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Einsegnungsunterricht 1917
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6. Stunde
am Dienstag, den 9. Oktober, vormittags 9 Uhr.
Lied 267, 1. 2. 5. 8. 10. Psalm 119, 121-135. Kollekte 218, 37.
Die Kirche der Reformation nach Bekenntnis und Lehre.
Von der Reformation der Kirche haben wir in der jetzt abgeschlossenen ersten Hälfte der Vorträge geredet und sprechen nun von der Kirche der Reformation und diese ist das Ergebnis von jener. Bei dem Werk der Reformation, das durch Gottes Gnade vor 400 Jahren seinen Anfang genommen hat, handelte es sich nicht etwa nur um Kritik des Bestehenden. Es gibt eine berechtigte Kritik und ich verstehe unter derselben jede ernste, wohl überlegte Beurteilung der Vorgänge und Verhältnisse nach dem höchsten von der Sache selbst dargebotenen Maßstab. Auf die Kirche angewendet ist Kritik die ernste und überlegte Beurteilung der kirchlichen Vergangenheit und Gegenwart nach dem Maßstab des göttlichen Wortes. Wie sollte solche Kritik am Gewordenen und Bestehenden nicht ganz und gar geboten und berechtigt sein? Hat doch der Herr Christus selber gesagt: „Sehet euch vor vor den falschen Propheten“ (Matth. 7, 15) und der Apostel Paulus: „Prüfet alles, das Gute behaltet“ (1. Thess. 5, 21), desgleichen der Apostel Johannes: „Prüfet die Geister, ob sie aus Gott sind oder ob sie von sich selber reden“ (1. Joh. 4, 1). So ist es die heilige Pflicht, besonders der Wächter und Hirten der Kirche, auch aller gläubigen Glieder der Gemeinde zu prüfen, ob alles, was geschieht und nicht geschieht, dem Herrn gefallen kann. Da darf man nicht schweigen, wenn Schriftwidriges geschieht oder vom Herrn Gebotenes unterlassen wird, damit man nicht den stummen Hunden gleicht, von denen Jesaja sagt, daß sie nicht zu bellen vermögen.| So hat unser kirchlicher Kreis sich veranlaßt gesehen, mehr wie einmal eine Kundgebung, ein öffentliches Zeugnis in kirchlichen Dingen zu erlassen. Dabei kann es sich um Dinge handeln, die man zur Not zu tragen vermag, die man aber entschieden mißbilligen, aus deren Abstellung man hinwirken muß. Es können aber auch bei solcher Kritik Dinge in Betracht kommen, die nicht getragen werden dürfen, die unbedingt abgetan werden müssen, wie es der erhöhte Herr an der Gemeinde von Ephesus lobend anerkennt, daß sie die Bösen nicht tragen konnte. Bei der Reformation handelte es sich eben um Dinge, die man nicht zu tragen vermochte: da muß handelnd eingegriffen werden. – Weiter handelte es sich bei der Reformation nicht etwa nur um Wissenschaft und Erkenntnis, sondern um das Wesen und die Grundlage der christlichen Kirche, um die Heilslehre selber. Wiederum hat es sich bei der Reformation auch nicht nur gehandelt um die Rettung einzelner Seelen, das will wohl verstanden sein. Der Herr Jesus ist gekommen, selig zu machen das Verlorene und wir preisen ihn als unsern Heiland, weil er unsere Seelen teuer geachtet hat vor Gott. Er hat aber seine Apostel ausgesandt – wie es die Apostel selbst verstanden haben – damit sie sich selbst selig machen und darnach die, so sie hören. So handelt es sich gewiß beim Werk der Reformation um Rettung der Seelen, aber nicht nur um Rettung der einzelnen Seelen. Der Herr Jesus hat nicht dazu uns Menschen erlöst, damit nun etwa jeder seinen eigenen Weg gehen soll, sondern dazu hat er uns erlöst, damit wir in seinem Reiche unter ihm leben und ihm dienen sollen. Die Seelen, die wir also Jesu zuführen, müssen wir zugleich seiner Kirche zuführen, denn wer dem Herrn Jesus angehört, der gehört auch der Kirche an. So haben wir es gestern als starken Mangel des trefflichen D. von Staupitz, des Lehrers Luthers, erkannt, daß er sich damit zufrieden gab, selbst die Wahrheit zu kennen, an dem Werk der Reformation aber sich nicht beteiligte. So hat die Reformation darnach getrachtet (weil sie es im rechten Sinn meinte und übte) zu einer Erneuerung der Kirche zu kommen. Die Reformation der Kirche mußte zu einer Kirche der Reformation führen, sonst wäre sie vergeblich gewesen, so wie das Werk der Vorreformatoren nicht zum Ziel geführt hat.
