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Einsegnungsunterricht 1917
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7. Stunde
am Dienstag, den 9. Oktober nachmittags.
Lied 26, 1. 2. 7. 8. Psalm 84. Kollekte 230, 68.
Die Kirche der Reformation in ihrer gottesdienstlichen Betätigung.

Es ist etwas Großes, um Sprache, um Wort, um Lehre und zwar schon auf dem natürlichen Gebiet. „Die Sprache,“ hat Luther gesagt, „ist die Scheide, darinnen das Schwert des Geistes steckt.“ Die Sprache ist die Fähigkeit den Gedanken Ausdruck zu geben. Man hat sie das Zepter der Menschheit genannt, nämlich das Abzeichen der ihr verliehenen Herrscherwürde über die irdischen Dinge, die der Mensch erkennen und benennen kann. Und das Wort sodann ist der Ausdruck des Gedankens. Das Wort – was kann es ausrichten? Ein Wort, ob nun im Bösen oder im Guten, wieviel kann es beitragen zur Förderung oder Hinderung einer Sache. Durch Belehrung kann man dann auch andere überzeugen, ihre Kenntnisse erweitern, sie in ihren Anschauungen festigen oder auch sie irreleiten. Ebenso ist Sprache, Wort und Lehre wichtig auf dem Gebiet des geistlichen Lebens. Der Herr Jesus erwartet von seinen Hörern, daß sie seine Sprache verstehen, seine Stimme erkennen. Er hat in sein Wort eine Kraft des ewigen Lebens gelegt durch seinen Geist, sodaß aus seinem Wort der Glaube kommt. Er hat seinen Jüngern aufgetragen zu lehren alle Völker, durch Lehre sie auch zu seinen Jüngern zu machen.

| Wenn aber Gott im Wort zu uns spricht, so dürfen wir auch unsererseits in Worten zu ihm reden. Das ist dann der höchste Gebrauch, den der Mensch von der Gabe der Sprache machen kann, daß er Gott gegenüber sich aussprechen, vor ihm sein Herz ausschütten kann. Das geschieht eben dann, wenn er es wagt das was ihn bewegt und erfüllt, in Worten auch vor Gott zu bringen im Gebet. Das ist das Große, daß die Gottesgemeinschaft eine gegenseitige sein darf. „Nahet euch zu Gott, so nahet er sich zu euch.“ Er redet zu uns in seinem Wort, wir dürfen zu ihm reden im Gebet. Im Gebet übt und pflegt der Einzelne die Gemeinschaft mit Gott und die Uebung und Pflege der Gemeinschaft mit Gott vonseiten der Gemeinde, das ist der Gottesdienst. Wenn das Ergebnis der Reformation der Kirche, wie wir heute früh zu zeigen versuchten, nun wirklich eine Kirche der Reformation geworden ist, so muß dieselbe auch einen Gottesdienst haben und die Möglichkeit dazu ist ihr reichlich geschenkt.

Wir sprechen heute

von der Kirche der Reformation nach ihrer gottesdienstlichen Betätigung

und fassen ins Auge:

1. die Entwicklung des gottesdienstlichen Lebens bis zur Reformation,
2. die Wesensbestandteile des Gottesdienstes der Kirche der Reformation,
3. die Ausgestaltung des Gottesdienstes der Kirche der Reformation.


I.
Fragen wir nach der Entwicklung des gottesdienstlichen Lebens bis zur Reformation, so ist zu sagen: Gottesdienst und zwar gemeinsamen Gottesdienst hat es je und je gegeben. Er begegnet uns schon an der Schwelle der Geschichte des Menschengeschlechtes, erst mehr als Gottesverehrung vonseiten der Einzelnen, hauptsächlich im Opfer. Dann wird von Enos, dem Sohn Seths, gesagt, daß man zu seiner Zeit anfing zu predigen vom Namen des Herrn, wörtlich „anzurufen beim Namen des Herrn“. Damit beginnt die gemeinsame Gottesverehrung. Auch zunächst durch Opfer und Gebet, aber doch wohl zugleich in einfacher Bezeugung dessen, was Gott an den Menschen Großes getan hatte und insofern wird Luthers Uebersetzung „predigen beim Namen des Herrn“ doch nicht eigentlich irrig genannt werden dürfen. So war der Gottesdienst in der Patriarchenzeit. Zu Noah’s Zeit tritt uns erstmals der Altar entgegen als bestimmte Stätte für die Darbringung der Opfer und die gemeinsame Gottesverehrung. Als Priester ist tätig der Vater, der Herr des Hauses. Ein erster Priester in amtlicher Stellung – wenn man so sagen darf – einer, der den Ehrennamen| Priester führte, ist Melchisedek, jener merkwürdige Mann, König zu Salem, der den Abraham begrüßte auf der Rückkehr von der Schlacht gegen Kedor Laomor. Der hebräische Ausdruck „Priester“ bedeutet einen der steht, vor Gott steht und auch für andere vor Gott tritt.

Die Einfachheit und Freiheit des patriarchalischen Gottesdienstes mußte später dem gesetzlichen Gottesdienst weichen. Da waren die genauesten Vorschriften gegeben über die heiligen Personen – Priester, Leviten –, über die heiligen Handlungen – Reinigungen, Opfer jeder Art –, über die heiligen Orte – die Stiftshütte, späterhin den Tempel –, über die heiligen Zeiten durch die Gesetze über die Feste. Was bisher freiwillig aus dem Herzen hervorbrach, wurde gesetzlich geordnet, ja zum Teil wie ein gesetzliches Joch dem Volke auferlegt. Die Neigung des Volkes zu falschem Gottesdienst beweist, daß dieser Gottesdienst nicht von selbst im Volk erwuchs, sondern ihm als göttliche Forderung auferlegt war. Im Zusammenhang damit gab es einen besonderen Priesterstand und Priesterstamm. Gleichzeitig mit dem Priestertum entsteht auch die Prophetie, der gegeben war in freier Geisteswirkung dem Volk daneben das Wort zu verkündigen, aus dem später die Schrift erwachsen könnte.

