Entstehung und Entwicklung der Urpfarrei Sachsen bei Ansbach

Textdaten
Autor: Georg Rusam
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Titel: Entstehung und Entwicklung der Urpfarrei Sachsen bei Ansbach
Untertitel: Sonderabdruck aus dem 68. Jahresbericht des Historischen Vereins für Mittelfranken 1938-1939
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Erscheinungsdatum: 1939
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Erscheinungsort: Ansbach
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Entstehung und Entwicklung
der Urpfarrei Sachsen bei Ansbach


Von
Kirchenrat Rusam in Ansbach



1939

Druck von C. Brügel & Sohn Ansbach


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Entstehung und Entwicklung
der Urpfarrei Sachsen bei Ansbach.
Von Kirchenrat Rusam in Ansbach.

 Über die Gründung der Pfarrei Sachsen bei Ansbach wie auch über ihre älteste Geschichte besitzen wir zwar keine schriftlichen Urkunden, aber es sind verschiedene Tatsachen vorhanden, die uns erlauben, die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.

 Daß es sich bei Sachsen um eine Urpfarrei – dies Wort im strengsten Sinn genommen – handelt, ergibt sich vor allem aus dem gewaltigen, noch historisch nachweisbaren Umfang der Pfarrei in alter Zeit. Noch heute erstreckt sich der Pfarrbezirk über 11, zumeist freilich nur kleine Dörfer, von denen aber mehrere 4–7 km vom Pfarrsitz entfernt liegen. Doch ist das nur ein dürftiger Überrest der einstigen Parochialherrlichkeit. Ehedem zählten noch dazu die heutigen Pfarrbezirke: Lichtenau, von wo die Toten noch bis 1788 im Friedhof zu Sachsen beigesetzt wurden; Brodswinden, das erst 1467 einen eigenen Kaplan erhielt; Immeldorf, erst 1453 mit einem eigenen Frühmesser bedacht; Petersaurach, in einer Urkunde von 1312 ausdrücklich als „filialis parochiae in Sachsen“ (Tochtergemeinde der Pfarrei in Sachsen) bezeichnet; Neuendettelsau, ursprünglich Filiale von Petersaurach, erst 1403 von dort abgetrennt. Ferner sind verschiedene Ortschaften zu nennen, die vor 1–200 Jahren in andere Pfarreien überwiesen wurden: Bammersdorf, das 1740 zu Merkendorf kam, Untereichenbach, das 1808 zu Eyb geschlagen wurde, und Külbingen, das im gleichen Jahre Vestenberg zugewiesen wurde. Das gibt zusammen einen Umfang von nahezu 50 Ortschaften, ohne die Weiler, Mühlen und Einzelhöfe.

 Die Pfarrei besaß in Bechhofen bei Windsbach einen großen Zehnten, der aller Wahrscheinlichkeit nach zur ursprünglichen Besoldung der Pfarrei gehörte. Bechhofen aber ist heute noch ein Bestandteil der Pfarrei Neuendettelsau, zählte also zum Urbezirk der Pfarrei Sachsen; der Zehnte ist somit ein neuer Beweis für die Zugehörigkeit dieses Ortes zur Urpfarrei Sachsen, die sich so im Rezattal abwärts bis nahe an Windsbach erstreckte. Aber auch talaufwärts scheint sich der Pfarrbezirk bis dicht vor Ansbach hin erstreckt zu haben. Denn auch in Eyb hatte die Pfarrei von| alters her einen stattlichen Zehnten, der sich weder aus einer späteren Schenkung noch aus einem Kauf erklären läßt, der vielmehr als ursprüngliches Ausstattungsgut der Pfarrei Sachsen anzusprechen ist. Das ist um so wahrscheinlicher, als die Pfarrei Eyb erst später entstanden ist, hervorgegangen aus einer Eigenkirche der Herren von Eyb. – Auch die Pfarrei Vestenberg ist aus einer Schloßkaplanei der Herren von Vestenberg erwachsen und umfaßte ursprünglich nur diesen Ort mit den beiden Herrenhöfen Fronhof und Adelmannssitz, nicht aber das dicht dabei liegende Külbingen. Daraus darf wohl geschlossen werden, daß auch dieser Pfarrbezirk zuerst von Sachsen abhängig war. Zu vermuten ist sogar, daß selbst Großhaslach, eine fraglos sehr alte Pfarrei, von Anfang an innerhalb der Grenzen der Urpfarrei Sachsen lag, da das Filialdorf Gleizendorf, nur 1/2 Stunde von Großhaslach entfernt, bei Petersaurach und damit bei Sachsen verblieben war, obwohl die Entfernung von Sachsen 11/2 Stunden beträgt. Man wird annehmen dürfen, daß ursprünglich der große Wald, der sich damals ostwärts nach Heilsbronn hinzog und zum Teil heute noch hinzieht, die Grenze der Urpfarrei Sachsen bildete. Da Heilsbronn selbst erst später besiedelt wurde – erst 1132 Gründung des Klosters –, so rückt man nahe an die Grenze der nächsten Urpfarrei, d. i. Roßtal, heran. Wir dürfen nur nicht übersehen, daß bei der Gründung der Urpfarreien bei weitem noch nicht alles Land besiedelt war, daß gerade auch Großhaslach in seinem Namen das Merkmal einer späteren Siedlungsperiode trägt. Überhaupt erscheint der ganze Norden von Sachsen damals verhältnismäßig spärlich bewohnt gewesen zu sein. – Etwas anders liegt die Sache gegen Süden, hier finden sich im angrenzenden Altmühltal zahlreichere Namen von offenbar alten Niederlassungen. Aber hier war die Grenze des Pfarrbezirkes Sachsen durch eine andere Tatsache gegeben, nämlich durch die Grenze des Bistums Würzburg, das hier an das Gebiet von Eichstätt stieß. Die Bistumsgrenze scheint hier mit der Grenze des alten Rangaues gegenüber dem Sualafeld zusammengeflossen zu sein.

 So ergibt sich für die Urpfarrei Sachsen ein Bezirk, der im Rezattal von Ansbach bis nahe an Windsbach reichte, im Süden noch die Orte Claffheim, Zandt, Wöltendorf (1/2 Stunde von Wolframseschenbach) umschloß, im Norden vermutlich über Bruckberg und Frankendorf hinausreichte. Nach Westen hin dürfte ab Ansbach die Urpfarrei Leutershausen maßgebend gewesen sein. Ansbach selbst besaß zwar schon vor 786, wahrscheinlich schon um 748, ein Benediktinerkloster – St. Gumbertus –, mit einer Kirche; das Kloster hatte aber keine Pfarr-Rechte. Die Pfarrei Ansbach – St. Johannis – ist erst wesentlich später gegründet worden, wie man neuerdings annimmt, etwa um das Jahr 920 im Zusammenhang mit den sogenannten Wendensiedlungen. (Siehe Bayer, Pfarrei und Kirche St. Johannis, 67. Jahresbericht des Hist. Vereins f. Mittelfranken.)

|  Einen weiteren Beweis für den Charakter einer Urpfarrei darf man in der reichen Ausstattung der Stelle erblicken. Nachweislich gehörten zur Pfarrpfründe in vergangener Zeit etwa 100 Tagwerk Grundstücke, freilich vielfach recht magere; dann die beiden Großzehnten in Eyb und Bechhofen, sowie weitere Zehnten in Sachsen und Milmersdorf; weiter zwei zinspflichtige Güter in Volkersdorf und eines in Kirschendorf; endlich Getreidegülten in Külbingen und sonst noch allerlei Abgaben, Handlöhne, Geld- und Naturalreichnisse. Es war also eine reich ausgestattete Stelle, wie es eben bei Urpfarreien üblich war.