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Dabei muß aber noch auf etwas aufmerksam gemacht werden. Die Katholiken richten gerne an Evangelische die etwas verfängliche Frage: „Wie alt ist eure Kirche?“ Wenn jemand unvorsichtig darauf antwortet: „3 bis 400 Jahre ist sie alt“, dann sagen die Katholiken triumphierend: „Dann ist sie falsch, denn eine neue Kirche kann nicht die rechte sein.“ Die Antwort auf diese Frage muß anders gegeben werden. Die evangelische Kirche ist so alt, wie die Kirche Jesu Christi selber. Sie hat ihren Ursprung genommen am Tage der Pfingsten; es gibt nur eine Kirche, eine zu allen Zeiten. Aber| unter der Kirche der Reformation verstehen wir die durch Luthers Dienst auf Grund des göttlichen Wortes erneuerte Kirche und das ist die lutherische Kirche, die Kirche Augsburgische Konfession. So wollen wir sie uns nun in ihren Lebensäußerungen vor Augen stellen und fassen zunächst ins Auge:


Die Kirche der Reformation nach Bekenntnis und Lehre

Wir stellen die Fragen:

1. Wie ist das Bekenntnis der Kirche der Reformation zu Stande gekommen?
2. Was hat an demselben die Kirche der Reformation?
3. Was ist die Lehre der Kirche der Reformation?
4. Was haben an derselben ihre Glieder?


I.

Wir haben gesagt, daß das Werk der Reformation sich nicht nur auf Lehre und Erkenntnis allein bezogen hat, sondern auf das ganze Leben, den ganzen Bestand der Kirche. Deshalb ist aber doch und bleibt die Lehre hochwichtig und grundlegend. Die katholische Kirche nennt sich stolz die alleinseligmachende, die morgenländische Kirche bezeichnet sich als die rechtgläubige, die Reformierten schreiben sich indem sie sich so nennen zu, daß sie die rechte reformierte, recht erneuerte Kirche seien. Wir nennen uns wohl auch die wahre Kirche, aber in dem Sinn daß wir sagen, unter den verschiedenen Kirchen, die eben bestehen, ist unsere Kirche diejenige, welche Gottes Wort rein und lauter lehrt. Wir erinnern uns, wie Melanchthon im 7. Artikel der Augsburgischen Konfession die Kirche definiert, daß sie ist die Versammlung der Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein und lauter gelehrt und die Sakramente laut des Evangelii gereicht werden. Also wenn es sich beim Werk der Reformation auch nicht nur um Lehre und Erkenntnis gehandelt hat, sondern um das ganze Wesen und Leben der Kirche, so ist doch Lehre und Bekenntnis das Grundlegende und bleibt es. Die katholische Kirche legt für ihren Zusammenhalt alles Gewicht auf äußerliche, weltliche Verfassung mit dem Papst als höchster Spitze. Die reformierte Kirche legt ihr Hauptgewicht auf die Kirchenzucht und in gewissem Sinn wieder auf die Verfassung. Uns lutherischen Christen ist das Bekenntnis der Kirche das Entscheidende, das Zusammenhaltende.