Es war ein Fortschritt in der Gottesdienstordnung des Alten Bundes, als durch den König nach dem Herzen Gottes in Jerusalem der Gottesdienst weiter ausgestaltet wurde, erst durch David in der Stiftshütte und dann durch Salomo im Tempel. Was David und Salomo hinzufügten, war besonders der heilige Gesang und die heilige Musik und damit war eine schon weitere Grundlage des neutestamentlichen Gottesdienstes gegeben. Nun da der Gottesdienst in den Mittelpunkt des Volkes gestellt war, konnte der Tempel die Stätte werden, da das Volk zusammen kam und wie freute sich das Volk darüber. „Ich freue mich des, das mir geredet ist“ Ps. 122. Da rühmen sie die schönen Gottesdienste des Herrn, die ihre Seele labten. Freilich diese schöne Ausgestaltung des alttestamentlichen Gottesdienstes, entging auch mancherlei Verderbnis durch Abgötterei und falschen Gottesdienst nicht.

Wieder einen Schritt weiter geht der Gottesdienst in der babylonischen Gefangenschaft. Da war Israel 2 Menschenalter hindurch ohne Tempel, ohne den geordneten Opferdienst des alten Bundes; aber dafür nahm es das Wort, das durch die Propheten geschrieben war, mit hinaus in die babylonische Gefangenschaft und es bildete sich – doch wohl in der babylonischen Gefangenschaft – der Synagogengottesdienst, der darin bestand, daß man sich, wo Juden in größerer Zahl wohnten, am Sabbat zusammenfand zum Lesen des Gesetzes und der Propheten. Ohne besonderes göttliches Gebot, wie von selbst, entstand dieser Synagogen-Gottesdienst, von dem man sagen kann, daß in ihm der alte Bund über sich selbst| und seine gesetzliche Enge hinausstrebte. So hat auch der neutestamentliche Gottesdienst fast mehr an den Synagogengottesdienst als an den Tempelgottesdienst sich angeschlossen, obwohl das Alte Testament dem neutestamentlichen Gottesdienst auch durch den Tempelgottesdienst im Psalmengesang schönes dargereicht und damit den Anfang und die Grundlage eines liturgischen Gottesdienstes gegeben hat. 2. Mose 12, 26 (Wenn eure Kinder werden zu euch sagen: Was habt ihr da für einen Dienst?) findet sich in hebräischer Sprache erstmals das Wort, das im Neuen Testament mit Liturgie (öffentlicher Dienst) wiedergegeben wird vergl. Ap.-G. 13, 2 von der Gemeinde in Antiochien: „Da sie aber dem Herrn dieneten und fasteten“, also heiligen Gottesdienst verrichteten. Im Neuen Testament war nun der wahre Gottesdienst ermöglicht, der Gottesdienst, der im Geist und in der Wahrheit geschah. Im Alten Testament hatte das Gesetzeswort gegolten (2. Mos. 20. 24) „denn an welchem Ort ich meines Namens Gedächtnis stiften werde, da will ich zu dir kommen und dich segnen“. Im Neuen Testament dagegen heißt es Matth. 18, 20 „Wo 2 oder 3 versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen“. Das kann der Herr erfüllen durch seinen Geist, der wirksam ist in Wort und Sakrament. Kein Gesetz über den Gottesdienst hat der Herr seiner Gemeinde gegeben; nicht einmal über den Sonntag hat er irgend eine Vorschrift erteilt. Nicht Forderungen, nicht Gesetze wollte er seiner Kirche zurücklassen, Gaben vielmehr ließ er ihr und hat ihr alles geschenkt, was die Gestaltung eines lebendigen Gottesdienstes im Geist und in der Wahrheit ermöglichte. Zu dem, was das Alte Testament bot durch die Psalmen und den Synagogengottesdienst, bei welchem schon für jeden Sabbat 2 Lektionen festgesetzt waren, eine aus dem Gesetz und eine aus den Propheten, läßt der Herr seiner Gemeinde das Große zurück: sein Wort, die heiligen Sakramente, das Schlüsselamt, überhaupt das Amt des Neuen Testaments, Recht und Freiheit des Gebetes und sogar auch ein wörtlich fixiertes Gebet im heiligen Vaterunser. So hat der Herr seiner Gemeinde das zurückgelassen, woraus der Gottesdienst des neuen Bundes sich gestalten konnte unter dem doppelten Gesichtspunkt dessen, was Gott den Seinen gibt in Wort und Sakrament und was die Gemeinde ihm wieder darbringt in Lob und Bitte. Das eine sind die sakramentalen oder Gnade darbietenden, das andere die sakrifiziellen oder Opfer darstellenden Bestandteile des Gottesdienstes. Und es zeigt sich ferner der Unterschied, daß das Amt des Wortes sein Werk übt und doch auch die ganze Gemeinde beim Gottesdienst soll tätig sein; dann wieder die freie Bezeugung des Heils durch des Geistes Wirkung und doch wieder die gebundene Form, durch das, was der Herr selbst in klaren, bestimmten Worten seiner Gemeinde dargeboten hat. Eine Vorstellung vom Gottesdienst der apostolischen| Zeit können wir uns am ersten aus 1. Kor. 14 und Apg. 20, 7ff. machen. Ordnung, heilige Ordnung soll herrschen. Es soll alles wohlanständig und der Ordnung gemäß zugehen, sagt Paulus. Diese Ordnung handhabten die Aeltesten der Gemeinde; aber jeder den der Geist erfüllte und trieb konnte das Wort ergreifen zu Weissagung, Lehre, Mahnung, Gebet. Auch Gesang wird Epheser 5 als Bestandteil des Gottesdienstes ausdrücklich genannt. Dort sind neben den Psalmen, unter denen doch wohl die alttestamentlichen Psalmen zu verstehen sind, Hymnen und Oden aufgeführt oder wie Luther übersetzt: geistliche, liebliche Lieder. Hymnen sind Festgesänge, Oden schwungvolle Lieder und Gedichte. – Anfänglich waren die Gläubigen täglich beisammen teils im Tempel, teils im engeren Raum, später findet der eigentliche Gottesdienst am Sonntag statt. Die erste Erwähnung in der Schrift findet sich 1. Kor. 16, 2, Apg. 20, 7; erstes außerbiblisches Zeugnis ist der Brief des Plinius an den Kaiser Trajan, aus dem wir hören, daß am Sonntag schon früh vor Sonnenaufgang, dann des Abends nach Sonnenuntergang die Christen sich gottesdienstlich versammelten, da der Tag für sie damals noch nicht frei von der Arbeit sein konnte. Sonntäglich auch beging die Gemeinde Christi die Feier des heiligen Mahles im Anschluß an eine Agape, ein Liebesmahl, an welchem die Gemeinde wie eine große Familie, wie Gottes Volk und Hausgesinde sich zusammenfand. Lange konnte der christliche Gottesdienst in dieser Freiheit und Eigenartigkeit nicht bleiben. An die Stelle der Ergüsse geisterfüllter Männer mußte die studierte Rede mit Notwendigkeit treten. Der abendliche Gottesdienst mußte aufgegeben werden, teils wegen der damit verknüpften Gefahren und Mißstände teils auf Grund eines kaiserlichen Ediktes, welches geheime Versammlungen verbot. Justin der Märtyrer, † 166, gibt uns einen kurzen Bericht über den Gottesdienst seiner Zeit, der die Gestalt trug, wie ihn die Reformation wieder einzuführen bestrebt war. Er hatte 2 Teile, die missa catechumenorum und die missa fidelium. Der 1. Teil war Predigt- und öffentlicher Gottesdienst, an dem auch Heiden, Katechumenen und die in Kirchenzucht Befindlichen teilnehmen konnten. Der 2. Teil war die Abendmahlsfeier, bei welcher die Genannten den Gottesdienst verlassen mußten. Die Versammlung ist entlassen, „concio missa est“ rief an dieser Stelle der Diakon. Daher behielten die beiden Doppelteile des Gottesdienstes die Benennung Messe. Bestimmte Ordnungen wurden schon sehr frühe festgesetzt. Wir besitzen noch die sogen. apostolischen Konstitutionen, die in der jetzigen Form zwar erst dem 4. und 5. Jahrhundert angehörig sind, von denen aber manche Bestandteile bis ins 2. Jahrhundert zurückreichen. Da finden wir schon eine Fülle gottesdienstlicher Ordnungen. – Die Predigt wurde fleißig geübt. Der hervorragendste Prediger des Morgenlandes war der Bischof Johannes| Chrysostomus in Konstantinopel † 407, ein Mann, der mit Ernst die Sünde strafte auch gegenüber dem kaiserlichen Hof, weshalb er in der Verbannung starb. Nebenbei gesagt erfahren wir aus seinen Predigten, daß damals die häßliche Sitte bestand, die so recht den Griechen gleichsieht, daß die Zuhörer an besonders schönen Stellen in Beifallsrufe ausbrachen, die einmal Chrysostomus sich verbittet. Die hervorragendsten Prediger des Abendlandes waren Ambrosius, Bischof von Mailand † 397 und Augustin, Bischof von Hipporegius † 430. Doch trat allmählich die Predigt immer mehr zurück, je mehr die liturgische Ordnung einseitig ausgebildet wurde. Mit der fortschreitenden Verweltlichung der Kirche entstand auch für den Gottesdienst die Gefahr der Veräußerlichung. So vollzog sich die weitere Ausbildung des Gottesdienstes in den Klöstern, in die anfangs diejenigen sich flüchteten, die von dem beginnenden Verderben der Kirche sich freihalten wollten. Viele der schönsten Bestandteile der mittelalterlichen Liturgie wie die Horen, die Tagesgottesdienste, über die man sich aus dem Eingang unserer Gottesdienstordnung näher unterrichten kann, sind ursprünglich Betstunden der Klostergeistlichkeit gewesen.

