Textdaten
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Autor: C. Richter
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Titel: Moderne Steckbriefe
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aus: Die Gartenlaube, Heft 16, S. 268, 270
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1896
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Beschreibung von Alphonse Bertillons anthropometrischem System („Signalement“)
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Moderne Steckbriefe.

Kriminalistische Skizze von C. Richter.


Das „Signalement“ ist die Beschreibung einer Person zum Zwecke ihrer Wiedererkennung. Diese Beschreibung wird oft angewandt und kann in den verschiedensten Lebenslagen von größter Bedeutung sein. Für einen ehrlichen Bürger kann ein flüchtiges ungenaues Signalement die unangenehmsten Folgen haben. Er weiß nicht, daß er das Unglück hat, einem Verbrecher, auf den die Polizei fahndet, ähnlich zu sehen; ein Kriminalbeamter bemerkt dies und nimmt den Mann fest, der nun oft lange Zeit hinter Schloß und Riegel verbringen muß, bis seine Identität festgestellt wird. Auf Reisen ereignen sich solche mißliebige Verwechslungen am häufigsten, weil da zuverlässige Zeugen, welche die Person des unschuldig Verdächtigten festzustellen vermögen, am Orte der Verhaftung fehlen. Entschuldbar sind aber derartige Irrtümer, die von den Kriminalbeamten begangen werden, denn die Aehnlichkeit einzelner Menschen ist oft überraschend groß. Dabei sind die gewöhnlichen Signalements, die in den Steckbriefen erlassen werden, so allgemein gehalten, daß sie auf viele Personen passen können.

Vornahme der Messungen für das anthropometrische Signalement.
1. Körperlänge. 2. Spannweite. 3. Sitzhöhe. 4. Kopflänge. 5. Kopfbreite.
6. Rechtes Ohr. 7. Linker Fuß. 8. Linker Mittelfinger. 9. Linker Vorderarm.

Diese Mangelhaftigkeit der Signalements und die damit verbundene Schwierigkeit in der bestimmten Wiedererkennung einer Person ist den Gewohnheitsverbrechern wohlbekannt, die falsche Namen annehmen und ihr Vorleben der Polizei und den Gerichten verheimlichen. Um diese Bande, welche die öffentliche Sicherheit am ärgsten bedroht, wirksam bekämpfen zu können, haben die Kriminalbeamten zu allen Zeiten nach zuverlässigen Mitteln zur Feststellung der Identität einer Person gesucht; aber lange blieben alle diese Bemühungen nur von einem geringen Erfolge begleitet. Vor dreißig Jahren stellte man die Photographie in den Dienst der Kriminalpolizei, man photographierte die Verbrecher und legte die sogenannten Verbrecheralbums an. Es wurde jedoch mit der Zeit schwierig, sich in diesen Bildergalerien verdächtiger Menschen zurechtzufinden. Während der letzten zehn Jahre hat die Pariser Polizei über 100 000 solcher Photographien gesammelt. Wie sollte es nun möglich sein, jedes einzelne dieser 100 000 Bilder mit jeder einzelnen der 100 Personen zu vergleichen, die täglich in Paris festgenommen werden! Und würde man dies wirklich bei einem besonders verdächtigen Uebelthäter versuchen, so würde die Nachforschung eine wochenlange anstrengende Thätigkeit erfordern, nicht zu gedenken der Fehler und Auslassungen, welche eine für das Auge so langweilige und ermüdende Arbeit mit sich bringen müßte. Die Photographie kann den Beamten in seinen Nachforschungen wohl unterstützen, aber sie ist kein Mittel, das eine sichere Wiedererkennung einer bestimmten Person gewährleistet. Man suchte darum nach anderen Merkmalen, die für einzelne Menschen besonders charakteristisch sein würden, und schlug vor, zu diesem Zwecke Abdrücke der Hautzeichnungen der inneren Fläche des Daumens anzufertigen, da diese Zeichnungen bei jedem einzelnen Menschen andere Figuren ergeben. Diese Methode, die in China gebräuchlich sein soll, ist jedoch völlig unpraktisch, weil die Zeichnungen sich nicht klassifizieren lassen und das Vergleichen derselben eine unverhältnismäßige Mühe und Arbeit bereiten würde. Zweckmäßiger sind schon die Vorschläge, die Farbe und Zeichnung der Regenbogenhaut des Auges wiederzugeben oder von den Ohren eine Photographie oder einen Gipsabguß herzustellen, da diese beiden Körperteile ihre Form von der Kindheit bis ins höchste Alter fast gar nicht verändern. Aber für sich allein konnten auch diese Kennzeichnungssysteme keinen Anspruch auf völlige Sicherheit erheben.