Wie ist es nun zu einem Bekenntnis der Kirche der Reformation gekommen? Wir sagten schon, daß unsere Kirche auch Kirche Augsburgischen Bekenntnisses genannt wird. Gott hat es so gefügt, daß auf dem Reichstag in Augsburg ein schönes Bekenntnis in feierlicher Weise abgelegt worden ist. Ich erinnere an das gestern| Dargelegte von der wunderbaren Bewahrung der Reformation der Kirche. Der Kaiser bekam erst im Jahre 1526 und zwar nur für kurze Zeit, dann wieder 1529 auch nur insofern freie Hand, daß er vorübergehend Frieden mit dem König Franz, seinem Hauptgegner erlangte; doch bestand im Jahre 1529/30 immer noch die Türkengefahr, wenn auch nicht so stark wie ein Jahr später, sodaß der Kaiser die Hilfe des deutschen Reichstages nicht ganz entbehren konnte. Die Fürsten des Reichstages mußten ihm Gelder und Hilfstruppen bewilligen. So hat der Kaiser um jene Zeit eine zwiespältige Stellung eingenommen, im Ganzen gegen das Evangelium doch ohne zu wagen, sofort von Gewalt Gebrauch zu machen. Im Jahre 1530 kam er seit dem Wormser Reichstag, also seit 9 Jahren zum erstenmal wieder nach Deutschland. Er hatte sich in Bologna (Italien) vom Papste zum König von Italien krönen lassen, die letzte Krönung, die ein deutscher Kaiser vom Papst verlangt und erlangt hat. Von dort aus schrieb er den Reichstag aus zur Hilfe gegen die Türken und zur Beilegung der Streitigkeiten in Sache der Kirche. Er schrieb ihn aus auf den 7. April, aber es fiel ihm gar nicht ein, an diesem Termin schon anwesend zu sein, für unsere Verhältnisse unglaublich. Die evangelischen Fürsten stellten sich sehr zeitig ein. Der Kaiser näherte sich der Stadt Augsburg höchst langsam und erließ von unterwegs aus schon ein Verbot, fernerhin in Augsburg evangelische Prediger auftreten zu lassen. Doch solange der Kaiser fern war, kümmerten sich die evangelischen Fürsten um dieses Verbot nichts weiter. Am 15. Juni hielt er seinen Einzug, wobei er den päpstlichen Gesandten Campegins neben sich reiten ließ um zu zeigen, wie seine Gesinnung sei. So hatte er auch absichtlich seine Ankunft in Augsburg auf den Tag vor Fronleichnam gelegt. Die evangelischen Fürsten mit den übrigen Fürsten holten den kaiserlichen Herrn feierlich ein und geleiteten ihn in seine Herberge. Dort lud der Kaiser die evangelischen Fürsten zu der am nächsten Tag stattfindenden Fronleichnams-Prozession ein. Das lehnten die evangelischen Fürsten schlechthin ab. Damals war es der Markgraf Georg von Ansbach, der dem Kaiser erklärte, daß er lieber seinen Kopf wolle abhauen lassen, als in Glaubenssachen nachgeben. Weitere verlangte der Kaiser nochmals die Einstellung der evangelischen Predigten. Da diese Prediger nicht in Augsburg im Amt standen, gaben die Evangelischen nach, doch nur unter der Bedingung, daß die katholischen Geistlichen sich aller polemischen Angriffe gegen die Reformation enthielten. Am 20. Juni kam es dann zur feierlichen Eröffnung des Reichstages. Die evangelischen Fürsten holten mit den andern den Kaiser ab und der Zug ging zuerst zu einer Messe in den hohen Dom. Daran nahmen die evangslischen Fürsten teil, weil es eine politische Obliegenheit war. Der Kurfürst von Sachsen z. B. hatte bei dieser Gelegenheit dem Kaiser das Reichsschwert| voran zu tragen. Doch als es in der Messe zum Klingeln kam bei der Segnung und Wandlung und alle niederfielen, blieb der Kurfürst von Sachsen unmittelbar neben dem Kaiser aufrecht stehen wie ein Pfeil und die evangelischen Fürsten mit ihm zum Zeichen, daß sie am abgöttischen Wesen der Messe keinen Anteil hatten. Darüber erzürnte sich der Kaiser höchlichst. Am 25. Juni kam es dann zur Verlesung der Augsburgischen Konfession und es zeigte sich, wie doch das lange Zögern des Kaisers, das an sich so rücksichtslos war, gerade gut sein mußte für die Herstellung des Bekenntnisses. Da der Kaiser zögerte, hatten die evangelischen Fürsten und ihre Theologen genugsam Zeit, über ein gemeinsames Bekenntnis einig zu werden.