 Einen dritten, freilich nur ganz beiläufigen Beweis für Sachsen als Urpfarrei mag man aus der Lage und Bauart der Pfarrkirche entnehmen. Sie erhebt sich auf einer das Rezattal beherrschenden Anhöhe, so wie man damals Pfarrkirchen gern errichtete (z. B. Herrieden, Roßtal u. a.). Und sie zeigt heute noch trotz wiederholter Umbauten deutliche Kennzeichen romanischer Bauart, also eines recht hohen Alters, wenn dabei selbstverständlich auch nicht bis auf die Entstehungszeit der Pfarrei zurückgegangen werden kann. Wichtiger erscheint dagegen die Tatsache, daß auch das Vermögen und Einkommen der Kirche, der sogenannte Kirchenheilige, in alter Zeit außerordentlich hoch stand. Als 1448 Kirche und Turm im sogenannten Städtekrieg abbrannten, vermochte man aus eigenen Mitteln des Gotteshauses den Wiederaufbau zu bewerkstelligen, allerdings nur so, daß man den größten Teil der Güter, Zinsen, Renten und Gülten der Kirche verkaufte. Willige Abnehmer waren dabei diejenigen, die selbst zu helfen berufen gewesen wären: Das Gumbertusstift in Ansbach als Patronatsherrschaft, und das Reiche Almosen in Nürnberg als weltliche Grundherrschaft.

 Wann ist nun Sachsen als Urpfarrei gegründet worden? Oder, was dasselbe bedeutet: Wann ist die ganze Gegend kirchlich organisiert worden?

 Diese Frage hängt, wie leicht zu verstehen ist, mit der anderen Frage zusammen: Wann ist die Gegend kolonisiert, besiedelt worden? Es darf als sicher angenommen werden, daß erst um das Jahr 750 zahlreichere Niederlassungen in den Tälern der Rezat, der Bibert und der dazwischen liegenden Bäche entstanden sind. Die Ortsnamen weisen deutlich auf bayerische, zum Teil auch auf schwäbische, selten auf fränkische Siedler hin. Aber gleichviel woher sie kamen, jedenfalls waren es bereits christliche Siedler, mag auch ihr Christentum oft recht mangelhaft gewesen sein. Für die kirchlichen Oberen und weiterhin für die Herren des Landes bestand also die Pflicht, sie kirchlich zu versorgen. Dazu mochten schon die damals gegründeten Klöster Ansbach und Herrieden dienen. Aber das war doch nur eine schwache Notversorgung. Sollte gründliche Abhilfe geschaffen werden, so mußten über das ganze Land hin Pfarreien| gegründet werden. Solche Pfarreien mußten jedoch auch mit den nötigen Einkünften versehen werden. Es mußten weiter Kirchen gebaut und deren Erhaltung sichergestellt werden. Wer aber sollte für unsere Gegend das alles ausführen? Daß die Siedler, weithin zerstreut über das Land, aus eigenem Antrieb sorgten, war nach Lage der Sache vollkommen ausgeschlossen. Nahe lag der Gedanke an das Kloster Ansbach; aber auch dieses war dazu bei seinen geringen Einkünften außerstande. Die Großen des Landes, soweit solche überhaupt in Betracht kamen, bauten lieber Klöster. Der Bischof von Würzburg hatte wohl das vordringlichste Anliegen dazu, aber auch ihm fehlten die nötigen Geldmittel und nicht zum letzten die nötigen Machtmittel. Beides konnte nur ein mächtiger Fürst und Herr zur Verfügung stellen, normalerweise nur der Landesherr. An diesen müssen wir auch bei der Gründung der Urpfarrei Sachsen notgedrungen denken.

 Herr des Landes war damals der Frankenkönig, Karl der Große. Von ihm wissen wir, daß er gern für die Kirche und ihre Ordnung sorgte. Am bekanntesten ist seine Fürsorge für Oberfranken, wo er die 14 sogenannten Slavenkirchen erbauen ließ, Kirchen nebst Pfarreien, die durchaus nicht nur zur Christianisierung der dort wohnenden Slaven bestimmt waren, sondern zugleich zur kirchlichen Versorgung der in Oberfranken weit vorgedrungenen deutschen Siedler, weshalb als mutmaßliche Sitze für diese Kirchen mit Recht meist deutsche Orte neben einzelnen Slavenorten benannt werden. Diese Kirchen hat Karl der Große nicht selbst gebaut, sondern, wie es in einer späteren Urkunde Ludwigs des Frommen heißt, den Bischof von Würzburg damit beauftragt und ihn dazu mit den erforderlichen königlichen Vollmachten ausgestattet. Zum Vollzug sollten auch die Grafen mithelfen. Ähnlich werden wir es uns auch für unsere Gegend vorzustellen haben. Die erwähnte Urkunde Ludwigs des Frommen sagt ausdrücklich, daß dort in Oberfranken Kirchen erbaut wurden „wie an den übrigen Orten der Christen“ (sicut in ceteris christianorum locis). Es ist auch beigefügt, daß es sich nicht um Missionskirchen handelte, sondern um die Versorgung von Leuten, die bereits zum Christentum bekehrt waren (ille populus noviter ad christianitatem conversus). Wenn wir das alles bedenken, so mußte es für Karl den Großen als eine selbstverständliche Pflicht erscheinen, auch für unsere neubesiedelte, ebenfalls zu Ostfranken gehörige Gegend kirchlich vorzusorgen.

 Dazu kam, daß für Karl den Großen noch ein ganz besonderer Grund vorlag, in diesem Sinne einzugreifen. Darauf weist uns der Ortsname „Sachsen“ hin. Man kann diesen Namen beim besten Willen nicht anders erklären als durch die Herleitung von dem Volksstamm der Sachsen. Man kann nicht auf den in Ortsnamen recht seltenen Wortstamm „Sahs“ = Segge (eine Sumpfpflanze) hinweisen, denn Sachsen liegt nicht im Sumpf, sondern auf trockener Anhöhe, und auch die weitere Umgebung ist nicht| sumpfiger als das ganze Rezattal. Ebensowenig kann man den Stamm „Sassen“ anziehen, denn es fehlt das notwendige Bestimmungswort (wie z. B. bei Waldsassen). Es wird sich vielmehr bei unserem Sachsen nicht anders verhalten als bei den vielen anderen „Sachsen“ in Bayern, Baden, Oberösterreich und anderwärts, einschließlich der vielen davon abgeleiteten Ortsnamen wie Sachsenhausen, Sachsenheim, Sachsendorf, Sachsenkirchen, Sachsenried, Sachsenberg usw. Bei der Erklärung dieser vielen Orte kann man wirklich nicht ohne den genannten Volksstamm auskommen. Und es ist doch Tatsache, daß Karl der Große Tausende von Sachsenfamilien aus ihrer Heimat wegführte und sie durch alle Teile seines großen Reiches hin verstreute. Bei dieser Menge von Sachsensiedlungen ist es ganz undenkbar, daß sich dieselben nicht auch in der Benennung der Siedlungen zu erkennen gegeben haben sollten. Am nächsten lag es dabei, daß solch ein mitten unter anderen Siedlern entstandener Sachsenhof kurzweg „Zu den Sachsen“ genannt wurde, woraus sich später von selbst die Ortsbezeichnung „Sachsen“ ergab. Es wird überhaupt noch mancher Ort im Siedlungsgebiet jener Zeit daraufhin zu prüfen sein, ob nicht in seinem Namen altsächsisches Sprachgut steckt (z. B. Roßtal, das alte „Horsadal“, oder Leutershausen – Luitgershusun, u. a.).