Die vollendetste Lösung der Aufgabe lieferte erst Alphons Bertillon in Paris; seine Methode, die unter dem Namen das „anthropometrische Signalement“ bekannt wurde, wird seit etwa einem Jahrzehnt in Paris und anderen Städten angewandt und hat in der That ausgezeichnete Erfolge aufzuweisen. Die Wiedererkennung der einmal festgenommenen Uebelthäter geschieht mit solcher untrüglichen Sicherheit, daß sie zu einem wahren Schrecken der Gewohnheitsverbrecher geworden ist. In seinem Werke „Das anthropometrische Signalement“[1] führt Bertillon folgendes Beispiel an: „Die Kategorie der internationalen Taschendiebe hat sich seit Einrichtung unseres Dienstes in Paris jährlich vermindert. Diese Industrieritter haben die Gewohnheit, jedesmal ihren Namen zu wechseln, um der Strafe des Rückfalles auszuweichen. Seitdem [270] sie sich nun überzeugt haben, daß dieser Kniff nichts mehr nützt, entschließen sie sich zur Auswanderung; ihre Anzahl betrug 65 im Jahre 1885, fiel 1886 auf 52, dann nacheinander auf 34, 19 und im Jahre 1890 auf 14. Wenn man bedenkt, wie viel der Bevölkerung einer Stadt die Erhaltung dieser Leute kostet, welche rein nur vom Diebstahl leben, so kommt man zum Schluß, daß die auf diesen Titel allein erzielte Ersparnis die Kosten der anthropometrischen Einrichtung deckt.“

Wie nun schon der Name andeutet, beruht die Methode Bertillons in der Hauptsache auf der Messung verschiedener Teile des menschlichen Körpers. Die Person, deren Signalement aufgenommen werden soll, wird einer Reihe von Messungen unterworfen, und zwar in der Art und Weise, wie dies auf unseren Abbildungen dargestellt ist. Der Beamte stellt zunächst in der bekannten Weise die Körperlänge fest, alsdann bestimmt er vermittelst eines an der Wand angebrachten Apparates die Spannweite der ausgestreckten Arme. Hierauf wird an einem dritten Apparat die Sitzhöhe des Betreffenden ermittelt. Mit Hilfe eines Zirkels mißt dann der Beamte die Kopflänge und die Kopfbreite. Ein anderer Maßstab wird rasch in die Hand genommen und mit ihm die Länge und Breite des rechten Ohres festgestellt. Den Schluß bilden Messungen an Gliedern. Man bestimmt die Länge des linken Fußes, des Mittelfingers, des kleinen Fingers und des Vorderarmes. Selbstverständlich werden diese Messungen stets in gleicher Weise, mit gleich gearbeiteten Apparaten, nach genau gegebenen Vorschriften vollzogen und nehmen bei einiger Uebung nur wenige Minuten Zeit in Anspruch.