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Der Kaiser hatte nämlich im Ausschreiben des Reichstages verlangt, daß auf diesem Reichstag jeglicher Reichsstand vorbringen solle, worüber er in Sachen des Glaubens Beschwerden hätte. Der Kurfürst übertrug seinen ihm nahestehenden Theologen Luther, Melanchton und Jonas die Ausstellung einiger Punkte, was in Sachen des Glaubens und der kirchlichen Ordnung geändert werden müsse. Dieselben verfaßten das sogenannte „Torgauer Buch“, in dem die abzustellenden Mißbräuche zusammengestellt waren. Der Markgraf von Ansbach forderte jeden Geistlichen auf, ein Bekenntnis zu entwerfen. Sehr bald überzeugten sich indeß die evangelischen Fürsten, daß es geraten sei, ein gemeinsames Bekenntnis vorzulegen. Sie beschlossen, dem Kursächsischen Bekenntnis sich anzuschließen. Melanchton erhielt Auftrag zur Ausarbeitung und hat nun hierbei, mit großer Weisheit die Grenze seiner Begabung erkennend, sich an Vorlagen gehalten, die aus bisherige Feststellungen, besonders aber auf Luther zurückgingen. – Ein halbes Jahr früher hatte das Gespräch Luthers mit Zwingli zu Marburg in Anwesenheit des Landgrafen von Hessen stattgefunden. Als es wegen einer ausbrechenden Seuche rasch beendet werden mußte am 3. Oktober 1529, schrieb Luther vormittags noch rasch 15 Artikel nieder, 14 Artikel in denen man eins geworden sei in Glauben und Lehre, im 15. der vom Heiligen Abendmahl handelte, dagegen fand sich die Feststellung, daß man über diesen Punkt sich nicht habe einigen können. Die beiden Ausfertigungen sind noch vorhanden. Im Schweizer Exemplar sind die deutschen Theologen zuerst unterschrieben, im deutschen umgekehrt die Schweizer. Luther gab die von ihm verfaßten Artikel später noch selbständig heraus. Etwas später noch im Oktober fand ein Konvent der evangelischen Fürsten in Schwabach statt und da ward beschlossen die Teilnahme an dem Bündnis oder doch Einverständnis der evangelischen Fürsten von der Zustimmung zu diesen Artikeln, die man die Marburg-Schwabacher Artikel nennen kann, abhängig zu machen. Damit waren die Schweizer um der abweichenden Lehre willen ausgeschlossen. Auf diese Marburg-Schwabacher| Artikel griff nun Melanchton zurück. In Schwabach hatte man 17 Artikel daraus geformt und man kann sie in der Augustana noch heute wohl unterscheiden, da der 17. Artikel von der Wiederkunft Christi und den letzten Dingen handelt, also eigentlich abschließt. Melanchthon fügte nur noch einige Artikel ergänzend hinzu: vom freien Willen, von der Ursache der Sünde, vom Glauben und guten Werken, vom Dienst der Heiligen. So ruht der 1. Teil der Augsburgischen Konfession (die Artikel des Glaubens und der Lehre) auf Luthers in Marburg aufgestellten und in Schwabach erweiterten Artikeln. Der 2. Teil von den Mißbräuchen, (die geändert sind) geht auf das Torgauische Buch zurück, das Luther und seine Genossen dem Kurfürsten von Sachsen in Torgau überreicht hatten. Da sind die Mißbräuche verzeichnet, die zu ändern seien: Von beider Gestalt des Sakraments – vom Ehestand der Priester – von der Messe – von der Beichte – vom Unterschied der Speisen – von Klostergelübden – von der Bischöfe Gewalt. So ist die Augsburgische Konfession ein wirklich kirchliches Bekenntnis, nicht das Produkt eines Einzelnen, sondern Erzeugnis kirchlicher Erkenntnis und gemeinsamer Arbeit, klar in der Lehre, mild in der Fassung mit steter Gründung auf die Schrift und Bezugnahme auf die alte Kirche. Wie klug ist z. B. daß Melanchton den 21. Artikel: Vom Dienst der Heiligen, nicht dem 2. Teil von den abzuschaffenden Mißbräuchen einverleibte, sondern zum 