 Abgesehen von den vielen Geiseln, die sich Karl der Große nach jedem Sachsenkriege stellen ließ, hat er zum erstenmal im Jahre 795 eine größere Zahl von Sachsen aus dem Lande geführt, „jeden dritten Mann“, wie es in den Urkunden heißt, womit aber nur eine bestimmte Landschaft gemeint sein kann, denn die Gesamtzahl wird auf nur 7070 angegeben, wie denn Karl in der Regel nur mit einzelnen sächsischen Völkerschaften, besonders mit den Engern und Nordalbingern, Krieg zu führen hatte. 799 nahm er noch einmal eine größere Zahl von Männern, Frauen und Kindern weg, und 804 folgte der größte Trupp, den Einhard mit 10 000 angibt. Damit war der 33 jährige Sachsenkrieg beendet. Wohin diese Sachsen verpflanzt wurden, wird uns in den Quellen nicht gesagt. Es heißt nur im allgemeinen, daß Karl sie über das ganze Reich hin zerstreute (jussit aliquos interficere, aliquos per totum suum regnum dispergere). Einzelne Orte werden nicht genannt. Wohl aber ist bekannt, daß viele Geiseln und Gefangene Klöstern und Kirchen übergeben wurden (siehe Abel Sigurd, Jahrbücher des fränkischen Reiches, Bd. II, S. 94 ff.). So werden die Klöster Corbie, Reichenau u. a. erwähnt, dann die Bischöfe von Würzburg, Konstanz, Augsburg, Paderborn, Reims usw., daneben auch Grafen u. a. Die Absicht Karls war klar: Er wollte nicht selbst die Ansiedlung dieser Sachsen vornehmen, sondern dies teils durch seine Großen, teils und vor allem durch Bischöfe und Klöster vollziehen lassen, schon weil diese leichter das hierzu nötige Siedlungsland beschaffen konnten. Die Bischöfe und Klöster hatten es dann auch in der Hand, die noch heidnischen Sachsen zu bekehren und sie so der Kirche einzuverleiben.

|  Wenn wir uns diesen Sachverhalt vor Augen stellen, wird uns die Ansiedlung von Sachsen in unserer Gegend nicht befremden. Die vielen Sachsen, die gewiß auch nach Würzburg geschickt wurden, konnten vom Bischof nicht gut alle in Unterfranken untergebracht werden, weil dieses Gebiet längst von den Franken voll besetzt war mit Ausnahme etwa des Steigerwaldes, der Rhön und vielleicht noch einzelner kleinerer Waldgebiete. Dagegen gab es noch reichlich Siedlungsland in unserer mittelfränkischen Gegend. Da nun gerade das Benediktinerkloster zu Ansbach in engster Verbindung mit dem Bischofssitz in Würzburg stand, so lag es gewiß nicht fern, einige Sachsenfamilien auch nach Ansbach zu überweisen. Ansbach wird gern auch darauf eingegangen sein, da es froh sein mußte, wenn seine großen Waldbestände weiter gelichtet und – eine Hauptsache – seine Einkünfte durch die Ansässigmachung zinspflichtiger Untertanen vermehrt wurden. Auf diese Weise ist aller Wahrscheinlichkeit nach in jener Zeit der Ort Sachsen entstanden, ein Ort, der ursprünglich wohl nur einen einzigen größeren Hof umfaßte, da die Flur von Sachsen, soweit sie damals für Bebauung überhaupt in Betracht kommen konnte, außerordentlich klein ist. In ähnlicher Weise mag auch noch ein und der andere Ort der Umgegend mit Sachsen besiedelt worden sein, z. B. „Sachsen“ bei Leutershausen, vielleicht auch dieser letztere Ort selbst.

 Bei Gelegenheit dieser Sachsensiedlungen mag nun Karl der Große sehr wohl veranlaßt worden sein, auch die kirchliche Versorgung der Gegend in die Hand zu nehmen, vielleicht ist er vom Bischof zu Würzburg, der doch die Slavenkirchen in Oberfranken bauen sollte, selbst auf den kirchlichen Notstand in unserer Gegend hingewiesen worden. Aber wie dem auch sei, soviel darf als sicher angenommen werden, daß der König, der die undeutschen Slaven mit Kirchen bedachte, erst recht die deutschen Sachsen kirchlich betreute. Schon politische Gründe mußten ihn dazu bestimmen. Er wollte doch die Einheit und den Zusammenhalt seines großen Reiches auch dadurch sichern, daß er überall den einen Glauben, den Christenglauben, einführte, um so die äußere Einheit durch die innere Einheit zu stützen. So legt sich von selbst der Gedanke nahe, daß Karl der Große mit der Ansiedlung der Sachsen zugleich den Auftrag zum Bau von Kirchen gab, wenigstens überall da, wo nicht ohnehin schon genügend vorgesorgt war. Ob dies schon 795 geschah oder erst 804, tut wenig zur Sache. Aber selbst wenn wir den Zusammenhang zwischen beiden Maßnahmen leugnen wollten, müßten wir doch annehmen, daß um jene Zeit, also um das Jahr 800, die kirchliche Organisierung unserer Gegend in Angriff genommen wurde und daß nach Lage der Sache niemand anders als der Frankenkönig dazu geeignet und berufen war, daß er allein dazu Auftrag und Vollmacht erteilen und die Möglichkeit der Durchführung schaffen konnte. Wir werden nicht irre gehen, wenn wir die Gründung der Urpfarrei Sachsen in die Nähe jenes Jahres 800 setzen.

