Kriminalistische Gesichtstudien

Textdaten
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Autor: C. Richter
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Titel: Kriminalistische Gesichtstudien
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 21, S. 350–352
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1897
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[350]

Kriminalistische Gesichtsstudien.

Von C. Richter.
I.

Man nennt das Auge den Spiegel der Seele, und in der That drückt es die inneren Gemütsbewegungen mit überraschender Deutlichkeit aus. Milde und Zorn, Liebe und Haß strahlen und funkeln uns aus Menschenaugen entgegen; Trauer und Freude, rasches Denken und träges Sinnen werden uns durch den Blick verraten. Und wer kennt nicht den freien offenen Blick eines Menschen, der ein reines Gewissen hat, und den scheuen verstohlenen eines Schuldbewußten, der seinem Ankläger nicht fest ins Angesicht zu schauen vermag! Die Augen führen eine beredte Sprache, durch den Austausch der Blicke sagen sich die Menschen in kürzester Zeit oft mehr, als sie es durch Worte vermöchten.

Diese Fähigkeit der Augen, selbst die leisesten Regungen der Seele wiederzuspiegeln, hat auch den Anlaß zu der Behauptung gegeben, daß man von den Augen eines Menschen dessen Charakter abzulesen vermöge. Wir blicken einem ins Auge und glauben dann, sagen zu können: dieser ist mutig und jener ist ein Feigling, dieser ist ein gerader, offener Mensch und jener ein Heuchler und Schwindler. Von jeher hat man behauptet, daß gute und böse Menschen anders blicken, und so ist auch die Lehre entstanden, daß Verbrecher schon an dem Ausdruck ihrer Augen zu erkennen sind. Es giebt hervorragende Forscher, die dieser Meinung beipflichten. Lombroso, Garofalo, Vidocq und Ferri, die eingehende Studien über die Verbrecher gemacht haben, halten den Blick derselben für besonders charakteristisch. Der erstere von ihnen sagt: „Wenn der Verbrecher auch alle seine Gesichtszüge in Gewalt hat, so gelingt es doch dem größten Heuchler nicht, den Blick, der sein Innerstes verrät, zu verstecken. Ich finde eine große Aehnlichkeit zwischen dem Blick des Mörders und dem der Katze, wenn sie im Hinterhalt lauert oder zum Sprunge bereit ist, und ich erkläre mir das aus der beständigen Wiederholung der bösen Streiche. Ferner behauptet er, daß das Auge der Diebe klein, unruhig, oft schielend sei, während Fälscher und Schwindler kleine Augen, die sie niederschlagen, haben sollen. Andere gehen sogar so weit, daß sie sich zutrauen, aus der Art des Blickes verschiedene Arten von Verbrechern zu erkennen, Diebe von Raubmördern, Fälscher von Brandstiftern zu unterscheiden.

Noch leichter als am Blicke allein, soll man den Verbrecher am Gesichtsausdruck erkennen. Man hat darum von einer Verbrecherphysiognomie und einem „Galgengesicht“ gesprochen, das die Verworfenen von guten Menschen unterscheiden sollte. Gegen diese landläufige Anschauung haben wiederholt angesehene Männer Einspruch erhoben. Lavater, der doch ein begeisterter Physiognost war, warnte eindringlich vor der Anmaßung, „den Heiligen vom Spitzbuben schlechtweg am bloßen [351] Schädel zu unterscheiden.“ Wenn dennoch in der neuesten Zeit eine Anzahl von Forschern an Gesicht der Verbrecher besondere charakteristische Merkmale entdeckt zu haben glaubte, so geriet sie in einen Irrtum. Derselbe wurde zweifellos dadurch hervorgerufen daß diese Forscher die Verbrecher weniger in der Freiheit, sondern zumeist in Gefängnissen studiert haben. Nun ist es bekannt, daß das Leben in der Gefangenschaft den Gesichtsausdruck verändert. An Stelle der Eindrücke, die uns die Freiheit bringt, tritt hier eine einförmige, freudlose Lebensweise, die zuletzt jeden Menschen stumpf macht. Dabei tragen die Gefangenen denselben Haarschnitt, dieselbe Kleidung, im Laufe der Zeit magern sie ab, so daß Unschönheit und Fehler in der Knochenbildung schärfer hervortreten, alle haben eine mehr oder weniger blasse und fahle Gesichtsfärbung. Wenn man unter solchen Gefangenen sich bewegt, so glaubt man, immer denselben Gesichtszügen, immer demselben unheimlichen Gesichtsausdruck zu begegnen, und wähnt zuletzt, eine Galerie abnorm gestalteter Menschen vor sich zu haben.