1. Teil rechnete. Der Kaiser war als echter Katholik ein großer Heiligenverehrer, darum wollte man ihn nicht vor den Kopf stoßen und es wird im 21. Artikel zuerst gesagt, daß die Verehrung der Heiligen nicht abgeschafft sei, da man sich die Heiligen zum Vorbild vor Augen stelle, wie z. B. kaiserliche Majestät sich den König David zum Vorbild nehmen könne. Nur die mittlerische Stellung und die Anrufung der Heiligen sei abgelehnt. So ist das Bekenntnis überaus klug, fein und milde abgefaßt. Luther hat es gebilligt, allerdings mit der Bemerkung, daß er so leise nicht treten könne, wie er sie auch im Scherz die Leisetreterin genannt hat. Gott hat es gefügt, daß hier klar und lehrhaft ohne viel Polemik ein Bekenntnis der evangelischen Wahrheit zustande kommen sollte. Wer hat es nun zunächst abgelegt? Die Theologen erklärten sich bereit zu unterzeichnen, aber die Fürsten nahmen es für sich in Anspruch. „Wir wollen unsern Herrn Christum auch bekennen“ sagte einer von ihnen. Sie durften sich als Reichsstände dem Kaiser und Reich gegenüber als die berufenen Vertreter der evangelischen Sache betrachten.

     Die Unterschriften lauteten:

 Ew. Kaiserl. Majestät
 untertänigste
     Johannes, Herzog von Sachsen, Kurfürst
     Georg, Markgraf zu Brandenburg

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     Ernst, Herzog von Lüneburg.
     Philipp, Landgraf zu Hessen
     Johann Friedrich, Herzog zu Sachsen
     Franciscus, Herzog zu Lünneburg
     Wolfgang, Fürst zu Anhalt
     Die Stadt Nürnberg
     Die Stadt Reutlingen.

Die Vorrede wurde von den Kursächsischen Kanzler Dr. Brück verfaßt; verlesen wurde das Bekenntnis in deutscher Sprache durch den Kursächsischen Kanzler Dr. Beyer. Der Kaiser hatte mit Absicht einen kleinen Raum in der bischöflichen Pfalz, in der er wohnte, für die Verlesung gewählt. Da derselbe aber zu ebener Erde lag, so konnten die im Hof stehenden Ritter jedes Wort bei der klaren und deutlichen Verlesung vernehmen.

So bleibt denn das Grundbekenntnis unserer Kirche die ungeänderte Augsburgische Konfession. Melanchthon hatte bei seiner Aengstlichkeit und Gewissenhaftigkeit die Eigentümlichkeit, an seinen Werken stets zu ändern und zu bessern, so auch an der Augsburger Konfession. Im Jahre 1540 gestaltete er einige Artikel etwas anders, um den Reformierten und teilweise den Römischen noch etwas mehr entgegenzukommen, was die Kirche nicht billigte. Luther soll zu ihm gesagt haben: „Es ist nicht euer, es ist der Kirche Buch“. Jedenfalls hat sich unsere Kirche stets nur zu der ungeänderten Augsburgischen Konfession des Jahres 1530 bekannt. Doch blieb sie nicht das einzige Bekenntnis der Kirche der Reformation. Der Kaiser hatte bei der Verlesung der Augsburger Konfession anfangs etwas hingehört und dann schlief er ein. Das war sein Interesse an der Sache. Er nahm dann die beiden Exemplare an sich, übergab das Deutsche dem Erzbischof von Mainz, weil im Reichsarchiv die deutsche Schrift sein sollte; die lateinische scheint er behalten und nach Spanien genommen zu haben. Beide Urschriften sind nicht mehr vorhanden. Er befahl nun den päpstlichen Theologen eine Widerlegung der Augsburgischen Konfession zu verfassen. Diese brauchten wochenlang bis sie sie zustande brachten und sie fiel schwächlich genug aus. Am 3. August wurde diese Konfutation verlesen. Die Evangelischen baten sich ein Exemplar aus, um sich darüber erklären zu können. Das wurde ihnen unfreundlich verweigert. Melanchthon aber, der anwesend gewesen war bei der Verlesung, vermochte durch sein Riesengedächtnis und mit Hilfe einiger Notizen, die er sich gemacht hatte, eine