Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Literarische Windbeutelei
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 10, S. 168
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1872
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


[168] Literarische Windbeutelei. Die Leser der Gartenlaube werden bisher über die Autorschaft der beiden Romane „Goldelse“ und „das Geheimniß der alten Mamsell“ nicht im geringsten Zweifel und fest überzeugt gewesen sein, daß der eine, wie der andere E. Marlitt zum Verfasser habe. Offen gestanden waren auch wir bisher dieser Meinung, bis wir in diesen Tagen plötzlich aus der Harmlosigkeit unseres Glaubens sehr unsanft aufgeschreckt wurden durch eine Mittheilung, die uns – allerdings etwas verspätet – aus Altona zugekommen ist. Dort erscheint nämlich in dem bekannten „Verlagsbureau“ eines Herrn A. Prinz ein „Deutsches Theater“, dessen achtes Bändchen nach dem gleichnamigen Romane der Marlitt ein zweiactiges Schauspiel „Blaubart“ bringt von – wir citiren nun den Titel des Bändchens wörtlich – „F. Turn, Verfasser von ‚das Geheimniß der alten Mamsell‘, ‚Goldelse‘, ‚Maria Mancini‘“. Hier also steht es gedruckt: nicht E. Marlitt, sondern Herr F. Turn ist der Verfasser der „Goldelse“ und von „das Geheimniß der alten Mamsell“. Doch wir wollen, den Scherz bei Seite lassend, im Ernst sprechen und wollen nur constatiren, daß der – vermuthlich pseudonyme – Autor des vorliegenden theatralischen Machwerks, sowie dessen Verleger sich hier in der Ausdrucksweise eine Windbeutelei erlaubt haben, die öffentlich gerügt werden muß. Das Gleiche ist vermuthlich auch bei „Maria Mancini“ der Fall, dem Titel eines bekannten Romans von Julius Große.