Der hohe Wert dieser Messungen für das Signalement ist leicht zu erklären. Es giebt wohl viele Menschen, die dieselbe Körperlänge besitzen, aber nur bei einem Bruchteil derselben wird auch die Spannweite dieselben Maße aufweisen und ein noch geringerer Bruchteil wird zugleich dieselbe Sitzhöhe haben. Es giebt aber schwerlich auf der Erde zwei Menschen, bei denen die elf ermittelten Maße: 1. Körpergröße, 2. Spannweite, 3. Sitzhöhe, 4. Länge des Kopfes, 5. Breite des Kopfes, 6. Länge des rechten Ohres, 7. Breite des rechten Ohres, 8. Länge des linken Fußes, 9. Länge des linken Mittelfingers, 10. Länge des kleinen Fingers, 11. Länge des linken Vorderarmes, genau dieselben sein würden. Man hat Hunderttausende von Menschen in dieser Art gemessen, aber zwei gleiche noch nicht gefunden, und man wird sie schwerlich jemals finden, ebensowenig wie in der Natur zwei völlig einander gleiche Blätter vorhanden sind.

Auf Grund solcher Messungen wird die Behörde die Identität einer Person, die einmal festgenommen und gemessen wurde und deren Signalement aufbewahrt wird, jederzeit feststellen können. Umständlich erscheint nur das Auffinden eines Signalements unter den Tausenden, die im Laufe der Zeit auf einem Fahndungsbureau sich ansammeln; aber die sinnreiche Registratur beseitigt die Schwierigkeit. Bertillon giebt darüber in seinem Buche folgende Auskunft: Im Laufe der ersten zehn Jahre sind die anthropometrischen Messungen bei 120 000 Personen erhoben worden, die in jener Zeit die Pariser Gefängnisse bevölkert haben, und wurden auf Blättern von 146 mm Höhe und 142 mm Breite notiert, welche in kleinen offenen Schachteln aufgehoben werden. Die Grundzüge für die Registratur dieser enormen Anzahl Signalementskarten sind folgende:

Die Männer und Weiber sind voneinander getrennt; die letzteren, hier viel weniger zahlreich als die Männer, erreichen die Zahl 20 000. Von den 100 000 männlichen Signalements fallen noch etwa 10 000 jugendliche unter einundzwanzig Jahren weg, weil sie eine besondere Registratur notwendig machen.

Die noch verbleibenden 90 000 Signalements sind vorerst nach ihrer Kopflänge in drei Abteilungen geschieden:

1. Abteilung der kleinen Kopflängen, enthaltend etwa 30 000 Signalements,

2. Abteilung der mittleren Kopflängen, enthaltend gleichfalls etwa 30 000 Signalements,

3. Abteilung der großen Kopflängen, enthaltend dieselbe Zahl Signalementskarten.

Jede dieser drei großen Abteilungen wird nun auf Grund der Kopfbreite in drei Klassen geschieden und nun kommen auf die Unterabteilungen der kleinen, mittleren und großen Kopfbreiten je 10 000 Signalements. Diese Klassen werden auf Grund der Mittelfingerlängen wieder in drei Gruppen gesondert, von denen jede nur noch 3300 Signalements enthält. Auf Grund der weiteren Maße erfolgen neue Scheidungen, bis zuletzt Päckchen von je 60 Signalements erzielt werden. Diese werden zuletzt nach der Augenfarbe in Päckchen von je 12 Signalements zerlegt und diese Zettel sind unter sich nach der Länge des Ohres geordnet.

Nehmen wir nun an, wir hätten zu erforschen, ob eine festgenommene Person, die sich als gerichtlich unbeanstandet erklärt, schon vorher unter einem anderen Namen registriert worden ist! Hierzu werden wir uns an der Hand der sofort aufgenommenen anthropometrischen Signalements zuerst an die Abteilung wenden müssen, welche die Signalements ihrer Kopflänge enthält, dann die Unterabteilung ihrer Kopfbreite suchen und in gleicher Weise nacheinander zu den weiteren Unterabteilungen ihres Mittelfingermaßes, Fußmaßes und Vorderarmmaßes übergehen. So gelangen wir schrittweise zum letzten Paket, welches das von uns gesuchte Signalement enthalten muß, wenn, wohlverstanden, die verhaftete Person schon vorher bestraft und gemessen worden ist.