Widerlegung der Konfutation zu verfassen und das ist die Apologie oder Verteidigung, die er ein Jahr darauf selbst, nachdem ihm inzwischen ein Exemplar der Konfutation doch zu Handen gekommen war, in umgearbeiteter Gestalt herausgab. In dieser Gestalt ist sie den Bekenntnisschriften einverleibt als wertvolle nähere Ausführung und| Erklärung der Augsburger Konfession. In einzelnen Punkten steht Melanchthon noch auf dem Standpunkt der mittelalterlichen Kirche, wie er z. B. die Beichte noch als ein Sakrament erklärt. Aber im Uebrigen haben wir an der Apologie eine schriftgemäße, klare Begründung und nähere Auseinandersetzung der in der Augsburger Konfession enthaltenen Festsetzung der Kirchenlehre. – Aber zu noch weiteren Bekenntnissen kam es. Im Jahre 1537 war es, daß der Kaiser wieder einmal ernstlich vom Papst die Einberufung eines Konzils, einer allgemeinen Kirchenversammlung verlangte. Die Evangelischen gaben sich keinen großen Hoffnungen hin, doch lehnten sie eine Beteiligung an einem Konzil, wenn es ein freies wäre, keineswegs ab. In Schmalkalden 1537 versammelten sich die lutherischen Theologen unter Luthers Vorsitz. Da wurden von Luther die Schmalkaldischen Artikel verfaßt, um auszusprechen was festgehalten werden solle. Sie atmen Luthers Art und Luthers Geist. Da kommen zuerst die hohen Artikel der göttlichen Majestät, über die kein Zwiespalt in der Kirche ist, die Lehre von der heiligen Dreieinigkeit und der Gottheit Christi. Dann kommen die Artikel, welche Amt und Werk Christi und unsere Erlösung betreffen. Da steht die Rechtfertigung voran „von der man nicht weichen kann oder nachgeben, es falle Himmel und Erde oder was nicht bleiben will.“ Unter diesem Gesichtspunkt der Rechtfertigung aus dem Glauben stellte Luther dann weiterhin dar die Messe, die Wallfahrten, die Reliquien, den Heiligendienst, das Papsttum, überall voller Klarheit urteilend, daß das, was der Rechtfertigung und dem Glauben widerspreche, nicht geduldet werden könne, also eine nachdrückliche Absage an Rom. Dann kommen noch die Artikel der Lehre, über welche man sich unter gutgesinnten Leuten verstehen sollte, deren der Papst nicht achtet, für die er gar kein Verständnis hat. Das sind die tiefergehenden Lehren von der Sünde, vom Gesetz, von der Buße, vom Evangelium. Die Theologen unterschrieben, Luther voran, aus Nürnberg D. Osiander und Veit Dietrich, von denen schon gesprochen wurde. Melanchthon unterschrieb mit dem Beisatz, daß, wenn der Papst nur Kraft menschlichen Rechtes seine Stellung in Anspruch nehmen wolle, man ihn als Oberhaupt der Kirche zulassen könne, nur nicht aus göttlichem Recht. Das führte dazu, daß noch ein Traktat von Gewalt und Amt des Papstes und der Bischöfe Gewalt von Melanchthon verfaßt wurde, den die Theologen ebenfalls unterschrieben. Großen Wert hat dieses Zeugnis Luthers selber, da es die Abrechnung mit dem mittelalterlichen katholischen Bekenntnis bedeutet. Aber diese Schmalkaldischen Artikel konnten immer noch nicht den Abschluß des Bekenntnisses bedeuten. Nach Luthers Tod ist eine der schwersten und trübsten Zeiten über die evangelische Kirche hereingebrochen, äußerlich, wie wir gestern hörten, in dem nun ausbrechenden Schmalkaldischen Krieg. Der Kurfürst von Sachsen| wurde besiegt und gefangen genommen und der Kaiser glaubte jetzt im Ernst der evangelischen Bewegung ein Ende machen zu können. Um jene Zeit verfaßte Nikolaus von Amsdorf das Kinderlehrgebet um Erhaltung des reinen Worts: „Wir danken dir, lieber, himmlischer Vater, daß du uns das selige Licht deines Wortes so gnädig angezündet und bisher hast leuchten lassen. Wir