannten die Römer Kalendae; ferner hießen Nonae in den Monaten März, Mai, Juli (Quintilis) und Oktober der 7., in den übrigen der 5., endlich Idus in den vier erstgenannten Monaten der 15., in den übrigen der 13. Tag. Von diesen Tagen aus zählte man rückwärts, so daß man z. B. schrieb: pridie Kalendas Martias, am Tag vor den Kalenden des März, statt: „am letzten Februar“, oder III Kalendas Martias, am 3. Tag vor den Kalenden des März, statt: „am vorletzten Februar“, IV Nonas Januarias, am 4. vor den Nonen des Januar, statt: „am 2. Januar“; es wurde also sowohl der zu bestimmende Tag als der, von dem man rückwärts zählt, mitgerechnet. Dieser von Cäsar eingeführte julianische K. erhielt sich im Römerreich bis zum Ende desselben und ging auch in die christliche Kirche über. Da aber 129 Jahre dieses Kalenders um ungefähr einen Tag zu groß sind, so konnte derselbe nicht mit dem Lauf der Sonne in Übereinstimmung bleiben, und in der That fiel schon zur Zeit der Kirchenversammlung zu Nikäa 325 n. Chr. das Frühlingsäquinoktium nicht mehr auf den 24., sondern auf den 21. März. Erst später erkannte man den wahren Grund dieses Zurückweichens aller festen Jahrespunkte, und im 15. Jahrh. rieten zuerst Pierre d’Ailly und der Kardinal Nikolaus von Cusa, eine Anzahl Tage aus dem K. auszuwerfen, um das Frühlingsäquinoktium auf den 21. März zu bringen. In der That wurde 1474 auch Regiomontanus vom Papst Sixtus IV. mit der Verbesserung des Kalenders betraut, der plötzliche Tod dieses Gelehrten trat aber hindernd dazwischen.

Der gregorianische Kalender.