Wie anders ist aber das Aussehen dieser Verbrecher, wenn wir ihnen in der Freiheit begegnen! Dr. A. Baer, Oberarzt an dem Strafgefängnis Plötzensee, bemerkt dazu. „Die Physiognomie des Verbrechers ändert sich auffallend und überraschend mit dem Austritt aus der Gefangenenanstalt und dem Eintritt in andere Umgebung und Verhältnisse. Wie unendlich oft habe ich irrtümlicherweise geglaubt, in dem Gewühl der Großstadt hier und dort einen entlassenen Gefangenen zu sehen, und wie oft bin ich von Personen angeredet worden, die sich mir als frühere Gefangene zu erkennen gaben und in denen ich eher alles andere vermutet hätte!“ In der That, blättert man in den Verbrecheralbums, die von Polizeiämtern angelegt worden, so findet man in ihnen nicht wenige häßliche unheimliche Gesichter, aber auch solche, denen der erfahrenste Menschenkenner ihr Verbrechertum nicht ablesen könnte, obgleich sich deren Träger schon eine große Zahl von Vergehen und Verbrechen zu schulden kommen ließen. Die Physiognomie giebt keinen Anhalt und keine Gewähr für die sichere Beurteilung des moralischen Wertes eines Menschen, und Dr. Baer bemerkt treffend in seinem Werke „Der Verbrecher in anthropologischer Beziehung“ (G. Thieme, Leipzig): „Wir finden bei den Verbrechern nicht selten häßliche und abstoßende Bildungsformen mit widrigem, unangenehmem Gesichtsausdruck: aber denselben Gesichtsbildungen begegnet man in allen Gesellschaftsschichten. Man findet sie nicht selten bei Personen, deren Ehrenhaftigkeit und Gesittung über allen Zweifel erhaben ist, die aber, in Sträflingskleider und mitten unter die Insassen einer Strafanstalt gesteckt, sich in nichts von den abgefeimtesten Schurken und gemeinsten Verbrechern ihrer Umgebung unterscheiden würden.“

Auf den Gesichtsausdruck und den Blick des Beschuldigten kann darum der Richter kein Gewicht legen, er muß bei der Beurteilung eines Menschen des Ausspruches eingedenk sein, den der berühmte Kriminalarzt J. L. Casper gethan hat: „Nicht das Galgengesicht eines Angeschuldigten sei der Maßstab des Urteils über ihn, nicht sei eine unscheinbare, ja eine gewinnende Physiognomie ein Freipaß für den, der auf der Anklagebank sitzt“.

Nichtsdestoweniger müssen sich Kriminalbeamte mit den Gesichtern der Verbrecher viel befassen. In jedem Steckbrief bildet die Beschreibung des Gesichtes geradezu das wichtigste Erkennungswerkmal. Wir haben schon in unserm Artikel „Moderne Steckbriefe“ (Jahrgang 1896, S. 268) hervorgehoben, daß gegenwärtig das Signalement vielfach nach neuen von aufgestellte Prinzipien aufgenommen werden. Die „Bertillonage“ ist inzwischen in Preußen eingeführt worden und wird auch voraussichtlich von anderen deutschen Staaten angenommen werden. Zur Vervollständigung unserer früheren Mitteilungen wollen wir noch einiges über die Personbeschreibung nach jenem System mitteilen und beginnen mit Angaben über die Beschreibung der Farbe des Auges.

Kein Körperteil besitzt beim einzelnen Menschen eine solche Unveränderlichkeit und gleichzeitig eine größere Mannigfaltigkeit bei den verschiedenen Individuen als das Auge. Seine Beschreibung eignet sich darum vortrefflich als Wiedererkennungszeichen das noch dadurch einen besonderen Wert erhält, daß kein Mensch imstande ist, am Aussehen seines Auges auch nur das geringste zu ändern. Bis jetzt konnte aber dieses Kennzeichen im öffentlichen Sicherheitsdienste darum nicht genügend verwertet werden, weil es an einer einheitlichen und gründlichen Einteilung der verschiedenen Abarten des Auges gefehlt hat. Dazu kam noch der erschwerende Umstand, daß viele im gewöhnlichen Leben gebräuchliche Bezeichnungen für die Farbe der Augen der Wirklichkeit nicht entsprechen So reden wir z. B. oft von grauen Augen, obwohl wirklich graue Augen bei Menschen fast niemals vorkommen was wir so nennen, das sind zumeist blaue, etwas mehr oder weniger mit gelblichen Tönen durchsetzte Augen, die im Schatten der Augenbrauen und Wimpern grau erscheinen. Sehr häufig werden auch Augen als schwarz geschildert, aber die Regenbogenhaut des Auges ist niemals schwarz gefärbt. Die gewöhnlich als schwarz bezeichneten Augen sind zumeist schwarzbraun manchmal auch dunkel schieferblau.