|  Dabei taucht freilich die Frage auf: Warum wurde gerade Sachsen als Sitz einer solchen Urpfarrei bestimmt? Warum nicht Ansbach als Sitz des Benediktinerklosters, oder ein anderer schon bestehender Ort, wie Immeldorf oder sonst einer? Doch gewiß nicht deshalb, weil in Sachsen eben der Sachsenhof stand! Soviel Rücksicht hätte man auf diese in der Gegend fremden Leute gewiß nicht genommen. Es müssen gewichtigere Gründe vorgelegen haben.
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 Vielleicht kommen wir diesen Gründen nahe, wenn wir uns das geographische Bild unserer Gegend in jener Zeit vor Augen halten. Um das Jahr 800, was wir als runde Zahl festhalten wollen, war die Besiedlung des Gebietes in weitem Kreis um Ansbach erst seit etlichen Jahrzehnten in Gang gekommen (etwa seit 750). Die Bevölkerung war noch außerordentlich dünn. Die noch sehr kleinen und bescheidenen Niederlassungen befanden sich hauptsächlich im Rezattal und nur zu einem ganz geringen Teil in den Seitentälern oder auf den Höhen, wo sich das minderwertigere Siedlungsland befand. Man nimmt mit gutem Grund an, daß diese erste Siedlungsperiode vor allem die Orte auf „dorf“ mit vorangesetztem Personennamen befaßt, ohne daß man sagen dürfte, daß bereits alle hier einschlägigen Ortschaften damals schon bestanden hätten. Als sicher dürfen nur die auf bestem Boden gegründeten Niederlassungen angenommen werden, wie Alberndorf, Rutzendorf, Volkersdorf, Malmersdorf, Immeldorf, vielleicht auch noch Kirschendorf, Waltendorf, Herpersdorf, Oberrammersdorf, und seitwärts Kurzendorf und Elpersdorf. Sehr zweifelhaft erscheint es von Milmersdorf, Wallersdorf, Deßmannsdorf, oder auf der anderen Seite von Thurndorf, Wustendorf, Gebersdorf und Frankendorf. Es wird eine längere Zeit darüber hingegangen sein, bis diese sämtlichen Orte angelegt und ausgebaut wurden, d. h. bis aus dem ursprünglich einen Hof so viele Höfe entstanden, als eben der Flurbezirk damals tragen konnte. Erst später setzte dann die zweite Siedlungsperiode ein, die sich vor allem durch das Auftreten landschaftlicher Ortsnamen kennzeichnet, hier sind besonders die auf „bach“ auslautenden Orte zu nennen, wie Ober- und Untereichenbach, Steinbach, Hennenbach, Katterbach, Schmalenbach, Fischbach usw. Nicht hierher gehören aber diejenigen Ortsnamen, die zwar auf „bach“ enden, aber mit einem Personennamen zusammengesetzt sind, wie Ansbach (Onoldisbach), Wiedersbach, Schlauersbach, Wernsbach, hier ist der Personenname ein Anzeichen, daß diese Orte noch in die erste Siedlungsperiode fallen (Onoldisbach z. B. schon 786 erwähnt). Statt „bach“ findet sich öfters „ach“ (Aurach = Petersaurach, Groß- und Kleinhaslach), oder „bronn“ (Weißenbronn), „klingen“ (Göddersklingen, Hainklingen) u. a. Noch später sind anzusetzen die Orte auf „lohe“ (Langenlohe), „reuth“ (Kaltengreuth, Pfaffengreuth, Wicklesgreuth), oder Orte wie Neuses, Neudorf, Prünst, Strüth u. dgl. Eine Sonderstellung dürfte Bechhofen einnehmen, das wohl noch| zur ersten Periode zählt, vermutlich auch Eyb als früher Herrensitz. Wenn man auch im einzelnen über die Entstehungszeit dieses oder jenes Ortes verschiedener Meinung sein kann, im großen und ganzen wird dieses aus den Ortsnamen zu erschließende Bild der Siedlungsgeschichte gewiß zutreffen. Genaueres kann noch über die sogenannten Wendenorte gesagt werden (Windischschneidbach = Winterschneidbach, Wolfartswinden, Ratzenwinden, Brodswinden, Bernhardswinden, Meinhardswinden, Dautenwinden, Eglofswinden). Wie Dr. Zellfelder in einem Aufsatz (Bayer. Heimatland 1921, Nr. 32) nachgewiesen hat, übergab König Konrad I. im Jahre 911 dem Kloster St. Gumbertus in Ansbach seinen Besitz in Viereth bei Bamberg „zugleich mit den übrigen Slavenorten“ (una cum ceteris sclavienis oppidis). Von dort haben nun offenbar die Mönche Slaven (Wenden) nach Ansbach kommen lassen, um sie auf ihrem Grund und Boden um Ansbach her anzusiedeln, und zwar als Hörige, die dem Kloster zinspflichtig waren. Diese wurden dabei unter deutsche Herren gestellt, deren Namen heute noch aus den Ortsbenennungen ersichtlich sind (Wolfhard, Bernhard usw.). Der sonst ziemlich ertraglose Waldbesitz wurde auf diese Weise zu einem einträglichen Grundbesitz umgewandelt. Einige Zeit zuvor dürften zwei andere Herrensiedlungen entstanden sein: Hirschbronn und Neukirchen. Sie geben sich durch die Art ihrer Flureinteilung (nicht Gewanne, wie sonst überall, sondern Streifen, von jedem Hof ausgehend bis zur Grenze der Flur und so durchgehend im ganzen Flurbezirk) als Herrensiedlungen, Hirschbronn vermutlich auch vom Gumbertuskloster angelegt, Neukirchen aber von den Herren von Vestenberg, die in diesem Orte späterhin besondere Rechte besaßen (Gemeindeherrschaft, Kirchweihschutz u. a.). Die Besetzung dieser beiden Orte geschah offenbar nicht mit Wenden, sondern mit Deutschen.
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 Wenn wir uns nun daraufhin das Landschaftsbild unserer Gegend um das Jahr 800 vorstellen, so müssen wir daraus alle Orte der späteren Siedlungsperioden und auch noch einen Teil der ersten Periode hinwegdenken. Also, wenn wir nur die nächste Umgebung um Ansbach nehmen, die Orte Neuses, Wasserzell, Schmalenbach, Strüth, Eglofswinden, Hennenbach, Kammerforst, Wengenstatt, Pfaffengreuth, Ober- und Untereichenbach, Katterbach, Neukirchen, Hirschbronn, Steinbach, Wallersdorf, Höfstetten, Brodswinden, Ratzenwinden, Wolfartswinden, Bernhardswinden, Dautenwinden, Dombach, Neudorf, Neunkirchen, vielleicht auch Schalkhausen und Steinersdorf. Mit anderen Worten: Um Ansbach her lag ein ungeheurer Waldbezirk, der sich ostwärts über den ganzen Höhenrücken bis zum heutigen Heilsbronn erstreckte, im Norden bis in die Nähe des Bibertgrundes, hier vielleicht von vereinzelten Siedlungen unterbrochen, im Westen über Lehrberg hinaus und weiter südlich bis gegen Leutershausen, wieder höchstens mit einzelnen kleinen Niederlassungen, dann auf der Südhöhe des Rezatgrundes bis Oberrammersdorf. Ein bescheidener| Teil des Waldes ist heute noch an der Feuchtlach erkennbar (siehe die beigefügte Karte I). Inmitten dieses Waldbezirkes lag nun Ansbach, damals nur aus dem Kloster und einigen Klosterhöfen – die Überlieferung nennt drei Höfe – bestehend. Wie sollte nun da in Ansbach eine Pfarrkirche für die weite Umgebung errichtet werden, wenn fast alle in Betracht kommenden Pfarrangehörigen durch einen breiten Waldgürtel von der Kirche getrennt blieben? Der Gedanke war unvollziehbar. Sollte eine möglichst große Anzahl von Leuten erfaßt werden, so mußte man die Kirche dorthin stellen, wo die Leute wohnten. Das war aber das Rezattal unterhalb von Ansbach, wo die Orte Alberndorf, Rutzendorf, Volkersdorf, Malmersdorf, Immeldorf, Schlauersbach, Rückersdorf, Kirschendorf, Bechhofen, Wernsbach lagen, und dazu wohl noch einzelne Orte aus den Seitentälern, wie etwa Herpersdorf, Oberrammersdorf u. a.

 Für diese Orte bildete freilich auch Sachsen noch nicht einen richtigen Mittelpunkt, hierzu wäre das spätere Lichtenau oder Immeldorf geeigneter gewesen. Wenn gleichwohl das mehr am Rand gelegene Sachsen gewählt wurde, so hatte das ohne Frage wieder seine guten Gründe. Wir werden diese Gründe unschwer erkennen, wenn wir an das Verhältnis der Pfarrei Sachsen zum Gumbertuskloster – später Gumbertusstift – denken. Das Kloster hatte von alters her das Patronat (Besetzungsrecht) über die Pfarrei, und der Pfarrhof war ein Lehen des Klosters. Der Pfarrhof stand also auf klösterlichem Grund und Boden und mußte dementsprechend jährliche Abgaben an das Kloster leisten, nämlich 2 Simra Korn, l Simra Haber, 4 Herbsthühner und 2 Fastnachthennen, dazu eine geringe Geldabgabe. Wie aus späteren Akten ersichtlich ist, hatte der jeweilige Pfarrer sogar einen Lehenseid für seinen Pfarrhof zu schwören, und zwar auch dann noch, als das Stift den Hof an das Reiche Almosen in Nürnberg verkauft hatte und der vom Stift, später vom Markgrafen ernannte Pfarrer sich zu diesem Zweck nach Nürnberg begeben mußte. Wenn so der Pfarrhof von Anfang an auf Klostereigentum stand, dann ist auch klar, woher das Patronat kam: Es hing eben damit zusammen, daß das Kloster für Kirche und Pfarrhof den Grund und Boden zur Verfügung stellte, vielleicht auch sonst einiges zum Einkommen der Pfarrei beitrug. Als Grundherr für Pfarrhof und Kirche überkam das Kloster von selbst das Patronat. Unter diesem Gesichtspunkt hatte das Kloster von vornherein das größte Interesse daran, daß eben die Pfarrei noch auf klösterlichem Boden errichtet wurde. Das wäre aber unmöglich gewesen, wenn die Kirche weiter in das Rezattal hinabgeschoben worden wäre, wo aller Grund und Boden bereits in anderen Händen lag. Dagegen reichte der Klosterwald offenbar über den ganzen Höhenrücken bis her nach Sachsen. Es war also dieser Ort unter klösterlichem Gesichtspunkt am geeignetsten zur Errichtung einer Pfarrei.