bitten dich, du wollest zu dieser Zeit ob solchem Lichte gnädiglich halten, dem Satan und der bösen Welt nicht gestatten, daß sie es auslöschen. Laß dich unser erbarmen, lieber Vater, über welche solcher Jammer sonderlich würde ausgehen. Wir sind noch jung und unerzogen und bedürfen für und für, daß wir in deinem Worte unterrichtet werden und dich von Tag zu Tag je länger, je mehr und besser erkennen lernen. Nun aber gehen die Feinde deines Wortes damit um, daß sie uns in Abgötterei und Finsternis führen und daß Wort unß gar entziehen. Solchem Jammer lieber Vater, wehre du, um deines Namens willen. Du sprichst, du wollest dir ein Lob zurichten aus dem Munde der Unmündigen und Säuglinge. Um solche Gnade bitten wir dich jetzo, lieber Vater! Gib deiner Kirche Frieden und wehre allen Feinden deines Worts, die uns bedrängen, auf daß wir und unsere Brüder und Schwestern, die täglich heranwachsen, solch gnädiges Licht auch haben und dich mit unserm Gebet früh und abends loben, anrufen und bekennen, der du unser einiger Trost bist mit deinem Sohn, unserm Herrn Christo und dem heiligen Geiste. Amen.“
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Es schien damals, als ob das Licht des Evangeliums wieder erlöschen sollte. Zugleich gab es die größten Uneinigkeiten auf dem Gebiete des Glaubens und der Lehre unter den Evangelischen selbst. Infolge der Nachgiebigkeit Melanchtons bei der kaiserlichen Anordnung des Interim, durch daß eine Menge katholischer Gebräuche wieder eingeführt werden sollten, kam es zum sogenannten adiaphoristischen Streit, welche Dinge als indifferent zu tragen oder als Verleugnung der Wahrheit zu unterlassen seien. Infolge des Eindringens reformierter Lehre entstand der kryptokalvinistische Streit über das hl. Abendmahl. Dann der sogenannte majoristische Streit zwischen Major und Amsdorf über Glauben und gute Werke, auf den wir noch zu reden kommen. Dann ist zu nennen der synergistische Streit zwischen Flacius und Striegel über die Mitwirkung des menschlichen Willens in Sachen der Bekehrung. Die Uneinigkeit und das gegenseitige Mißverstehen war groß. Da haben sich 3 Männer ein großes Verdienst um die Kirche erworben, daß waren D. Jakob Andreä, Kanzler in Tübingen, D. Nikolaus Selnecker aus Hersbruck, uns wohl bekannt als der Verfasser der Lieder: „Ach bleib bei uns, Herr Jesu Christ“ und „Laß mich dein sein und bleiben“, damals Professor in Leipzig und D. Martin Chemnitz, Superintendent in Braunschweig. Diese Männer vereinigten sich| und suchten in den streitigen Lehrpunkten die Ausgleichung zu finden. Vom Jahre 1574 an, erst in Maulbronn, dann in Torgau und endlich im Kloster Berge in Magdeburg kamen sie zusammen und fanden durch Gottes Beistand und in erstem Forschen die richtige Entscheidung in den Streitpunkten. So entstand das Bekenntnis, das man die formula concordiae oder Eintrachtssormel nennt. Die meisten evangelischen Fürsten nahmen sie an. So durfte es dahin kommen, daß auf das Jahr 1580, auf das 50jährige Dankfest für die Augsburgische Konfession, die Sammlung der sämtlichen Bekenntnisschriften unserer Kirche, das Konkordienbuch genannt, veröffentlicht werden konnte. Damals hat sich die evangelische Kirche in Deutschland stattlich dargestellt, 3 Kurfürsten, 48 Fürsten und Herren, 35 Räte der Freien Städten und 9000 Theologen haben unterschrieben. Die Stadt Nürnberg unterschrieb nicht, weil sie sich bei den vorbereitenden Verhandlungen zurückgesetzt glaubte; doch haben sich die Unterschiede später ausgeglichen. So ist es zum Abschluß des Bekenntnisses unserer Kirche gekommen und wir fragen weiter:


II.