Um nun eine brauchbare Einteilung der so verschiedenfarbigen Augen zu schaffen, hat Bertillon dieselben je nach der Beschaffenheit und Menge des orangegelben Farbstoffes oder Pigments in der Regenbogenhaut in Gruppen geordnet. Von diesem Gesichtspunkte aus müssen wir zunächst zwei Grundtypen von Augen unterscheiden: nicht pigmentierte und schwarzbraune Augen, alle übrigen Färbungen sind Zwischenstufen, die zwischen diesen beiden äußersten Grenzen liegen. Zu der ersten Gruppe zählen die azurblauen, schieferblauen und mittelblauen Augen, wie sie bei den Völkern des nördlichen Europas am häufigsten vorkommen, zu der zweiten die im gewöhnlichen Leben als schwarz oder braun bezeichneten Augen, die für Südländer charakteristisch sind.

Die Klassifikation der Augen nach ihrer Farbe wird aber noch dadurch erleichtert, daß man bei der Regenbogenhaut zwei Zonen unterscheidet: zunächst die Aureole, welche die Pupille umgrenzt und etwa ein Drittel der Breite der Regenbogenhaut einnimmt und die Peripherie oder äußere Zone, d. h. denjenigen Teil der Regenbogenhaut, der an das Weiße des Auges stößt. Auf diese Weise kann noch die örtliche Verteilung des Farbstoffes in der Regenbogenhaut näher bestimmt werden.

Nach der Methode von Bertillon werden die Färbungen des menschlichen Auges in sieben Klassen eingeteilt: 1. Nicht pigmentierte, 2. gelbe, 3. orange, 4. kastanienbraune, 5.kreisförmig-schwarzbraune, 6. schwarzbraun-grünliche und 7. schwarzbraune Augen. Eine Tafel, auf der vierundfünfzig farbige Augenbilder dargestellt sind, ermöglicht dem Beamten die Bestimmung zu erlernen und das beobachtete Auge in die betreffende Hauptklasse und ihre Unterabteilung einzureihen.

Natürlich werden Anomalien, die an dem Auge vorkommen sollten, als „besondere Kennzeichen“ eingetragen. An manchen Augen befinden sich manchmal rote, Forellenflecken ähnliche Punkte, die man „Forellentupfen“ nennt, vielfach zeigt die Regenbogenhaut eine besonders starke Anhaftung des Farbstoffs nur an einer Seite in Form eines Kreisausschnittes, alsdann bemerkt der Beamte z.B. „kastanienbrauner Kreisausschnitt rechts oder links“, endlich hat die Peripherie der Regenbogenhaut älterer Leute öfter ein perlmutterartiges Aussehen; diese Färbung wird mit den Namen Alterskreise oder Greisenbogen bezeichnet.

Nach diesem System wird das Auge sehr genau beschrieben und zwar in abgekürzten Zeichen. Während in alten Signalements die Bezeichnung „Augen blau“ stand, lesen wir z. B. in der Bertillonage

2
kz.-st.g.m.
mbl.

In diesem Signalement bedeutet die Zahl 2 in der oberen Linie, daß die Färbung der Regenbogenhaut der zweite Klasse, also den „gelben“ Augen zuzuzählen ist. Die zweite Linie giebt die Gestalt, Farbe und Schattierung der Aureole an, die Abkürzungen bedeuten kz.-st= konzentrisch bis sternförmig, d. h. der orangegelbe Farbstoff ist in der Aureole konzentrisch bis sternförmig verteilt, g.=gelb und m.= mittel, d. h. die Grundfarbe der Aureole ist gelb, ihre Schattierung mittelgelb. Die Bemerkungen der dritten Linie beziehen sich auf die Peripherie der Regenbogenhaut und die Abkürzung mbl. bedeutet, daß ihre Farbe mittelblau ist.

Dieses Beispiel genügt, um zu zeigen, wie scharf das neue Signalement im Vergleich zu dem früher üblichen ist.

In welcher Weise einige andere Teile des Gesichtes zu denselben Zwecken beobachtet und beschrieben werden, wollen wir im nächsten Artikel berichten.