|  Wir werden überhaupt annehmen müssen, daß die Errichtung der Pfarrei im wesentlichen in der Hand des Gumbertusklosters lag. Karl der Große hat jedenfalls, genau so wie bei der Errichtung der sogenannten Slavenkirchen in Oberfranken, den Bischof von Würzburg mit der Gründung dieser mittelfränkischen Pfarreien beauftragt; Würzburg aber wird den Auftrag und die Vollmacht für unseren Bezirk dem mit ihm so eng verbundenen Gumbertuskloster übergeben haben, so daß diesem die Auswahl des Ortes und die sonstigen Verfügungen überlassen blieben.

 Daß die Gründung der Urpfarrei Sachsen im Zusammenhang mit Karl dem Großen erfolgte, dafür spricht noch eine andere Tatsache: Der Kirchenheilige von Sachsen, St. Alban. In Franken findet sich dieser Heilige nur ganz selten; nach Schornbaum, „Archivinventare der evangelischen mittelfränkischen Pfarreien“ (1929), kommt er nur noch in Gailnau und Ruppmannsburg vor, bei zwei erst später erbauten Kirchen, vermutlich Eigenkirchen. Dagegen erfreute er sich im Mainzer Gebiet einer starken Verehrung, wo ja Alban gelebt und den Märtyrertod gefunden haben soll. Karl der Große war offenbar ein besonderer Verehrer dieses Heiligen, da er die südlich von Mainz liegende Albanskirche, die letzte Ruhestätte des Märtyrers, für seine 794 verstorbene dritte Gemahlin Fastrada ebenfalls als Ruhestätte bestimmte, wie noch heute eine im Mainzer Dom befindliche Gedenktafel es bekundet. Auch sonst begegnet der hl. Alban vielfach in den Ortsnamen in altfränkischem, jetzt französischem Gebiet, wo es mehrfach Orte „St. Alban“ oder „St. Albain“, auch „St. Auban“ gibt. Es darf darum wohl die Vermutung gewagt werden, daß Karl für die in seinem Auftrag zu erbauenden Kirchen auch die erforderlichen Reliquien bereitstellen ließ und daß er dazu unter anderen auch solche des heiligen Alban übersandte. Letztere mögen dann nach Sachsen gekommen sein, wo sie im Altar aufbewahrt wurden und der Kirche den Namen gaben. In dem Salbuch der Pfarrei Sachsen von 1450 wird ausdrücklich berichtet, daß im Hauptaltar im Chor der Kirche an erster Stelle ein sanctuarium Albani, ein „Heiltum Albans“, also eine Reliquie von ihm aufbewahrt sei. Wenn nun auch das alles selbstverständlich kein zwingender Beweis für den Zusammenhang der Sachsener Kirche mit Karl dem Großen ist, so fügt es sich doch gut in das gezeichnete Bild ein und dient dadurch als Stütze für das Ganze.

 Den gleichen Eindruck gewinnt man, wenn man die Einkünfte der Kirche und der Pfarrei Sachsen ins Auge faßt. Die Pfarrei besaß, wie schon erwähnt, ehedem reichen Grundbesitz. Dieser war aber weit zerstreut in verschiedenen Ortsfluren. Ein größerer Teil lag etwa 1/2 Stunde entfernt jenseits der Rezat an der äußersten Grenze von Rutzendorf in der Richtung auf Oberrammersdorf. Ein anderer größerer Teil befand sich an der Flurgrenze von Volkersdorf in der Richtung auf Herpersdorf und Milmersdorf. Wieder ein anderer über Lichtenau hinaus in der Richtung| auf Malmersdorf und Immeldorf. Nur wenig Grundstücke sind näher gelegen. Nehmen wir dazu die Zehntrechte in Eyb und in Bechhofen (21/2 Stunden entfernt), das Gut in Kirschendorf (2 Stunden) u. a., so merkt man es dieser Zerstückelung des Pfarrwiddums an, daß es bei der Gründung der Pfarrei mühselig zusammengesetzt wurde, daß offenbar alle damals bestehenden, zur Pfarrei geschlagenen Ortschaften zur Aussteuer beitragen mußten. Daß eine solche Bereitstellung von Pfarreieinkünften nicht ganz gutwillig geschah, merkt man heute noch an der meist sehr geringen Bonität der Grundstücke. Um so mehr erkennt man, daß zu dieser Bereitstellung ein höchster Befehl notwendig war, ein Befehl, der nur vom fränkischen König, also von Karl dem Großen, ausgehen konnte. – Gleiches gilt von der Ausstattung des „Kirchenheiligen“, des eigentlichen Kirchenvermögens, das sich, soweit ersichtlich, weniger aus Grundbesitz, als aus Rechten, Zinsen, Gülten und ähnlichen Einkünften zusammensetzte.

 Ein wenig erfreuliches Verhältnis brachte für Sachsen das Jahr 1312. In diesem Jahre wurde die Pfarrei dem Gumbertusstift Ansbach – aus dem früheren Benediktinerkloster war im 11. Jahrhundert ein Chorherrenstift geworden – einverleibt (inkorporiert), d. h. alle Einkünfte flossen von da an in das Gumbertusstift und wurden einem der Chorherren als Einnahme zugeteilt, wofür dieser dann die ordnungsgemäße Versehung der pfarramtlichen Geschäfte zu übernehmen hatte. Letzteres tat er aber nicht selbst, zumal wenn er nicht einmal geistlichen Standes war, sondern beauftragte damit einen armen Geistlichen, der noch keine feste Anstellung gefunden hatte. Dieser hieß dann der Vicarius, auch Viceplebanus, während der betreffende Chorherr als der „eigentliche Pfarrer“ (parochus verus) galt. Da der Vikar stets schlecht besoldet war – es wird gelegentlich sogar von Streitigkeiten aus diesem Grunde zwischen Pfarrer und Vikar berichtet –, so blieb er selten länger auf der Stelle und tat nicht mehr als er unbedingt tun mußte. Eine gewisse Vernachlässigung, um nicht zu sagen Verwahrlosung der Gemeinde war damit als notwendige Folge gegeben.

 Kirchlich stand Sachsen von jeher unter dem Bistum Würzburg, ebenso wie das Gumbertusstift und die ganze Gegend bis zur Südgrenze des Rangaues. Alle kirchlichen Weihen wurden deshalb stets im Auftrag des Würzburger Bischofs durch einen Weihbischof vorgenommen, wie aus den Jahren 1323, 1451 und aus der Zeit zwischen 1466 und 1495 berichtet wird. Ob und wann auch der Bischof selbst nach Sachsen kam, ist uns nicht überliefert, politisch war in historischer Zeit Sachsen wie die ganze Gegend den Herren von Dornberg unterstellt. Als 1288 dieses Geschlecht im Mannesstamm erlosch, fiel das Land den Schwiegersöhnen zu, zwei Grafen von Oettingen und einem Herrn von Heideck. Die Grenze wurde mitten durch die Pfarrei Sachsen gezogen, so daß Sachsen selbst und der| ganze Bezirk um Lichtenau mit Einschluß von Milmersdorf, Herpersdorf, Volkersdorf, Rutzendorf und Unterrottmannsdorf heideckisch wurde, während Oberrammersdorf, Ratzenwinden, Brodswinden, Alberndorf, Steinbach, Hirschbronn und Neukirchen ebenso wie die ganze Gegend um Ansbach zur öttingischen Herrschaft zählte. Als dann das letztgenannte Gebiet 1331 an die Burggrafen von Nürnberg, die späteren Markgrafen von Ansbach, kam, während die Herren von Heideck ihr Erbe 1406 nach Nürnberg verkauften, bildete die Pfarrei Sachsen durch die folgenden Jahrhunderte einen steten Zankapfel zwischen diesen beiden immer wieder in Feindschaft miteinander stehenden Herrschaften, was wiederum eine Quelle schwerster Mißstände und Hindernisse für das Gedeihen des kirchlichen Lebens wurde. Erst mit dem Übergang beider Gebiete an die Krone von Bayern (1806) kehrten friedliche Zeiten ein.