Ein Jahrhundert später berief Papst Gregor XIII. eine Kommission, zu welcher der Astronom Aloysius Lilius aus Kalabrien, der Bamberger Mathematiker Clavius, der Spanier Petrus Ciaconius und der Italiener Ignatio Danti gehörten, um einen neuen K. festzustellen. Da seit Julius Cäsars Zeit ungefähr 13mal 129 Jahre vergangen waren, so hatte sich das Frühlingsäquinoktium um 13 Tage rückwärts geschoben und fiel auf den 11. März. Um es nun den Bestimmungen des Konzils zu Nikäa gemäß auf den 21. zu bringen, ließ man 1582 zehn Tage ausfallen, und zwar wurde einer päpstlichen Bulle vom 24. Febr. d. J. gemäß auf den 4. Okt. gleich der 15. gezählt. Damit aber im Lauf der Zeit sich nicht wieder der alte Fehler einstelle, wurde als Jahreslänge die Zeit von 365 Tagen 5 Stund. 49 Min. 16 Sek. angenommen, welche den auf Anordnung des Königs Alfons X. von Kastilien herausgegebenen Planetentafeln zu Grunde liegt. Da 400 solcher Jahre = 146,097 Tagen 26 Min. 40 Sek., 400 julianische Jahre aber 146,100 Tage sind, so sind letztere um ungefähr 3 Tage zu groß. Es wurde daher bestimmt, daß zwar im allgemeinen, wie bisher, jedes Jahr, dessen Zahl durch 4 teilbar ist, ein Schaltjahr von 366 Tagen sein solle, daß aber von den Schlußjahren der Jahrhunderte, wie 1600, 1700 etc., den sogen. Säkularjahren, nur die mit 400 teilbaren Schaltjahre, die andern gemeine Jahre sein sollten. Es blieb also in dem gregorianischen K. das Jahr 1600 ein Schaltjahr; 1700, 1800, 1900 aber wurden gemeine Jahre und erst 2000 wieder ein Schaltjahr. Daß diese Regel, bei welcher in 400 Jahren 97 Tage eingeschaltet werden, nicht vollständig genau ist, erkannte die päpstliche Kommission an; indessen war doch dem praktischen Bedürfnis auf lange Zeit Genüge geleistet. Da 400 tropische Jahre zu 365 Tagen 5 Stund. 48 Min. 46 Sek. = 146,096 Tagen 21 Stund. 7 Min., 400 gregorianische Jahre aber = 146,097 Tagen sind, so sind letztere um 2 Stund. 53 Min. oder ungefähr 1/81/9 Tag zu groß. Lalande schlug deshalb vor, alle 3600 Jahre einen Schalttag auszuwerfen, Heis wollte dies, von 3200 an, alle 3200 Jahre thun; eine Bestimmung darüber ist noch nicht getroffen. Zur festgesetzten Zeit eingeführt wurde der neue K. nur in Italien, Spanien und Portugal; auch in Frankreich, Lothringen und den katholischen Niederlanden geschah dies noch 1582, in dem katholischen Teil von Deutschland und den katholischen Kantonen der Schweiz 1583, in Polen 1586, in Ungarn 1587; 1699 nahmen auch die evangelischen Stände des Deutschen Reichs den neuen K. unter dem Namen des „verbesserten“ an, und infolgedessen wurde 1700 im protestantischen Deutschland auf den 18. Febr. gleich der 1. März gezählt. Gleichzeitig erfolgte auch in den Vereinigten Niederlanden die Annahme des neuen [383] Kalenders, der schon 1699 in Dänemark eingeführt worden war; 1701 folgte die Mehrzahl der evangelischen Schweizerkantone, St. Gallen aber erst 1724, und in Glarus, Appenzell und einem Teil von Graubünden behielten die Protestanten bis zu der Staatsumwälzung von 1798 den alten K. bei. England führte den neuen K. 1752, Schweden 1753 ein. Der alte K. ist jetzt nur noch in Rußland, Griechenland, bei den Slawen griechischer Konfession und bei den mohammedanischen Wüstenbewohnern von Fezzan, Tuat etc. im Gebrauch. Da in diesem K. die Jahre 1700 und 1800 Schaltjahre waren, im gregorianischen nicht, so ist ersterer oder der K. alten Stils gegen diesen, den K. neuen Stils, gegenwärtig um 12 Tage zurück; es ist also z. B. 4. Mai alten Stils = 16. Mai neuen Stils. Will man das Datum auf beide Arten angeben, so schreibt man die gregorianische Angabe über die andere, z. B. 16.4. Mai, 2. Juni21. Mai. – Zur Bestimmung des Wochentags, der auf jedes Datum eines Jahrs fällt, dient der Cyklus der Sonntagsbuchstaben. Mit letzterm Namen bezeichnet man nämlich den Buchstaben, der auf den Sonntag fällt, wenn man die einzelnen Jahrestage, vom 1. Jan. anfangend, mit den sich immer wiederholenden Buchstaben A, B, C, D, E, F, G bezeichnet. Da ein gemeines Jahr 52 Wochen 1 Tag hat, so schließt es mit demselben Wochentag, mit welchem es anfing, und der Sonntagsbuchstabe rückt von einem Jahr zum nächsten um eine Stelle zurück; bei einem Schaltjahr beträgt dieses Zurückweichen 2 Tage, und man gibt hier dem 23. und 24. Febr. denselben Buchstaben, so daß ein Schaltjahr zwei Sonntagsbuchstaben hat, den ersten für die Zeit vor, den zweiten für die Zeit nach dem 23. Febr. Die Reihenfolge der Sonntagsbuchstaben wiederholt sich nach 4 . 7 = 28 Jahren, und man nennt die Zahl, welche angibt, das wievielte dieser 28jährigen Periode ein gegebenes Jahr ist, den Sonnenzirkel. Man findet denselben, indem man die Jahreszahl um 9 vermehrt und dann mit 28 dividiert; der Rest oder, wenn die Division aufgeht, die Zahl 28 ist der Sonnenzirkel. Im julianischen K. gehören zum Sonnenzirkel I stets die Sonntagsbuchstaben G F; im gregorianischen K. aber ist der Sonntagsbuchstabe um so viel Stellen vorwärts im Alphabet verschoben, als der Unterschied beider K. in Tagen beträgt, also gegenwärtig um 12 oder, da man 7 weglassen kann, um 5; dem Sonnenzirkel I entsprechen also im 19. Jahrh. die gregorianischen Sonntagsbuchstaben E D. Folgende Tafel zeigt den Wechsel der Sonntagsbuchstaben:

Sonnenzirkel Julian. Gregor.
Sonntagsbuchstaben
I GF ED
II E C
III D B
IV C A
V BA GF
VI G E
VII F D
VIII E C
IX DC BA
X B G
XI A F
XII G E
XIII FE DC
XIV D B
XV C A
XVI B G
XVII AG FE
XVIII F D
XIX E C
XX D B
XXI CB AG
XXII A F
XXIII G E
XXIV F D
XXV ED CB
XXVI C A
XXVII B G
XXVIII A F

Es läßt z. B. 1886 + 9 = 1895 bei der Division mit 28 den Rest 19, also ist im gregorianischen K. C der Sonntagsbuchstabe, d. h. der 3. Jan. (C) ist ein Sonntag, der 1. Jan. ein Freitag. Daraus ergeben sich die sämtlichen übrigen Wochentage des Jahrs.

Einen wesentlichen Teil des christlichen Kalenders bildet die Angabe der kirchlichen Feste. Diese sind teils fest, wie Neujahr 1. Jan., Epiphanias 6. Jan., Johannis 24. Juni, Michaelis 29. Sept., Weihnachten 25. Dez., teils sind sie beweglich. Die beweglichen Feste richten sich sämtlich nach dem Osterfest. Das letztere aber soll einem Beschluß des nikäischen Konzils zufolge am nächsten Sonntag nach dem Vollmond, der auf das Frühlingsäquinoktium folgt, gefeiert werden; trifft dieser sogen. Ostervollmond auf einen Sonntag, so wird Ostern am nächsten Sonntag gefeiert. Die Berechnung des Ostervollmondes geschieht mittels der Epakten (s. d.). Da 19 julianische Jahre von 3651/4 Tagen nur um 11/2 Stunde größer sind als 235 synodische Monate, so fallen nach 19 Jahren die Mondphasen wieder auf dieselben Monatstage; weil aber anderseits 12 synodische Monate (354 Tage 8 Stund. 48 Min. 36 Sek.) um 10 Tage 21 Stund. kleiner sind als ein Jahr, so rückt jede Mondphase im nächsten Jahr um 11 Tage zurück. Epakte ist nun das Alter des Mondes am 1. Jan.; dieselbe wächst dem Erwähnten zufolge von einem Jahr zum andern um 11 Tage. Sechsmal, wenn die durch Addition von 11 entstandene Summe 30 übersteigt, wird 30 weggeworfen; nach der XIX. Epakte fallen aber bloß 29 Tage weg (Sprung der Epakte), damit man wieder auf die erste kommt. Dieser 19jährige Cyklus heißt der Mondzirkel, und die Zahl, welche angibt, das wievielte in einem solchen Cyklus ein bestimmtes Jahr ist, wird die Goldene Zahl genannt. Dieselbe wird gefunden als der Rest, den die um 1 vermehrte Jahreszahl bei der Division mit 19 übrigläßt; geht die Division auf, so ist 19 die Goldene Zahl. Bei den Epakten, welche in unserm K. als julianische verzeichnet sind, gehört zur Goldenen Zahl 1 die Epakte XI. Als aber bei der Kalenderreform 1582 10 Tage ausfielen, reduzierte sich diese Epakte auf I, und als 1700 ein Schalttag ausfiel, wurde sie = 0, wofür man gewöhnlich * schreibt. 1800 dagegen wurde die Epakte aus folgendem Grund nicht geändert, trotzdem daß auch hier ein Schalttag ausfiel. Weil 235 synodische Monate um 11/2 Stunde = 1/16 Tag kleiner sind als 19 Jahre, was in 16 . 19 = 304 Jahren einen Tag ausmacht, so muß die Epakte alle 300 Jahre um 1 vergrößert werden; man nennt diese Korrektion die Mondgleichung. Die sogen. julianischen Epakten können hiernach nicht richtig bleiben; sie stimmten aber zur Zeit der Kalenderreform mit Sonnen- und Mondlauf überein, und 1800 trat nun die Mondgleichung hinzu, welche aber durch den Ausfall des Schalttags aufgehoben wurde. Nachstehende Tafel enthält die Goldene Zahl, die julianische und die gregorianische Epakte für das 18. und 19. Jahrh.:

Goldene Zahl Julian. Gregor.
Epakte
1 XI *
2 XXII XI
3 III XXII
4 XIV III
5 XXV XIV
6 VI XXV
7 XVII VI
8 XXVIII XVII
9 IX XXVIII
10 XX IX
11 I XX
12 XII I
13 XXIII XII
14 IV XXIII
15 XV IV
16 XXVI XV
17 VII XXVI
18 XVIII VII
19 XXIX XVIII

Im J. 1886 z. B. ergibt sich bei der Division mit 19 in 1886 + 1 = 1887 der Rest 6, welches die [384] Goldene Zahl dieses Jahrs ist; seine julianische Epakte ist demnach VI, seine gregorianische XXV. Um nun den Ostervollmond oder die sogen. Ostergrenze für jedes Jahr zu finden, hat man dieselbe im alten K. für die Goldene Zahl 1 direkt beobachtet und den 5. April gefunden; im gregorianischen K. ist für diese Goldene Zahl der 1. Jan. ein Neumond (Epakte *), und da 31/2 Monate = 103,2 Tagen sind, so ist der 103. Tag des Jahrs oder der 13. April der Ostervollmond. Da die Epakte von Jahr zu Jahr um 11 wächst, so geht die Ostergrenze um 11 Tage zurück, wobei aber jedesmal 30 Tage hinzuzufügen sind, wenn sie vor den 21. März kommt. Auf diese Weise erhält man die unten folgende Tafel der Ostergrenzen, von denen die gregorianischen für das 18. und 19. Jahrh. gelten.

Tafel der Ostergrenzen.
Gold. Zahl Julian. Gregor.
Ostergrenze
1 5. April D 13. April E
2 25. März G 2. April A
3 13. April E 22. März D
4 2. April A 10. April B
5 22. März D 30. März E
6 10. April B 18. April C
7 30. März E 7. April F
8 18. April C 27. März B
9 7. April F 15. April G
10 27. März B 4. April C
11 15. April G 24. März F
12 4. April C 12. April D
13 24. März F 1. April G
14 12. April D 21. März C
15 1. April G 9. April A
16 21. März C 29. März D
17 9. April A 17. April B
18 29. März D 6. April C
19 17. April B 26. März A

Im J. 1886, dessen Goldene Zahl 6, ist also die gregorianische Ostergrenze der 18. April C, und da der Sonntagsbuchstabe ebenfalls C ist, so fällt diese Grenze selbst auf einen Sonntag, Ostern also auf den nächsten Sonntag, 25. April. Da der 21. März die frühste, der 18. April die späteste Ostergrenze im gregorianischen K. ist, so kann Ostern nicht vor dem 22. März und nicht nach dem 25. April fallen. Auf den 22. März fiel Ostern 1818, auf den 25. April 1886. Für die folgenden Jahre bis 1900 sind die Termine:

1887: 10. April
1888: 1. April
1889: 21. April
1890: 6. April
1891: 29. März
1892: 17. April
1893: 2. April
1894: 25. März
1895: 14. April
1896: 5. April
1897: 18. April
1898: 10. April
1899: 2. April
1900: 15. April

Die julianische Ostergrenze stimmt nicht immer genau mit dem astronomischen Ostermonat überein, da die julianischen Epakten nicht vollständig richtig sind; aber auch die gregorianische Ostergrenze kann von der astronomischen um einen Tag abweichen, wie dies z. B. 1876 der Fall war, wo der Ostervollmond in Wahrheit auf Sonnabend, 8. April, fiel, daher der 9. April Ostersonntag hätte sein sollen. Im protestantischen Deutschland berechnete man auch anfangs den Ostervollmond nach den astronomischen Tafeln, und infolgedessen feierten 1724 und 1744 die Protestanten Ostern acht Tage eher als die Katholiken, welche Ostern mittels der Epakten bestimmten. Durch einen Reichstagsbeschluß von 1776 wurde die letztere Berechnung allgemein eingeführt. Dasselbe Resultat wie die erläuterte cyklische Berechnung des Osterfestes gibt auch folgende von Gauß gegebene Regel: Ist n die Jahreszahl, und sind a, b, c, d, e die Reste der Division von n durch 19, n durch 4, n durch 7, 19a + M durch 30, 2b + 4c + 6d + Q durch 7, so fällt Ostern auf den (22 + d + e)ten März. Dabei ist M im julianischen K. stets 15, im gregorianischen aber gegenwärtig 23 und wächst um 1, wenn die Epakte um 1 kleiner wird; Q ist im julianischen K. stets 6, im gregorianischen[WS 1] jetzt 4 und wächst um 1 mit jedem gemeinen Schlußjahr eines Jahrhunderts.

