Erfolg des Aufsatzes über das Armenwesen in Coburg in diesem Journal
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VIII.
Erfolg des Aufsatzes über das Armenwesen in Coburg in diesem Journal.[1]
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Friedrichs, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen etc. Wir zu Dero Herzogl. Consistorio anhero verordnete Präsident, Räthe und Assessors, machen andurch bekannt: Demnach wir mißfällig wahrnehmen müssen, daß ein, im Journal von und für Franken, und zwar in dessen dritten Bandes viertem Heft unter der Aufschrift:
vorkommender Aufsatz von verschiedenen Inwohnern hiesiger Stadt dergestalt gemißdeutet werden wolle, daß sie daraus mit Gewißheit behaupten zu können glauben, als wenn der Allmosenamts-Vorsteher Senator Frommann allhier die ihm anvertraute Kasse behörig und gewissenhaft zeither nicht verwaltet habe, und daher Gelegenheit nehmen, ohne alle Scheu den Charakter dieses rechtschaffenen Mannes, der sich durch Eifer, Treue und Fleiß in allen seinen Amtsgeschäften so vortheilhaft auszeichnet, zu verunglimpfen, und ihre Verläumdung öffentlich zu verbreiten; Als sehen| Wir Uns dadurch veranlaßt, zur Rettung der beleidigten Ehre eines sich so sehr um das gemeine Wesen hiesiger Stadt verdient gemachten Mannes, jenen ungegründeten und verläumderischen Nachreden um so mehr hiermit zu widersprechen, als Wir von der Frommannischen Allmosenamts-Verwaltung die beste Wissenschaft haben müssen, da nicht nur die jährliche Rechnung dieses Amts von Uns nach der genauesten Revision und Prüfung justificirt wird, sondern auch monatlich alle dahin einschlagende Gegenstände, nebst denen inzwischen vorgekommenen und eine nähere Anweisung erfordenden Umständen untersuchet, auch mit Zuziehung des erwähnten Vorstehers durchgangen werden, und Wir folglich die vollkommenste Überzeugung von der treuen und von allem Eigennutz entfernten Verwaltung des hiesigen Allmosenamts haben können. Übrigens wollen Wir einem Jeden vor die weitere strafbare Verbreitung dergleichen offenbaren Verläumdungen ernstlich verwarnen, zugleich aber zu den guten und rechtschaffenen Bürgern hiesiger Stadt das zuversichtliche Vertrauen hegen, daß sie sich durch dergleichen unerfindliche Gerüchte zu ungleichen Meinungen nicht werden hinreissen lassen, sondern daß vielmehr dieselben, bey der immer mehr und mehr sich vermehrenden Anzahl der Hülfsbedürftigen Personen, die dadurch entstehende große Verlegenheit der Armenkasse beherzigen, und deshalb aus theilnehmendem Gemüthe Beyträge| nach ihren Kräften erhöhen werden. Gegeben Coburg den 15. Dec. 1791.Herzogl. Sächs. Consistorium das.
- ↑ Aus der Coburger wöchentl. Anzeige. 1791. 51. Stück.