Selbstverständlich ist dieses System nur für erwachsene Personen, bei welchen sich die Größen der Körperteile nicht mehr oder nicht wesentlich verändern, anwendbar; als Grenze wird dabei das zwanzigste Lebensjahr angenommen. Vervollständigt wird noch das anthropometrische Signalement durch eine „Personenbeschreibung“, die gleichfalls nach bestimmten Regeln vorgenommen wird. Sehr wichtig sind in dieser Hinsicht die Feststellungen der Augenfarbe und der Ohrformen, auf die wir in einem besonderen Artikel zurückkommen werden. Auch etwaige besondere Kennzeichen, wie Narben, Leberflecken u. dergl., die jeder Mensch an sich hat, werden sorgfältig berücksichtigt, und alle diese Merkmale liefern in ihrer Gesamtheit ein so getreues Signalement der betreffenden Person, daß eine Verwechslung völlig ausgeschlossen und die Wiedererkennung gänzlich gesichert ist.

Das anthropometrische Signalement ist auch geeignet, nicht nur bei Bekämpfung der Gewohnheitsverbrecher, sondern auch in anderen Fällen Nutzen zu bringen. Von großem Wert würde eine weitere Verbreitung desselben für die Lebensversicherungsgesellschaften sein. Hofmann erzählt in seinem Lehrbuch der Gerichtlichen Medizin folgenden Vorfall. Im April 1880 wurde im Walde bei Neusohl in Ungarn die verstümmelte Leiche eines Mannes gefunden, der dort ermordet worden war. Bei dem Ermordeten wurden Kleider und Notizen des Viehhändlers G. aus Z. gefunden und in der Leiche wurde die Person des abgängigen G. wiedererkannt. Auch G.s Frau hatte sofort die Leiche für die ihres Mannes erklärt. G. hatte bei zwei Pester Assekuranzgesellschaften sein Leben versichert, und zwar bei der einen mit 10 000 Gulden, bei der anderen mit 5000 Gulden, welche Summen nach seinem Ableben seiner Frau ausbezahlt werden sollten. Eine der Versicherungsgesellschaften leitete jedoch genauere Nachforschungen ein, und nun stellte es sich heraus, daß G. selbst noch am Leben war; er hatte im Walde bei Neusohl einen unbekannten Mann ermordet, demselben einen Teil seiner eigenen Kleider angezogen und auf den Namen G. lautende Notizen in dessen Tasche gesteckt, um die Behörden irrezuführen, augenscheinlich zu dem Zwecke, daß seiner Frau die erwähnten Lebensversicherungsprämien anstandslos ausbezahlt würden. Solche Verbrechen sind wiederholt vorgekommen, auch hat man Leichen fremder Personen untergeschoben, um Lebensversicherungsgesellschaften zu betrügen.

Würden nun die letzteren bei Aufnahme der Police stets ein anthropometrisches Signalement des Versicherten erheben lassen, so würde die Feststellung der Identität der Leichen ungemein erleichtert werden und kein Mensch würde mehr versuchen, Verbrechen wie die obengeschilderten zu begehen, da er im voraus wissen würde, daß er sein Ziel nicht erreichen könnte.

Sehr empfehlenswert würde auch die Einführung des anthropometrischen Signalements bei Pässen und anderen Legitimationspapieren sein. Ein Mißbrauch von seiten unberechtigter Personen, die solche Papiere zufällig auffinden oder stehlen, könnte nicht so leicht vorkommen, und der Unbescholtene könnte mühelos seine Person feststellen lassen, wenn er auf Grund äußerer Aehnlichkeit von einem fahndenden Kriminalbeamten mit einem Gauner verwechselt werden sollte.



  1. Von diesem Werk ist kürzlich im Verlage von A. Siebert in Bern und Leipzig eine deutsche Ausgabe erschienen, die Dr. v. Sury, Professor der gerichtlichen Medizin an der Universität Basel, besorgt hat.