Andre Kalender.

Der jüdische K., für den weder aus der Bibel noch aus den Schriften der jüdischen Litteratur bis Mitte des 4. Jahrh. n. Chr. sich übersichtliche Regeln aufstellen lassen, fand durch den Patriarchen Hillel den jüngern (um 358) die erste systematische Bearbeitung. Er brachte die als Geheimnis bewahrte Kalenderberechnung in festere Formen, indem er die Monatsdauer, das erste Novilunium nach der Schöpfung feststellte, den 19jährigen Mondcyklus und die Festverschiebungsregeln einführte. Hierauf beruht im allgemeinen das jüdische Kalenderwesen noch heute. Als verschiedene Jahresrechnungen waren bei den Juden üblich: nach dem Auszug aus Ägypten, nach Regenten, die Seleukidische und die jetzt noch gebräuchliche Schöpfungsära Hillels. Der jüdische Monat ist nach der Umlaufszeit des Mondes berechnet. Das Gemeinjahr hat 12 Monate, von denen Nissan, Siwan, Ab, Tischri, Kislev, Schebat 30, Ijar, Tammus, Ellul, Marcheschwan, Tebet, Adar 29 Tage haben. Zur Ausgleichung mit dem Sonnenjahr wird von Zeit zu Zeit ein 13. Monat eingeschaltet, der auf den Adar folgt und Weadar, d. h. zweiter Adar, genannt wird (vgl. Monat). Der Schaltkreis umfaßt 19 Jahre, worunter 7 (das 3., 6., 8., 11., 14., 17. und 19.) Schaltjahre sind. Das mittlere oder regelmäßige Gemeinjahr hat 354, das mittlere oder regelmäßige Schaltjahr 384 Tage; ein überzähliges Gemein- oder Schaltjahr hat einen Tag mehr, ein mangelhaftes einen Tag weniger als ein mittleres. Hiernach haben die Juden sechs verschiedene Jahre von 353, 354, 355, 383, 384, 385 Tagen. Vgl. Lewysohn, Geschichte und System des jüdischen Kalenderwesens (Leipz. 1856); Schwarz, Der jüdische K. (Bresl. 1872).

Die Mohammedaner rechnen nach Mondjahren von 12 Monaten mit abwechselnd 30 und 29 Tagen; dazu kommt noch im letzten Monat des 2., 5., 7., 10., 13., 15., 18., 21., 24., 26. und 29. Jahrs in einem 30jährigen Cyklus ein Schalttag. In Ägypten ist dieser K. nicht eingeführt worden, es galt dort seit 25 v. Chr. der julianische K., doch fiel das Schaltjahr immer um ein Jahr früher als bei uns; seit 1879 ist dort der gregorianische K. eingeführt. – Der französisch-republikanische K., durch Konventsdekret vom 6. Okt. 1793 eingeführt, begann mit dem Herbstäquinoktium (22. Sept.) 1792. Das Jahr bestand aus 12 Monaten (über ihre Namen vgl. Monat und die einzelnen Artikel) zu 30 Tagen mit 5 oder im Schaltjahr 6 Ergänzungstagen (jours complémentaires oder sansculottides) am Ende; je 4 Jahre bildeten eine Franciade, in welcher das 4. Jahr ein Schaltjahr war, doch sollte von Zeit zu Zeit die Franciade einmal 4 gemeine Jahre enthalten. Das Jahr begann mit dem Vendémiaire und schloß mit dem Fructidor, worauf die 5 (im Schaltjahr 6) Jours complémentaires oder sansculottides folgten, nämlich: Fête des actions, Fête du génie, Fête du travail, Fête de l’opinion, Fête des récompenses und Fête de la Révolution. Der Monat zerfiel in 3 Dekaden mit je 10 Tagen, die nach verschiedenen, meist landwirtschaftlichen, Gegenständen benannt waren, außerdem aber die Ordnungsnamen führten: Primidi, Duodi, Tridi, Quartidi, Quintidi, Sextidi, Septidi, Octidi, Nonidi und Decadi, letzterer Ruhetag. Durch Dekret Napoleons vom 9. Sept. 1805 wurde vom 1. Jan. 1806 an der gregorianische K. wieder eingeführt. Eine vollständige Vergleichung des republikanischen Kalenders mit dem gregorianischen gibt nachstehende, vom Major Edmund Jäger in Stuttgart entworfene Zeittafel:

[385]

Vergleichung des französischen Revolutionskalenders mit dem Gregorianischen.
Französische Monatstage J. I. 1792–93
„ II. 1793–94
„ V. 1796–97
„ VI. 1797–98
J. III. 1794–95
„ VII. 1798–99
J. IV. 1795–96 J. VIII. 1799–1800
„ IX. 1800–1801
„ X. 1801–1802
„ XIII. 1804–1805
„ XIV. 23. Sept. bis 31. Dez. 1805
J. XI. 1802–1803 J. XII. 1803–1804
01. Vendémiaire 22./9 22./9 23./9 23./9 23./9 24./9
30.   21./10 21./10 22./10 22./10 22./10 23./10
01. Brumaire 22./10 22./10 23./10 23./10 23./10 24./10
30.   20./11 20./11 21./11 21./11 21./11 22./11
01. Frimaire 21./11 21./11 22./11 22./11 22./11 23./11
30.   20./12 20./12 21./12 21./12 21./12 22./12
01. Nivôse 21./12 21./12 22./12 22./12 22./12 23./12
10.   30./12 30./12 31./12 31./12 31./12 1./1
30.   19./1 19./1 20./1 20./1 20./1 21./1
01. Pluviôse 20./1 20./1 21./1 21./1 21./1 22./1
30.   18./2 18./2 19./2 19./2 19./2 20./2
01. Ventôse 19./2 19./2 20./2 20./2 20./2 21./2
09.   27./2 27./2 28./2 28./2 28./2 29./2
10.   28./2 28./2 29./2 1./3 1./3 1./3
30.   20./3 20./3 20./3 21./3 21./3 21./3
01. Germinal 21./3 21./3 21./3 22./3 22./3 22./3
30.   19./4 19./4 19./4 20./4 20./4 20./4
01. Floréal 20./4 20./4 20./4 21./4 21./4 21./4
30.   19./5 19./5 19./5 20./5 20./5 20./5
01. Prairial 20./5 20./5 20./5 21./5 21./5 21./5
30.   18./6 18./6 18./6 19./6 19./6 19./6
01. Messidor 19./6 19./6 19./6 20./6 20./6 20./6
30.   18./7 18./7 18./7 19./7 19./7 19./7
01. Thermidor 19./7 19./7 19./7 20./7 20./7 20./7
30.   17./8 17./8 17./8 18./8 18./8 18./8
01. Fructidor 18./8 18./8 18./8 19./8 19./8 19./8
30.   16./9 16./9 16./9 17./9 17./9 17./9
Fête des actions 17./9 17./9 17./9 18./9 18./9 18./9
Fête du génie 18./9 18./9 18./9 19./9 19./9 19./9
Fête du travail 19./9 19./9 19./9 20./9 20./9 20./9
Fête de l’opinion 20./9 20./9 20./9 21./9 21./9 21./9
Fête des récompenses 21./9 21./9 21./9 22./9 22./9 22./9
Fête de la Révolution 22./9 23./9

Immerwährender K. nennt man eine Tabelle, welche die einzelnen Tage des Jahrs und daneben die sich wiederholenden Buchstaben A bis G sowie die Epakten oder die entsprechenden Goldenen Zahlen enthält. Kennt man den Sonntagsbuchstaben und die Goldene Zahl eines bestimmten Jahrs, so kann man mittels des immerwährenden Kalenders den vollständigen K. dieses Jahrs finden. Für alle Zeiten gültig bleibt eine solche Tabelle nur beim julianischen K.; beim gregorianischen ist sie bloß für ein oder ein paar Jahrhunderte brauchbar. Der Ausdruck immerwährender K. bezeichnet auch überhaupt alle Tabellen und sonstigen Hilfsmittel, die zur Lösung kalendarischer Aufgaben für einen längern Zeitraum dienen; solche Tabellen sind häufig verstellbar. Am vollkommensten ist Ch. A. Kesselmeyers „Calendarium perpetuum mobile“ (s. dessen „Erklärungen und Beispiele zum Calendarium perpetuum mobile“, Manchester u. Dresd.). Vgl. Schubring in der „Zeitschrift für die gesamten Naturwissenschaften“ (1875).