Im Morgenland, also in der griechischen Kirche, ist die herrliche Liturgie, die sie besitzt, sozusagen versteinert, nämlich so veräußerlicht, daß nur Chor und Geistlichkeit diese Liturgie gewissermaßen aufführt, während die Gemeinde ganz unbeteiligt bleibt, ja vielfach nicht einmal die Sprache versteht, da z. B. in Rußland die Gottesdienste nicht in russischer sondern in altslavonischer Sprache gehalten werden, die Predigt aber ganz fehlt. – Im Abendland wird mehr und mehr die Vorherrschaft der Messe bemerklich, die das Morgenland auch kennt und ihren Irrtum teilt, sie aber doch nicht in dem Maß in den Mittelpunkt gestellt hat wie die römische. Dadurch wurde zwar dem Gottesdienst eine reiche Liturgie gesichert und erhalten, aber von der Wahrheit stark abgewichen, da eine Anbetung dessen im Mittelpunkt steht, was, von dem falschen Opfergedanken gar nicht zu reden, der Herr nicht zur Anbetung sondern nur zum Empfang, zum Essen und Trinken und zur Stärkung des Glaubens seiner Gemeinde verordnet hat. Hier war es die Aufgabe der Reformation reinigend und erneuernd einzugreifen, nicht abzuschaffen, wie die reformierte Kirche tat, sondern zu reformieren, auf das Ursprüngliche zurückzugehen und doch zugleich weiter zu führen.

Wir reden nun


II.

von den Wesensbestandteilen des Gottesdienstes der Kirche der Reformation.