 Holzschuher berichtet in seiner Geschichte von Lichtenau (Nürnberg 1837) auf Seite 64, daß die Pfarrei Sachsen laut Urkunde des Bischofs Herold von Würzburg vom Jahre 1168 mit Genehmigung des Papstes Cölestin III. auf ewige Zeiten mit der Propstei des St. Gumbertusstiftes verbunden worden sei. Da die Inkorporation der Pfarrei in dieses Stift erst 1312 erfolgte, konnte diese Notiz nur den Sinn haben, daß damit das Patronat über Sachsen dem Stiftspropst übertragen worden sei. Allein weder im Haupt-Staatsarchiv zu München noch im Staatsarchiv zu Nürnberg noch auch im Bischöflichen Archiv zu Würzburg konnte irgendein Inhalt dafür gefunden werden, daß sich das Patronat über die Pfarrei Sachsen jemals in den Händen des Bischofs von Würzburg befunden habe, abgesehen von der Zeit zwischen der Auflösung des Klosters und der Errichtung des Chorherrenstiftes; vielmehr sprechen alle Anzeichen dafür, daß das Besetzungsrecht jederzeit von Anfang an bei dem Kloster bzw. beim Stift war. Die in Nürnberg vorhandenen Kopialbücher des Gumbertusstiftes bringen zwar eine Urkunde von 1168 von Bischof Herold; aber darin ist nicht vom Patronat, sondern vom Archidiakonat die Rede, das damals dauernd mit der Propstei des Stiftes verbunden wurde, Holzschuher hat diese Urkunde (Abschrift) offenbar mißverstanden.

 Es erscheint angebracht, hier einiges über das Archidiakonat einzuschalten, zu dem Sachsen und das Gumbertusstift gehörten. Nach Dr. Bendel in den Würzburger Diözesanblättern von 1934, Heft 2, wurde das Bistum Würzburg im 11. Jahrhundert in 4, später in 12 Archidiakonate eingeteilt, wobei unsere Gegend zum Archidiakonat Windsheim geschlagen wurde. Jedes Archidiakonat umschloß wieder 1–3 Dekanate. Letztere aber stellten nicht einfache Unterabteilungen der Archidiakonate dar, sondern hatten ganz andere Obliegenheiten. Nach Krieg (Die Landkapitel im Bistum Würzburg bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, Veröffentlichungen der Görresgesellschaft, 28. Heft, 1916) war der Archidiakon der Stellvertreter des Bischofs und hatte in seinem Bezirk vor allem die| kirchliche Rechtsprechung auszuüben. Er gab alle erforderlichen rechtlichen Anweisungen, machte jährlich Sendreisen durch sein Gebiet und hielt Sendgerichte ab. Zu diesen hatten nicht nur die Geistlichen zu erscheinen, sondern auch die Gläubigen, soweit bei diesen kirchliche Angelegenheiten, wozu auch die Ehesachen zählten, zu richten waren. Der Dekan dagegen, der zwar dem Archidiakon unterstellt, aber von den Geistlichen seines Landkapitels frei gewählt war, hatte als Vertrauensmann der Pfarrer vor allem die geistliche Leitung und Führung inne. Er mußte das sittliche Verhalten der Geistlichen überwachen, mit ihnen jährlich eine Kapitels-Versammlung zur Besprechung kirchlicher und seelsorgerlicher Fragen abhalten, diese allerdings unter dem Vorsitz des Archidiakons oder seines Vertreters, und hatte daneben auch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten die Kirche zu vertreten.

 Was nun das Archidiakonat Windsheim betrifft, so wurde es nach der erwähnten Urkunde von 1168 für immer mit der Propstei des Gumbertusstiftes Ansbach verbunden (legitime confirmamus, ut praepositura illa Onoldesbach et archidiaconatus ille... inseparabiliter sibi ad invicem connexa in perpetuum permaneant). Der Bischof konnte diese Verbindung um so leichter vollziehen, weil ja das Stift aufs engste mit Würzburg verbunden war und der Propst jeweils aus den dortigen Domherren gewählt werden mußte. Daraus begreift sich auch, daß der Ansbacher Stiftspropst schon vorher längere Zeit mit der Führung des Archidiakonats beauftragt war, wie es in der Urkunde heißt bezüglich der beiden Ämter: In eandem ab antiquo adjuncta administrationem (zu gleicher Verwaltung von alters her zusammengefügt). Diese Verbindung des Archidiakonats mit der Stiftspropstei in Ansbach ist bis zur Reformation geblieben, so daß man wohl von einem Archidiakonat Ansbach statt Windsheim seit jener Zeit reden konnte. Auch Hutter in seinen Collectaneen aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts (Staatsarchiv Nürnberg) hebt diesen Tatbestand hervor, indem er auf S. 106 ff. unter den Zugehörungen zum Stift aufzählt: 1. Praepositura (Propstei), 2. Decanatus (Stiftsdekanat), 3. Archidiaconatus. Zu letzterem ist später nachgetragen: Nunc est Archidiaconus semper Dominus Parochus ecclesiae St. Johannis zu Ansbach, was wohl dahin zu verstehen ist, daß der Propst – Archidiakon zugleich Pfarrherr an der Johanniskirche zu Ansbach sein sollte, nachdem doch auch diese Pfarrei dem Stift inkorporiert war.

