Textdaten
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Autor: R. in Hagen
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Titel: Lehrer, Organist und Küster
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 23, S. 391, 392
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1875
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[391] Lehrer, Organist und Küster. Da wir uns hoffentlich der Zeit rasch nähern, wo der Lehrer nur Lehrer und nicht, wie leider bisher häufig, auch Organist und Küster zu sein braucht, erlaube ich mir, um die Nothwendigkeit hier einschlagender Reformen auch meinerseits zu beleuchten, zu diesem Thema eine der Wirklichkeit entnommene Illustration zu liefern.

R....e, ein kleiner Platz im Sauerlande, zählt ungefähr tausend Einwohner und besitzt nur eine einclassige Elementarschule, der ein fast siebenzigjähriger Lehrer vorsteht. Die Schule wird von hundertachtzig Kindern besucht, und der Lehrer bezieht einen Baargehalt von achtundsiebenzig und zwei Drittel Thalern, das heißt jedes Kind bezahlt zwanzig Silbergroschen Schulgeld.

Der Lehrer ist aber nicht nur Lehrer, sondern auch Organist und Küster. Dem Stundenplane gemäß beginnt die Schule Morgens um acht Uhr und soll bis zwölf Uhr währen. Aber sehen wir zu, wie es in Wirklichkeit um die Dauer der Schulzeit steht. Es ist Montag. Die Schule kann heute nicht um acht Uhr beginnen; denn es findet ein Begräbniß statt. Die Leiche wird aus dem eine Stunde entfernten Sterbehause um halb neun Uhr, oft auch später, gebracht und dann beerdigt. Der Lehrer, der hier den Küsterdienst verrichtet, muß bei dem nun folgenden Gottesdienste den Organistendienst versehen. Bis nun der Unterricht beginnen kann, ist es zehn oder halb elf Uhr geworden. Aber der Lehrer, der, wie gesagt, ein fast siebenzigjähriger Greis ist, fühlt sich von der fast zweistündigen Anstrengung sehr ermüdet, und was nun aus dem Unterrichte wird, kann man sich leicht denken.

Dienstag. Die Schule beginnt. Nachdem sie vielleicht eine Stunde gedauert, klopft Jemand. Auf das „Herein“ des Lehrers tritt die Magd des Pfarrers ein: „Herr Lehrer, Sie möchten rasch mit zum Kranken kommen.“

Der Lehrer muß die Schule schließen, denn der Kranke verlangt die Tröstungen der Religion. Aufgeschoben kann diese Handlung nicht werden, also muß die Schule wieder zurückstehen.

Mittwoch. Es findet eine Trauung statt und der Lehrer muß den Organisten- und Küsterdienst versehen. Die Schule beginnt um halb elf Uhr.

Wenn nun am Donnerstage womöglich noch eine Kindtaufe hinzukommt, [392] welche, wenn auch nicht so lange Zeit, so doch eine längere Störung des Unterrichts erfordert, so kann man sich denken, was in der Schule geleistet wird. Da aber eine Schullehrerfamilie, die, wie hier, aus zwölf Personen besteht, unmöglich von achtundsiebenzig und zwei Drittel Thalern jährlich leben kann, so vergütet man obengenannte Leistungen mit Victualien, wie Brod, Butter, Eiern, Fleisch etc. Für jede Leistung ist ein bestimmtes Quantum festgesetzt, daß gewiß nicht überschritten wird und dessen Qualität sehr häufig viel zu wünschen übrig läßt. Gott bessere diese Zustände!

R. in Hagen.