In der mittelalterlichen Kirche war das Gesetz durchweg wieder herrschend geworden und alles Aeußere im Gottesdienst war gesetzlich| geregelt, bis auf die Einheit der Sprache, da die Messe überall lateinisch abgehalten wird und bis auf die einzelnen Bewegungen der Hand, die der Priester zu vollbringen hat und die genau bestimmt sind. Die Reformation schaffte das Meßopfer ab und die Abschaffung des Meßopfers bezeichnete in vielen Städten die Einführung der Reformation. Oefters unterbrach die Gemeinde durch den Gesang evangelischer Lieder, besonders des Liedes: „Es ist das Heil uns kommen her“, die päpstliche Messe. Aber Aufgabe der Reformation war es nun dafür Besseres, Richtigeres der Gemeinde zu bieten. Von des Gesetzes Joch hat die Reformation die Kirche befreit und sie hat nicht ein neues gesetzliches Joch auflegen wollen. So haben wir auch von der Reformation zu sagen, daß sie der Gemeinde des Herrn neue Gaben dargebracht hat, die Wesensbestandteile des Gottesdienstes sein konnten.
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Die meisten und wichtigsten Gaben sind in den Jahren 1521/22 – das ist bekanntlich Luthers Aufenthalt auf der Wartburg – bis 1530 hin dargeboten worden. Wir nennen als erste die deutsche Bibel, von der bekannt ist, daß Luther dieses Werk auf der Wartburg begann und wenigstens die Uebersetzung des Neuen Testaments, was die leichtere Aufgabe war, während dieses Aufenthaltes beendigte. Die Bibel war, das wissen alle, hebräisch und griechisch geschrieben. Eine Uebersetzung des Alten Testaments ins Griechische war schon nach der Rückkehr aus der babylonischen Gefangenschaft für die Juden gefertigt worden, die das Hebräische nicht mehr als Muttersprache redeten und nicht vollständig beherrschten. Damit hat das Alte Testament dem Neuen auch etwas dargeboten – die Sprache, deren sich die Apostel und ihre Gehilfen bedienten. Solange sich die Christenheit auf das griechisch-römische Gebiet beschränkte, waren Uebersetzungen nicht notwendig. Doch glaubwürdig wird berichtet, daß Matthäus das 1. Evangelium ursprünglich in aramäischer Sprache, der damaligen Volkssprache Israels, verfaßt habe und daß es später von anderer Seite ins Griechische übersetzt worden sei. Aber sehr bald wurden Uebersetzungen der Bibel notwendig, so ins Syrische, ins Aethiopische – die Sprache des Landes, aus dem einst der Kämmerer nach Jerusalem gereist ist – dann auch ins Gotische, eine Mundart deutscher Völker, durch Ulfilas, Bischof unter den Westgoten, der auf dem Nizänischen Konzil anwesend gewesen ist, aber allerdings für Arius und seine Lehre gestimmt hat. Später folgte eine Uebersetzung in die slavische Sprache durch Cyrillus und Methodius. Daneben finden wir dichterische Uebertragungen in die deutsche Sprache, eine von Otfried, „Krist“ überschrieben und das noch trefflichere Werk „Heliand“ in sächsischer Sprache, das in dichterischer Uebertragung Wort, Leben und Taten unseres Herrn dem deutschen Herz und Gemüt nahe bringen wollte. Besonders wichtig wurde die Uebersetzung der Bibel| ins Lateinische, Itala genannt; diese wurde von Hieronymus unter dem Namen Vulgata verbessert und galt als die kirchlich anerkannte Bibelübersetzung. Das Konzil von Trident erklärte sie für die „authentische“ Uebersetzung, nach der auch alles Schriftverständnis sich zu richten habe. Eine solche Vulgata ist es gewesen, die Luther in der Klosterbibliothek in Erfurt fand und in der er erstaunt sah, daß die Bibel mehr enthielt als die Evangelien und Episteln, die ihm bisher allein bekannt gewesen waren. Bibelübersetzungen ins Deutsche hat es vor Luther auch schon gegeben; sie führen sich nachweislich auf Waldenser Kreise zurück. Man kennt jetzt 14 hochdeutsche und 6 niederdeutsche; einige davon scheint Luther auch gekannt und da und dort gebraucht zu haben, obwohl er sich darüber nie ausgesprochen hat. Die Uebersetzungen waren nur nach der lateinischen Bibel gefertigt, also aus der Vulgata genommen, nicht aus dem Urtext und meist in sehr schlechtem und unverständlichem Deutsch. Luther veröffentlichte im Jahre 1534 die ganze Bibel. Die letzte Ausgabe von seiner Hand, nochmals überarbeitet 1545, ist die bei uns hauptsächlich gebrauchte, freilich jetzt nicht ohne Revision derselben, die nicht durchweg gelungen ist. Unablässig hat er an diesem Werk gearbeitet einen großen Teil seines Lebens, man kann sagen 23 Jahre hindurch. Ueber die Wichtigkeit der Bibelübersetzung, die Luther seinem Volk gab, brauche ich kaum etwas zu sagen; erwähnt muß nur werden, daß sie auch sprachgeschichtlich eine bedeutende Tat war. Luther ist anerkanntermaßen durch die Bibelübersetzung der Begründer der jetzt noch geläufigen sogenannten neuhochdeutschen Schriftsprache geworden. Aber wie wichtig ist die Bibel auch für den Gottesdienst. Luther hatte gemeint, es stünden nur die Evangelien und Episteln in der Bibel; nun kann das Volk die Bibel ganz und völlig haben. Luther hat für den Hauptgottesdienst sich an Evangelium und Epistel halten wollen, so aber, daß er dringlich verlangt, daß in den Wochengottesdiensten fortlaufend über ganze Bücher der heiligen Schrift gepredigt werde, damit die heilige Schrift ihrem ganzen Inhalt nach der Gemeinde bekannt werde.