 Das zum Archidiakonat Windsheim-Ansbach gehörige Dekanat hatte seinen Sitz offenbar nicht in Ansbach, sondern blieb bei Windsheim. Der Dekan selbst brauchte nicht in Windsheim selbst zu wohnen, wenn dies gewiß auch meist der Fall gewesen sein wird. Ein davon abgezweigtes weiteres Dekanat Langenzenn erscheint erst im 14. Jahrhundert. Eine bei Krieg abgedruckte Urkunde des Bischofs Herold von 1166 bestimmte nun, daß die Kanoniker des Gumbertusstiftes von der Verpflichtung befreit| sein sollten, am Ruralkapitel, d. h. an der Versammlung der Geistlichen in Windsheim, teilzunehmen; sie sollten vielmehr nur dem eigenen Dekan, also dem Stiftsdekan in Ansbach, zum Gehorsam verpflichtet sein (sed soli decano suo oboediant). Begründet wurde diese Maßnahme damit, daß die seelsorgerlichen Verpflichtungen Schaden leiden würden, wenn die Geistlichen infolge der weiten Reise so lange abwesend sein müßten. Der wahre Grund wird aber wohl der gewesen sein, daß die vornehmen Stiftsherren nicht unter dem Ruraldekan (Landdekan) von Windsheim als Geistliche der inkorporierten Pfarreien stehen wollten, sondern nur unter ihrem Stiftsdekan. Diese Regelung erstreckte sich offenbar auf alle zum Gumbertusstift gehörigen Pfarreien, die – soweit ersichtlich – sämtlich inkorporiert waren. Hutter führt folgende Pfarreien als zum Stift gehörig an: St. Johannis in Ansbach (die Kirche St. Gumbertus war stets nur Klosterkirche bzw. Stiftskirche), Sachsen mit den Filialen Brodswinden, Immeldorf und der Schloßkaplanei Lichtenau, Petersaurach mit den Filialen Gleizendorf und Dettelsau, Neunkirchen mit dem Filial Schalkhausen (so noch 1428), Weihenzell, Forst und Eyb; in einem Nachtrag ist noch Wernsbach erwähnt. Alle diese Orte sind nun weder in dem Verzeichnis der Würzburger Pfarreien enthalten, wie es Dr. Bendel in seiner oben erwähnten Schrift zusammengestellt hat, noch finden sie sich auf der von ihm gezeichneten, sehr sorgfältig und gründlich ausgearbeiteten Karte. Der Grund hierfür dürfte nach dem Gesagten klar sein: Die Pfarreien des Gumbertusstiftes nahmen eine Ausnahmestellung ein und fanden sich darum nicht in der von Bendel herausgegebenen „Würzburger Diözesanmatrikel aus der Mitte des 15. Jahrhunderts“, konnten also von ihm auch nicht vorgetragen werden. Das gilt aber nur von den alten, um Ansbach her liegenden Pfarrorten, nicht aber von den erst im 15. Jahrhundert zum Stift gekommenen Pfarreien Insingen, Hausen (jetzt württembergisch), Lohr, Bockenfeld und Bettenfelden, die sämtlich nach wie vor dem Archidiakonat und Dekanat Crailsheim unterstellt blieben.
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 Wenn wir nach dieser Abschweifung wieder zur Urpfarrei Sachsen zurückkehren, so harrt noch die Frage der Antwort: Wie hat sich diese Pfarrei im Laufe der Zeit entwickelt und entfaltet? Was ist bis zur Gegenwart aus ihr geworden? Wie schon gesagt, können wir für die älteste Zeit nur mit Vermutungen arbeiten, wenn es richtig ist, daß der Pfarrbezirk Sachsen im Anfang bis an den großen Heilsbronner Forst reichte, dann muß Großhaslach mit den nord- und ostwärts befindlichen Orten (Bruckberg, Kleinhaslach, Vestenberg, Wustendorf, Ketteldorf u. a.) als erste eigene Pfarrei abgetrennt worden sein (siehe die beigefügte Karte II). Es wird in diesem etwa 2 Stunden von Sachsen entfernten Ort wohl, wie in ähnlichen Fällen, zunächst eine Taufkapelle errichtet, dann ein Meß-Benefizium gestiftet und so nach und nach eine selbständige Pfarrei gegründet worden sein. Doch fehlen hierzu alle geschichtlichen Nachweise. –| Bei Vestenberg, das später als Filiale von Großhaslach erscheint, haben wir es fraglos mit einer Eigenkirche der Herren von Vestenberg zu tun, die sich einen Schloßkaplan hielten. Noch 1436 ist von einer Burgkaplanei die Rede, aus der sich dann die jetzige Pfarrei entwickelte. – Ähnlich wird die Pfarrei Eyb entstanden sein. Nach der dortigen Pfarrbeschreibung findet sich im Sal- und Lagerbuch von 1484 die Notiz, daß im Jahre 1043 zu Eyb eine kleine, von der Herrschaft von Eyb erbaute Kapelle stand. Erst 1482 sei dann Eyb zur selbständigen Pfarrei erhoben worden. Die Stelle sei vom Gumbertusstift aus versehen, ein eigenes Pfarrhaus erst 1565 erbaut worden. Die Geschichte der Pfarrei erscheint noch reichlich dunkel, vor allem was das Verhältnis zur Grundherrschaft und zum Ansbacher Stift betrifft.

 Festen geschichtlichen Boden betreten wir erst bei den nachfolgenden Pfarrorten. In Lichtenau stand – nach Holzschuhers Geschichte von Lichtenau – zuerst nur eine Schloßkapelle, vermutlich schon von den Herren von Dornberg errichtet. Nach ihnen kamen die Herren von Heideck, die jedenfalls öfter auf ihrem dortigen Schlosse wohnten. Sie müssen viel kirchliches Interesse bekundet haben; denn an dem um jene Zeit neu erbauten stattlichen Chor der Pfarrkirche zu Sachsen befindet sich heute noch ein Steinpostament mit dem Heideckschen Wappen und vordem mit der Gestalt eines Ritters, wohl eines Herrn von Heideck. Es darf daraus geschlossen werden, daß sich damals die Herrschaft um den Bau des Chores verdient machte, was sie kaum getan hätte, wenn sie fern von Sachsen auf ihrem Schlosse bei Heideck sich dauernd aufgehalten hätte. Als dann Lichtenau in Nürnbergischen Besitz überging (1406), und die Nürnberger das alte Schloß zu einer Festung umbauten, blieb die Kapelle als Festungskapelle bestehen. Doch scheint daneben schon früh im Orte selbst ein Gotteshaus errichtet worden zu sein, das später bald als Kapelle, bald als Kirche bezeichnet wird. 1401 wird ein Kaplan in Lichtenau erwähnt, offenbar ein Schloßkaplan, also noch unter Heideckscher Herrschaft. Aber immer blieb Lichtenau von Sachsen abhängig. 1550 wird die Dorfkapelle eine Filialkapelle genannt, ohne eigenes Vermögen und Einkommen. Erst nach und nach scheint sich die Kaplanei unter dem Schutz der dortigen, von Nürnberg eingesetzten Pfleger selbständig gemacht zu haben, wohl schon im Gegensatz zu dem unter markgräflichem Patronat stehenden Mutterort Sachsen. Aber noch bis 1788 mußten die Toten von Lichtenau auf dem Friedhof zu Sachsen bestattet werden. Erst von da ab war Lichtenau völlig von Sachsen gelöst.

 Sehr früh muß auch in Petersaurach schon eine Kapelle errichtet und ein Benefizium gestiftet worden sein, was nicht zu verwundern ist, da der Ort reichlich 8 km von Sachsen entfernt liegt. In der Inkorporationsurkunde von 1312 wird Petersaurach, kurz „Uraha“ genannt, noch als Filial von Sachsen bezeichnet, aber zugleich auch schon als Parochie| angesprochen. Die Verbindung mit Sachsen ist also schon damals nahezu gelöst gewesen. Weder in dem Sachsener Salbuch von 1450 noch sonstwie findet sich mehr ein Hinweis auf das Filialverhältnis. In Hutters Collectaneen wird die Pfarrei als zum Archidiakonatsbezirk Ansbach gehörig aufgeführt. In einem späteren Zusatz heißt es dann aber: „Diese Pfarrei ist mit Heilsbronn gegen einen Klosterhof allhier (d. i. zu Ansbach) verbant (wohl vertauscht) 1556.“ Zu Petersaurach zählte als Filial Dettelsau, womit heute noch im Volksmund Neuendettelsau gemeint wird. Auch dieses Filial wurde bald sebständig; Hutter führt den Ort schon neben Petersaurach als eigene Pfarrei auf.