[Kalenderlitteratur.] Der älteste gedruckte deutsche K. wurde 1439 von Johannes de Gamundia (Hans von Schwäbisch-Gmünd) herausgegeben; er ist auf zwei Holztafeln in Großfolio geschnitten, jetzt in der königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenfalls auf Holztafeln geschnitten, aber in Quart, ist der K., welchen 1474 Regiomontanus mit einer Anweisung zur Anfertigung des Kalenders herausgab, und von welchem sich Exemplare in den königlichen Bibliotheken zu München, Berlin und Brüssel befinden. Ihnen folgte eine Reihe andrer K., so der Augsburger (1481 und 1483), der Straßburger von H. Knoblochtzer (1483), der Ulmer von J. Pflaum (1499), der Erfurter (1505) etc. Sie sämtlich sind sogen. immerwährende K. (s. oben). Den ersten eigentlichen, d. h. Jahreskalender gab Peypus in Nürnberg (1513) heraus, dem Arndes zu Lübeck (1519), Diez zu Rostock (1519) u. a. folgten. In allen diesen und den später erscheinenden Kalendern spielen, neben dem Verzeichnis der Feste, den Tagen der Märtyrer und anderm Beiwerk, die sogen. Kalenderpraktiken, d. h. Angaben, an welchen Tagen man zu purgieren, Ader zu lassen, Medizin zu nehmen, zu baden etc. habe, eine Hauptrolle. Hierher gehört auch der sogen. hundertjährige K., ein zuerst um 1700 vom Abt Knauer veröffentlichtes und oft aufgelegtes Volksbuch, worin mit Einmischung astrologischer und andrer abergläubischer Vorstellungen eine Übersicht der Witterung und des Kalenders auf ein ganzes Jahrhundert gegeben wird. Als sich dann seit dem Ende des 18. Jahrh. in Deutschland das Streben geltend machte, gemeinnützige Kenntnisse und Aufklärung unter den niedern Volksschichten zu verbreiten, erkannte man den K. als das geeignetste Mittel dazu, und es bildete sich mit der Zeit eine förmliche Kalenderlitteratur aus, welche allgemeine Belehrung und Unterhaltung als Hauptzweck verfolgt (vgl. auch Almanach). Der erste, welcher mit Erfolg diesen Weg betrat, war Chr. K. André mit seinem „Nationalkalender“ (Brünn 1810 ff.), der später als „K. für die deutschen Bundesstaaten“ alljährlich erschien. Von den nachfolgenden Werken dieser Art erlangten die Volkskalender von Gubitz, Steffens, W. O. v. Horn („Spinnstube“), Trewendt, Nieritz u. a., ebenso der „Schweizer Disteli-K.“, der sächsische „Ameisenkalender“, der „Lahrer hinkende Bote“, der „Daheim-K.“, „Gartenlaube-K.“ u. a. weite Verbreitung. Daneben gibt es für alle möglichen Berufsarten K. Eine besondere Gattung bilden die Hof- und Staatskalender, deren erster der „Status particularis regiminis Ferdinandi II.“ (Wien 1637) war; ein Werk ähnlicher Art ist der seit 1763 erscheinende „Gothaische Genealogische Hofkalender“. Die Lehre von der Anfertigung der K. heißt Kalendariographie. Vgl. außer den Lehrbüchern der Chronologie (s. d.) Littrow, Kalendariographie (Wien 1828); Schmöger, Grundriß der christlichen Zeit- und Festrechnung (Halle 1854); v. Reinsberg-Düringsfeld, Katechismus der Kalenderkunde (Leipz. 1876); Drechsler, Kalenderbüchlein (3. Aufl., das. 1881); Kaltenbrunner, Vorgeschichte der gregorianischen Kalenderreform (Wien 1876); Knobloch, Die wichtigsten K. der Gegenwart (das. 1885); Fleischhauer, Kalenderkompendium der christlichen Zeitrechnung auf die Jahre 1–2000 (Gotha 1884).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: greogorianischen