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Zur Bibel gesellt sich das Predigtbuch. Die Predigt, die es von Anfang an gab, war allmählich zu sehr zurückgetreten. Merkwürdig, daß Karl der Große besonders auf die Predigt hingewirkt hat und er war es, der durch Alkuin, seinen geistlichen Berater, das sogenannte Homiliar Karls d. Gr. veröffentlichen ließ, ein lateinisches Predigtbuch. Die Festsetzung der Perikopen, die wir im wesentlichen mit der katholischen Kirche gemein haben, stammt aus diesem Werke. Bis dahin hat man fortlaufende Lesung der Schrift gehabt. So knüpfte Luthers Werk an das Werk des Mannes an, von dem man sagen kann, daß durch ihn das Christentum im deutschen Volk eigentlich erst herrschend geworden ist. Karl der| Große hatte das Homiliar den Geistlichen in die Hand geben wollen, damit sie es dann der Gemeinde im Gottesdienst in deutscher Sprache weitergeben sollten. Luther hat mit seiner Kirchenpostille ähnliche Gedanken gehabt. Er meinte besonders daß gegenüber den Schwarmgeistern, die fortwährend auf neue Geisteseingebungen sich bezogen, es beser sei, wenn Predigten, von angesehener Seite stammend, vorgelesen würden, damit das Volk den Eindruck habe, daß das die klare, von der Kirche erkannte Wahrheit sei. Er hat also mehr ans Vorlesen seines Predigtbuches im Gottesdienst gedacht. Kirchenpostille nannte er daher das Predigtbuch, das er gleichfalls auf der Wartburg verfaßte. Es sind keine von Luther gehaltenen Predigten, sondern schriftlich ausgearbeitete. Wie Luther mündlich gepredigt hat, wissen wir nicht näher. Eine Sammlung der Predigten, die er im häuslichen Kreise seinen Hausgenossen hielt, haben wir in der Hauspostille und sonst einzelne von ihm gehaltene Predigten, aber diese alle beruhen auf Nachschrift fremder Hand. Er muß gewaltig gepredigt haben; insbesondere wird berichtet, daß er am Tage nach dem Abschluß der Wittenberger Konkordia, Himmelfahrt 1535 über Matth. 28, 18-20 so gepredigt habe, daß man meinte einen Engel vom Himmel zu hören.
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Neben das Wort selber, das im Gottesdienst reichlich gebraucht werden soll, denn durch das Wort wird der Glaube im Herzen gewirkt, neben das Predigtbuch, das das Wort dem Einzelnen nahe bringt, tritt nun als Antwort der Gemeinde auf das, was Gottes Wort zu ihr sagt, das Kirchenlied. Wenn geschichtliche Ereignise in Form der Dichtung wiedergegeben werden, nennt man das epische Dichtung; wenn lehrhafte Darlegung der dichterischen Form sich bedient, nennt man es Didaktik; wenn aber das innere Empfinden dichterisch wiederklingt, so ist das Lyrik. In der heiligen Schrift ist die Epik wenig vertreten, etwa der Lobgesang der Debora nach dem Tode Sissera’s könnte ein Beispiel davon sein. Didaktische, d. h. Lehrdichtung haben wir im alten Testament reichlich in den Sprüchen und dem Prediger Salomos und im Buch Hiob. Die heilige Lyrik ist außer dem Hohenlied und in mancher prophetischen Stelle in den Psalmen herrlich vertreten. Weshalb sollten nicht religiöse Erfahrung, geistgewirktes Erleben die dichterische Form suchen dürfen, die den Inhalt dem Herzen und Gemüt des Menschen doch viel näher bringt? So haben wir in den Psalmen lyrische Ergüsse heiliger Dichtung und diese Psalmen klingen fort im neuen Testament in den 3 neutestamentlichen Psalmen und klingen aus in der Offenbarung, wo die Engel und Seligen vor Gottes Thron auf Psalmenweise Gott ihr Lob darbringen. Epheser 5, die vorhin angeführte Stelle von Psalmen und geistlichen Liedern, beweist doch wohl, daß die Kirche die Psalmen von Anfang an, schon zur Zeit der Apostel im Gottesdienst singend gebrauchte.| Daneben entstanden dann sehr früh auch neue christliche Dichtungen wie eben die vorhin genannten Hymnen und Oden, besonders Festlieder. Man nimmt an, daß das Wort 1. Timotheus 3, 16: „Kündlich groß“ einem alten Hymnus angehört und manche meinen, daß auch Apostelgeschichte 4, 24-30, jenes Dankgebet der Gemeinde, ursprünglich ein Lied gewesen sei, was ich dahingestellt sein lasse. Jedenfalls hat sich das Lied in der Kirche bald einen Platz erobert und besonders kennen wir eine große Reihe lateinischer Hymnen, die zum Teil auch auf deutschem Boden entstanden sind, wie der Mönch Notker Labeo von Skt. Gallen das lateinische Lied: Media in vita „Mitten wir im Leben sind“ gedichtet haben soll beim Anblick des gefahrvollen Baues einer Brücke über einen Abgrund. Auch hier ist wieder Karl der Große zu nennen als Förderer des freilich noch lateinischen Kirchengesangs. Er hat mit scharfem Blick die Orgel als das Instrument erkannt, das für die Leitung gottesdienstlichen Gesanges geeignet ist und hat sie in den Kirchen eingeführt. Auch in diesem Punkt knüpfte Luther wieder an ihn an.
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Da vor der Reformation der ganze Gottesdienst lateinisch war, wurden auch die lateinischen Hymnen im Gottesdienst ausschließlich gebraucht. Nur die Deutschen ließen es sich nicht völlig nehmen dann und wann deutsche Lieder auch im Gottesdienst zu singen. Der Ostergesang: „Christ ist erstanden“ in mannigfacher Ausprägung und der erste Vers des Weihnachtsliedes: „Gelobet seist Du Jesu Christ,“ sind beispielsweise vorreformatorisch. Außerdem gibt es noch eine Reihe anderer sogen. Leisen, wie z. B. „In Gottes Namen fahren wir,“ was einst diejenigen gesungen haben, die ostwärts zogen um die jetzigen Ostseeprovinzen und Preußen christlich zu besiedeln. Es gab also eine Anzahl deutscher Verse, die die Gemeinde trotz der Mißbilligung der Kirche zu singen sich nicht nehmen ließ. Hier hat nun Luther zum Bibelbuch der evangelischen Kirche auch das Gesangbuch geschenkt. Aus der Tiefe seiner glaubensvollen Seele brach zum erstenmal mit Gewalt ein dichterisches Erzeugnis hervor, als 1522 zwei junge Mönche Johann Esch und Heinrich Voes in Antwerpen den Märtyrertod erlitten. Merkwürdigerweise hat Luther das Lied wie weissagend mit den Worten begonnen: „Ein neues Lied wir heben an, das walt Gott unser Herre, zu singen was Gott hat getan, zu seinem Lob und Ehre.“ Im folgenden Jahr – er war also gerade 40 Jahre alt – hat er sein erstes eigentliches Kirchenlied verfaßt; es ist das Lied: „Nun freut euch lieben Christen gmein,“ das im Jahr 1523 entstanden ist. Im folgenden Jahr veröffentlichte er zuerst eine Sammlung geistlicher Lieder. Viele waren es noch nicht, am Ende aber der Reformationszeit war ihrer Zahl schon stattlich herangewachsen. Nirgends zeigte sich Luther so groß in seinem geschichtlichen Sinn| und in der Kunst an das Bestehende anzuknüpfen als auf dem Gebiet des Kirchenliedes. Ein großer Teil seiner Lieder sind Umdichtungen von Psalmen: „Aus tiefer Not“ „Ach Gott vom Himmel, sieh darein,“ „Es woll’ uns Gott genädig sein“ „Ein feste Burg ist unser Gott.