 Immeldorf besaß wohl auch schon sehr früh eine Kirche oder Kapelle. Am Turm befindet sich ein Stein mit der Jahreszahl 1011; mag diese Zahl auch nicht für den gegenwärtig stehenden Turm zutreffen, so erscheint es doch glaubhaft, daß ein früheres Gotteshaus um diese Zeit errichtet wurde, zumal Immeldorf eine gute Stunde von Sachsen entfernt liegt. Es ist auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß in ältester Zeit eine in Immeldorf ansässige Herrschaft eine Eigenkirche baute; doch fehlt hiefür jeder Anhaltspunkt. In geschichtlich nachweisbarer Zeit wurde Immeldorf immer von Sachsen aus versehen. Erst 1455 wurde dort eine eigene Frühmesse gestiftet durch das stattliche Vermächtnis eines gewissen Peter Lympach aus Schlauersbach und seiner Ehefrau Margareta. Im ältesten Salbuch der Pfarrei Sachsen lesen wir die Notiz: Anno Domini 1453 incepit et consensit Dominus Cunradus Krepfflein in primissariam in Immeldorf (im Jahr des Herrn 1453 begann und stimmte Herr Konrad Krepflein zu zur Frühmesse in Immeldorf). Krepflein war damals Pfarrer von Sachsen und behielt sich alle pfarrherrlichen Rechte über Immeldorf ausdrücklich vor: absque omni detrimento plebano et sociis (ohne jede Schädigung für den Pfarrherrn und seine Kapläne). Tatsächlich mußten die Immeldorfer noch weiter ihre Abgaben an den Pfarrer von Sachsen leisten. Bei dem jährlichen „Send“ zu Immeldorf hatten junge Hausleute 1 Groschen, Bauern je 1 Heller für sich und je 1 Pfennig für ihre Kinder und Ehehalten, endlich Köbler und Frauen je 1 Pfennig an ihn zu entrichten. Der Pfarrer von Sachsen hatte dafür alle „Feiertäg und Freitag“ eine Messe in Immeldorf zu lesen, dann Metten, Jahr- und Seeltage zu halten, oder, wenn er es nicht selbst tun wollte, seinen „Zuherrn“ (Kaplan) zu schicken. So ist es in einer Beschwerdeschrift vom Jahr 84 (offenbar 1484) zu lesen. Aber eben aus dieser Beschwerde ergibt sich, daß diese Funktionen des Pfarrers von Sachsen häufig unterblieben. Nach der Stiftung der Frühmesse sind sie jedenfalls mehr und mehr auf den Frühmesser in Immeldorf übergegangen, bis dann nach der Einführung der Reformation, ähnlich wie bei Lichtenau, die völlige Trennung von Sachsen erfolgte, sicher ohne besonderen Rechtsakt, unter stillschweigender Förderung der Nürnberger Pflegschaft in Lichtenau.

|  Für Brodswinden ist noch der Stiftungsbrief in Abschrift vorhanden, durch den die Errichtung einer eigenen Vicarie oder Caplanei begründet wurde. Er trägt die Jahreszahl 1467 und ist ausgestellt vom Bischof Rudolf von Würzburg. In ihm ist auch das Einkommen der Stelle genau beschrieben. Das Besetzungsrecht wurde dem Markgrafen von Ansbach zugesprochen, der zu den Einkünften reichlich beigesteuert hatte. Dem Pfarrer von Sachsen blieben auch hierbei noch allerlei Rechte vorbehalten. So sollte der Kaplan an Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Mariae Reinigung und Himmelfahrt, dann – nach einem späteren Nachtrag – an Fronleichnam, am St. Albans- und Stephanstag keine Messe in Brodswinden halten, sondern die Leute sollten angewiesen werden, an diesen Tagen in die Mutterkirche nach Sachsen zu gehen. In einem anderen Schriftstück von 1468 heißt es, daß der Kaplan „an keinem hochzeitlichen Tage, nämlich am Christtag, Ostertag usw.“ Messe lesen dürfe. Weiter dürfe er weder Beichte hören, noch taufen oder „einleyten“ (nämlich Hochzeiten), noch ein Sakrament jemand reichen, außer mit ausdrücklicher Erlaubnis des vorgesetzten Pfarrherrn von Sachsen. Alle diese Vorrechte sind offenbar nach und nach abgekommen und mit Einführung der Reformation ganz verschwunden. Stillschweigend wird Brodswinden später als selbständige Pfarrei behandelt worden sein. Doch wurden die Toten von dort noch lange in Sachsen beerdigt, da Brodswinden erst 1611 einen eigenen Friedhof erhielt.

 Auch späterhin wurden noch einzelne Orte von der Pfarrei Sachsen abgetrennt und anderen Pfarreien zugeteilt. 1740 kam Bammersdorf an die Pfarrei Merkendorf. Im Jahre 1808, wo Pfarr- und Schulstelle in Sachsen gleichzeitig erledigt waren, wurden teils auf ihren Antrag, teils ohne Befragen umgepfarrt: Untereichenbach nach Eyb, Külbingen nach Vestenberg, Boxbrunn nebst Weickershof und Strüthhof nach Lichtenau. Kaltengreuth, das merkwürdigerweise nicht nach Sachsen gehörte, sondern zu dem entfernteren Ansbach zählte, vermutlich weil es als späte Klostersiedlung mit dem Gumbertusstift im Zusammenhang gehalten worden war, wurde damals zur Pfarrei Eyb geschlagen. Die starke Verkleinerung des Pfarrbezirkes im Jahre 1808 geschah unmittelbar, nachdem 1804 die Pfarrkirche zu Sachsen wesentlich vergrößert und dabei leider ihres schönen Schmuckes innen und ihrer altertümlichen Gestalt im Äußeren beraubt worden war. In neuester Zeit fiel dann noch Langenlohe an Petersaurach (1929) und Herpersdorf an Lichtenau (1936).

 So ist die gewaltige Urpfarrei Sachsen im Laufe der Jahrhunderte zusammengeschrumpft auf den heutigen, allerdings immer noch stattlichen Umfang von 11 Dörfern, 2 Weilern und 6 Einzelgehöften. Aber der Ruhm wird ihr bleiben, daß sie die Mutter vieler Töchter in weitem Umkreis geworden ist.


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Quellen.
a) gedruckte.

 Neben den allgemein bekannten Werken, wie Monumenta Boica, Haucks Kirchengeschichte Deutschlands, u. a. seien noch besonders erwähnt:

Jahresberichte des historischen Vereins für Mittelfranken, vor allem der 67. Bericht.

Vogtherr, Geschichte der Stadt Ansbach, 1927.

Schornbaum, Archiv-Inventare der evangelischen mittelfränkischen Pfarreien, 1929.

Holzschuher, Geschichte von Lichtenau, 1837. (Mit Vorsicht zu gebrauchen.)

Abel Sigurd, Jahrbücher des Fränkischen Reiches, Bd. II, 1883.

Veröffentlichungen der Görresgesellschaft, 28. Heft, 1916 (Krieg, Die Landkapitel im Bistum Würzburg).

Würzburger Diözesenblätter, 1934 (Bendel, Die Würzburger Diözesanmatrikel aus der Mitte des 15. Jahrhunderts).

Bayerisches Heimatland, Wochenbeilage zur Bayer. Nationalzeitung, 1921, Nr. 32 (Zellfelder, Ansbachs geschichtliche Anfänge).


b) ungedruckte.

Pfarrarchiv Sachsen, vor allem die Akten:

XI, Fasz. 1 f., Pfarrpfründe Sachsen,
XII, Fasz. 1 f., Gotteshaus Sachsen (ab 1432).
Rechnungen zur Kirchenstiftung Sachsen (ab 1498).
Rechnungen zur Filialkirchenstiftung Neukirchen (ab 1505).

Landeskirchliches Archiv in Nürnberg:

Akten zur Pfarrei Sachsen,
Pergamentbändchen von 1431, betr. Kirche zu Immeldorf.

Staatsarchiv Nürnberg, besonders die Akten:

Rep. 133, Nr. 35–37, Kopialbücher des Stifts St. Gumbertus,
Rep. 157, Nr. 5, Pfarrei Sachsen,
Rep. 165 a, Nr. 30, Georg Hutters Collectanea,
 31, Gumbertusstift Ansbach,
 74, Salbuch der Pfarrei Sachsen von 1450 an.