“ Von dem letzteren Liede möchte ich nur sagen, daß man hier sehen kann, wie unsicher oft die Urteile der Gelehrten sind. Soweit nur meine Erinnerung reicht, hat man zuerst 1521 als Entstehungsjahr angenommen, dann 1530, ging dann wieder auf 1529, ja auf 1521 zurück. Gegenwärtig nimmt man an, daß es 1527 entstanden ist, was die größte Wahrscheinlichkeit für sich hat, in Erinnerung an den 10jährigen Reformationsbeginn; es finden sich nämlich in Luthers Briefen aus diesem Jahr manche Anklänge an das Lied. – Dann haben wir Lieder von ihm, die an sonstige Schriftworte oder an kirchliche Formulierung anknüpfen: „Vater unser im Himmelreich“, „Dies sind die heiligen zehn Gebot,“ „Jesaja dem Propheten,“ dann eine Umdichtung des nizänischen Glaubensbekenntnisses: „Wir glauben all an einen Gott.“ Weiter schloß sich Luther an altdeutsche schon vorhanden gewesene Lieder an, den Bittgesang: „Gott der Vater wohn uns bei“ dichtete er um; zu dem vorhandenen Weihnachtsvers „Gelobet seist du Jesus Christ“ dichtete er die anderen Verse dazu. Von sämtlichen Liedern Luthers ist dies das dichterisch vollendetste, an Gedankentiefe, Einfachheit und Schönheit der Form von keinem erreicht. Andere Lieder sind freie Schöpfungen: „Christ, unser Herr, zum Jordan kam,“ „Gott sei gelobet und gebenedeiet,“ das andere Abendmahlslied „Jesus Christus unser Heiland,“ das Weihnachtslied „Vom Himmel hoch,“ das andere „Vom Himmel kam der Engel Schar,“ das Pfingstlied „Nun bitten wir den heiligen Geist“ und „Erhalt uns Herr,“ dies letztere auch ebenso tief, als einfach und formvollendet; nur daß es am Anfang nicht hieß: „und steure deiner Feinde Mord“ sondern „des Papsts und der Türken Mord,“ was später in den meisten Gesangbüchern geändert wurde. Merkwürdigerweise sind von Luther keine Passionslieder vorhanden und überhaupt unter den ältesten Liedern keine solche zu finden. Das des Christoph Vischer „Wir danken dir, Herr Jesu Christ“ ist das älteste und auch bei ihm ist es nicht ganz sicher, ob sein Verfasser dieser Vischer † 1600 oder ob ein späterer Nürnberger der Dichter gewesen ist. Erst bei Johann Heermann treffen wir mit Sicherheit Passionslieder an. Dieser merkwürdige Umstand wird darauf zurückzuführen sein, daß die Passionsgottesdienste Nebengottesdienste waren, daß die Sonntage nicht als Passionstage behandelt wurden und daß die Notwendigkeit ein Passionslied zu haben, deshalb nicht so dringend wirkte.
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Zu den Liedern gesellten sich die Melodien und auch sie schlossen sich an schon Vorhandenes an, Kirchenmelodien lateinischer| Lieder oder Volksweisen, viele aber auch sind neu entstanden. Hier zeigt es sich auch, wie wenig man sich auf die Gelehrten verlassen kann. Einer der tüchtigsten Kenner Luthers in der Gegenwart leugnet, daß Luther überhaupt Melodien erfunden hätte, weil er in seinen Schriften und Briefen nichts darüber finden konnte, während die Lutherforscher Buchwald und auch Köstlin festhalten, daß Luther mehrere Melodien selbst erfunden habe. Sicher ist, daß ihm bei Herstellung der meisten Melodien Johann Walther, der kurfürstliche Kapellmeister, behilflich gewesen ist. Daß wir also auch die Melodien ihm letztlich zu verdanken haben, das steht fest. Walther mußte ihm auch die meisten umgeänderten Melodien immer vortragen und Luther war schwer zu befriedigen. Er war ja sehr musikalisch beanlagt und auch ausgebildet, wie man aus der deutschen Messe sehen kann, wo er die technischen Ausdrücke angeben konnte, so daß es verwunderlich wäre, wenn er nicht auch selbst Melodien erfunden hätte. Meist aber schloß er sich an Vorhandenes an und gerade die alten vorreformatorischen Melodien haben zum Teile die größte Kraft und Macht über das Gemüt.
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Luther ist an Reichtum auf dem Gebiet der Liederdichtung kein anderer in der Reformationszeit gleichgekommen. Von Luther sind 36 Lieder vorhanden, von denen in unserm Gesangbuch nicht alle, aber die größere Mehrzahl stehen. Sonst bedeutende Liederdichter der Reformationszeit treten nur mit einzelnen Liedern hervor, wie Justus Jonas: „Wo Gott der Herr nicht bei uns hält“ dichtete, Decius das unsterbliche: „O Lamm Gottes“ und „Allein Gott in der Höh sei Ehr“. Lazarus Spengler, Ratsschreiber in Nürnberg verfaßte das wohl etwas doktrinäre Lied: „Durch Adams Fall“, was aber doch ein ehrwürdiges Denkmal aus der Zeit der Reformation bleibt. Dann Johann Hesse in Nürnberg, der in Breslau starb, dichtete: „O Welt, ich muß dich lassen“, Johann Graumann, aus der Oberpfalz stammend: „Nun lob mein Seel den Herren“. Etwas mehr Lieder dichtete Paul Eber; von ihm ist u. a.: „In Christi Wunden schlaf ich ein“, „Herr Jesu Christ, wahr Mensch und Gott“. Dann Nikol. Hermann, der Kantor von Joachimstal, von dem eine ganze Anzahl Lieder vorhanden sind, die nicht alle Kirchenliedercharakter tragen, eins oder zwei von dem Pfarrer von Joachimsthal Johann Mathesius, die beide gemeinsam Lieder dem Volke darboten. – In der 2. Hälfte des Reformationsjahrhunderts ist dann die Fruchtbarkeit schon größer. Da ist Selnecker, den ich als Mitverfasser des Konkordienbuches nannte, Bartholomäus Ringwald und die gewaltigsten Lieder, freilich nur 2, verfaßte. Philipp Nicolai, Hauptpastor in Hamburg: „Wie schön leucht uns der Morgenstern“ und „Wachet aus ruft uns die Stimme.“ So viel von den Liedern aus der Reformationszeit. Welch ein Reichtum ist in dem Kirchenlied durch Luther der Kirche geschenkt worden, für den wir Gott nicht genug| danken können. Nun war ihr dadurch der Gottesdienst im Geist und in der Wahrheit ermöglicht. Wieviel Trost ist in die Herzen gegossen worden, wieviel Anleitung auch zum Gebet gegeben!

Wir könnten neben den Liedern noch die Gebete der Reformation nennen, von denen wir Luther selbst eine Anzahl tiefer und doch einfacher Gebete zu danken haben. Der Anfang der Gebetbücher unserer Kirche geht auch auf die Reformationszeit zurück. Nur Festgebete hatte man damals noch nicht; es sollte anfänglich immer das Sonntagsgebet gebraucht werden. Das sind die Elemente, die Grundbestandteile des evangelischen Gottesdienstes, welche die Kirche der Reformation von Gott geschenkt erhielt und die sie dann den Christen darbot. Es handelte sich nun darum aus diesen Elementen den Gottesdienst richtig auszugestalten.


III.

Von der Ausgestaltung des Gottesdienstes der Kirche der Reformation haben wir noch zu reden, nur daß wir gleich bedauernd sagen müssen, daß die Ausgestaltung dem Anfang, der die Hauptbestandteile bot, nicht ganz entsprochen hat. Es steht auch die Gottesdienstordnung unter dem Wechsel der Zeit und hat an der menschlichen Unvollkommenheit teil. Zu einer einheitlichen Gestalt der Gottesdienstordnung konnte es bei dem ganzen Gang der Reformationswerkes nicht kommen und sollte es auch nach Gottes Willen nicht.

Erst wurden gelegentlich einzelne Ordnungen für gottesdienstliche Handlungen dargeboten und erst in den 30er Jahren des Reformationsjahrhunderts, nach dem Religionsfrieden zu Nürnberg von 1532, folgten die ausführlichen Kirchenordnungen, wie die schon erwähnte Brandenburg-Nürnbergische, von Brenz verfaßt. Neben ihm ist Bugenhagen Verfasser vieler evangelischer Kirchenordnungen, wodurch er sich ein ansehnliches Verdienst erworben hat. Das erste, was Luther herausgab als Gottesdienstordnung ist das Taufbüchlein. Es lag ihm viel daran, daß die Taufe nicht so leichtsinnig und sinnlos vollzogen werde. Davon, daß bei der Taufe so andachtslos verfahren wurde, kommt, wie er sagt, nicht zum geringen Teil das Verderben der Kirche her; denn, wenn auch die Gültigkeit der Taufe nicht auf der Andacht der Teilnehmer beruht, sondern auf dem Wort der Stiftung Jesu Christi, so ist es doch keine Frage, daß, wenn es mechanisch hergeht, die Wertschätzung heruntergedrückt wird. In der ersten Ausgabe des Taufbüchleins sind noch mancherlei Zeremonien beibehalten, die er in der 2. Ausgabe getilgt hat. Ein sehr schönes Gebet von der Bedeutung des Wassers ist offenbar von Luther selbst, da es sich nirgends anders vorher nachweisen läßt. – Merkwürdig bleibt, daß in Luthers Taufbüchlein die Einsetzungsworte der Taufe nicht vollständig zur Verlesung kommen. Nach| Ordnung und Form unserer Landeskirche sind sie dem Eingang vorangestellt. Daß Luther sie nicht besonders anführte, ist nicht Vergeßlichkeit von ihm, wie manche meinten; er hat es vielmehr so angesehen, daß das Wort, das zum Element hinzutreten muß, die Taufformel, das Austeilungswort sei: „Ich taufe dich im Namen des dreieinigen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“, wie er auch beim heiligen Abendmahl als dies Wort nicht die Konsekration, sondern die Spendeformel ansah und die Konsekration nicht besonders wertete, obwohl er sie stehen ließ und auch schon in der deutschen Messe hat. Dagegen behielt Luther die Abrenunziation, die feierliche Absage, in der heiligen Taufe bei und wer Luthers Taufbüchlein hochhält, wird diese für das christliche Leben so wichtige Entsagung nicht fallen lassen, nachdem sie leider in unserer Landeskirche im Gebrauch gewaltig zurückgeht. Aber Luther behielt auch den Exorzismus bei der Taufe bei, der oft fälschlich, manchmal auch böswillig, mit der Abrenunziation verwechselt wird. Exorzismus ist die feierliche Teufelaustreibung: „Ich beschwöre dich, unreiner Geist, daß du ausfahrest von diesem Diener Jesu Christi“. In der alten Kirche war sie früh gebräuchlich und ist bei Heidentaufen sehr wohl verständlich, da man annehmen darf, daß die im Heidentum Herangewachsenen vielfach mit Werk und Wesen des Argen verquickt sind, ja sich ihm als Wohnstatt und Werkzeug ergeben haben. Aber freilich hat schon zur Reformationszeit ein Teil, die mehr von der Schweiz her beeinflußten Männer, den Exorzismus abgelehnt und unsere Kirche hat ihn allmählich fallen lassen und gewiß nicht mit Unrecht. Denn unsere Täuflinge sind Christenkinder, von denen man nicht annehmen kann, daß sie, die durch Gebet dem Herrn schon zuvor empfohlen sind, vom bösen Geist besessen seien. Etwas anderes ist die Abrenunziation, die Absage gegenüber dem Feinde Gottes, die wir nicht fallen lassen wollen. – 1526 folgte das wichtige Büchlein die deutsche Messe, ein Versuch einer deutschen Gottesdienstordnung im Anschluß an die römische Messe, also an das geschichtlich Gewordene. Luther hat hier die Abendmahlsfeier so einfach wie möglich mit schöner Vermahnung, auch mit einer Paraphrase (Umschreibung) des Vaterunsers ausgestaltet.
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Luther hat den liturgischen Gesang beibehalten und auch den Psalmengesang. Leider ist der letztere bald in der evangelischen Kirche abgekommen, wohl deswegen, weil man die Psalmen meist lateinisch sang. Wegen der lateinischen Schulen, die mit der Kirche eng verbunden waren, wollte Luther die lateinische Sprache nicht ganz im Gottesdienst verschwinden lassen. Aber infolgedessen wohl fielen sie allmählich weg oder mußten Umdichtungen weichen. In der deutschen Messe kommt im Vorwort die wichtige Stelle vor, da Luther sagt, wenn es solche gäbe, die mit Ernst Christen sein wollen,| könnte man in einer Sammlung derselben freiere Formen des Gottesdienstes wählen, aber solche habe er noch nicht. 1529 folgte das Traubüchlein, das Luther im Anschluß an den kleinen Katechismus veröffentlichte und wohl auch damals erst verfaßt haben wird.

Eine einheitliche Form des Hauptgottesdienstes ist, wie wir sagten, in der Kirche der Reformation nicht zustande gekommen. Es war besonders sehr verschieden die Stellung des Sündenbekenntnisses im Gottesdienst. In den meisten Kirchen Norddeutschlands hat heute noch das Sündenbekenntnis seine Stellung nach der Predigt vor dem allgemeinen Kirchengebet. Wenn man das Sündenbekenntnis nach der Predigt die Stelle der allgemeinen Beichte vor der Abendmahlsfeier vertreten ließe, so wäre diese Stellung zu rechtfertigen. Für den gewöhnlichen Hauptgottesdienst, der ohne Abendmahlsfeier gehalten wird, wird sich diese Stellung nicht rechtfertigen lassen. Es ist Löhes Verdienst und Werk, das Sündenbekenntnis an den Anfang gestellt zu haben. So ist es in der römischen Messe und in einzelnen wenigen reformatorischen Kirchenordnungen, wie der des Andreas Döber am Spital (der Heiliggeistkirche) in Nürnberg 1525. Diesem Vorgang folgend hat Löhe die uns bekannte Stellung des Sündenbekenntnisses gleich am Anfang des Gottesdienstes vorgezogen und es ist das der schönste Gedanke für den Gottesdienst. Das erste, was die Gemeinde tut, wenn sie sich zusammenfindet im Namen des Herrn, das ist, daß sie sich reinigt von ihrer Sünde um als heilige Gemeinde Gottes ihren Dienst vollbringen zu können.

Das Singen der Kollekte hat Luther eine Zeitlang unterlassen. Später fiel es auf, daß er mit einem Male die Kollekte wieder sang. So ist das Singen der Kollekte auch geblieben. Etwas zu viel wurde bei der Liturgie gesungen, nach Luthers Deutscher Messe wurde auch das Evangelium und die Epistel gesungen, ebenso das ganze nizänische Glaubensbekenntnis. Luther hat das letztere wie schon gesagt, in ein Lied umgedichtet und so ist in den meisten lutherischen Kirchen das Sprechen des Glaubensbekenntnisses abgekommen. Es ist wieder Löhes Verdienst, daß das Sprechen empfohlen und in Gebrauch gekommen ist, überhaupt ein größerer Gebrauch vom Sprechen in der Liturgie gemacht wird. Ganz wollte Luther das Sprechen nicht ausschließen. Auf die Litanei, die korrigierte lateinische Litanei, hat er viel Gewicht gelegt und dann die deutsche Litanei, die nicht ganz gleich ist, selbständig ausgearbeitet.

Weiter muß noch hervorgehoben werden, daß die Privatbeichte von den Vätern unserer Kirche beibehalten und nicht abgeschafft werden wollte; das steht in der Augsburger Konfession mit klaren Worten. Daß man sie ausschließlich und halbzwangsweise brauchte, insoferne jeder zur Privatbeichte gehen mußte, so| oft er zum Sakramente ging, das war wohl ein Mißgriff. Die Reformatoren hatten es sich mehrfach überlegt. Sie wollten sie beibehalten aus erziehlichen Gründen um des Volkes und der Jugend willen in der Erkenntnis, daß die Kirche nur so in erziehlicher Weise kräftig einwirken kann. Abgeschafft wurde sie erst durch den Nationalismus und am spätesten in den fränkischen Ländern, in Berlin schon 100 Jahre früher als in Ansbach, in Ansbach 1790 und in Nürnberg noch etliche Jahre später, in Nürnberg freilich mit der Wirkung, daß die Kommunikantenzahl sofort um die Hälfte zurückging.

Zu einer einheitlichen Verfassung ist unsere Kirche nicht gelangt und nicht zu einer einheitlichen Gottesdienstordnung. Es soll Freiheit im Gottesdienst walten, nur keine Freiheit, die zur Willkür wird. Eine von Gott zusammengeführte Landeskirche müßte eine gewisse Einheitlichkeit sich bewahren, doch sei auch Freiheit gestattet. Das Liturgische des Gottesdienstes in reicherem Maße wieder zu verwenden, den Psalmengesang wieder einzuführen, hat sich Löhe besonders zum Ziele gesetzt; durchführbar hat sich diese Ordnung nur in Diakonissenhäusern und in den separierten Gemeinden erwiesen; das Gros der Landeskirchen hat sich dafür nicht sehr verständnisvoll gezeigt bis auf diesen Tag. Es bleibt Löhe’s großes Verdienst die Gottesdienste unseres Hauses herrlich ausgestaltet zu haben. Mit der Privatbeichte verhält es sich ähnlich, ebenso mit dem häufigeren Empfang des Sakramentes. Wollen wir uns freuen, daß wir in unserem Hause ein so reiches gottesdienstliches Leben besitzen; möchte es recht geschätzt und gebraucht werden!

Ich kann sagen: Ein Segen einer besseren liturgischen Ordnung ist vor allem die reichere Darbietung des Wortes Gottes. Wie wird das Wort Gottes in die Herzen gesungen durch den Psalmengesang, viel mehr angeeignet, als wenn man sie liest. Und zu wieviel Lektionen gibt unsere liturgische Ordnung Raum. Unterweisung der Gemeinde im Gebetsleben ist weiter ein wichtiger Segen der liturgischen Ordnung. Die Möglichkeit der Beteiligung der Gemeinde selber am Gottesdienst durch Sprechen, das ist recht eigentlich der Grundgedanke der Liturgie. Das ist nicht katholisch, sondern evangelisch. Es ist merkwürdig, daß die katholische Kirche im Gegensatz zu ihrem Amtsbegriff der Gemeinde ziemlich viel Beteiligung am Gottesdienste zuläßt; das ist ein Rest des Guten, das sie besitzt. Besonders der Gedanke der Vereinigung zur Anbetung wird zur Darstellung gebracht. Dann dürfen wir doch auch sagen: je mehr die Gemeinde im Gottesdienst sich zusammenfindet durch reichen Gebrauch von Gottes Wort, durch Gesang und Gebet, desto mehr können die Gottesdienste werden, was sie doch eigentlich sein sollten – Vorbilder der Gottesdienste dort im obern Heiligtum. Dort wird alles, was hier unvollkommen ist, vollendet sein, das,| was verschieden ist, einheitlich sich gestaltet haben. Da wird die Gemeinschaft Gottes mit der Gemeinde sich auch äußerlich darstellen.

Wollen wir mit dem Worte schließen aus einem alten halb deutschen halb lateinischen Kirchenlied „Nun singet und seid froh.“ Da heißt es am Schluß der beiden letzten Verse jedesmal: „Eia, wärn wir da!“

Psalm 26. Lied 279, 4.


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