Was hat an ihrem Bekenntnis die Kirche der Reformation?

Oft kann man die Frage hören von entschieden gläubigen Leuten, gegenwärtig besonders von denen, die der Richtung der Gemeinschaft angehören: Wozu braucht man Bekenntnisse, man hat doch die Schrift. Die Notwendigkeit eines Glaubensbekenntnisses in der Christenheit läßt sich schon geschichtlich erweisen, denn frühe kam es in der Kirche zu formulierten Bekenntnissen. Die Anfänge gehen bis zur Zeit der Apostel zurück, denn bei der Taufe treten uns als älteste Bekenntnisse die Taufsymbole entgegen, auch Glaubensregeln genannt, von denen wir im Apostolikum eines noch heute haben. Dann aber wurden ausführlichere Bekenntnisse erfordert durch das Auftreten von Irrlehren, wie man sehen kann am Nicänum, welches das Apostolikum erweitert durch näher bestimmte Aussagen über die wahre Gottheit Christi: „Gott von Gotte, Licht vom Lichte, wahrer Gott vom wahrem Gott, geboren, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater.“ Noch ausführlichere Bekenntnisse aber sind notwendig geworden, seit die Kirche nicht mehr eins ist, sondern in verschiedene Konfessionen getrennt. Da muß jede Kirche aussagen was sie glaubt und lehrt. So unterscheiden wir denn allgemeine Glaubensbekenntnisse, welche die ganze Christenheit auf Erden gemeinsam hat und besondere Glaubensbekenntnisse, welche die einzelnen Kirchen für sich haben. So haben wir die Augsburgische Konfession mit ihrer Apologie, die Schmalkaldischen Artikel und die Konkordienformel als unsere besonderen unterscheidenden Bekenntnisse, wie dann die anderen Kirchen auch wieder ihrerseits| besondere Bekenntnisse besitzen. So hat sich von selbst im Lauf der Geschichte ein Glaubensbekenntnis als unentbehrlich erwiesen, aber auch die innere Notwendigkeit ist unschwer aufzuzeigen. Wir sagten schon, die Schrift ist die Urkunde der göttlichen Offenbarung, aber sie ist kein Lehrbuch, kein Katechismus mit Lehrsätzen, sondern das Zeugnis von der Heils-Offenbarung Gottes in Christo. Die Kirche soll das, was im Wort der Schrift ihr mitgegeben ist auf ihren Weg erkenntnismäßig erfassen unter Leitung des heiligen Geistes, vielfach gerade im Kampf gegen falsche Lehre. Und was die Kirche erkenntnismäßig erfaßt, muß sie bekenntnismäßig auch zum Ausdruck bringen in verschiedenen Zeiten, die dazu auffordern und fähig sind. Und so geben uns die reformatorischen Bekenntnisse die Ergebnisse der Erkenntnis der heilsamen Lehre, zu denen Gott die Kirche in den Tagen der Reformation geführt hat. Wir leugnen nicht daß die Bekenntnisse, von Menschen verfaßt, auch sehr menschliche Art an sich tragen, zeitlich sind in Ausdruck und Darstellung, vielfach von unvollkommener Gestalt. Sie wollen geschichtlich erfaßt sein, daß man weiß, in welchen Lehrstreitigkeiten sie den Ausgleich geben wollten. Ihr Verhältnis zur Schrift ist das, daß sie lehrmäßig aussprechen, was in der Schrift und als göttliche Offenbarung urkundlich dargeboten ist. Die Bekenntnisse führen nicht von der Schrift weg, sondern führen vielmehr zu ihr hin. Für uns haben die Bekenntnisse wie schon gesagt, die große Bedeutung, daß sie das Einheitsband unserer Kirche bilden. Rom ist zusammengeschlossen durch seine äußere Verfassung unter seinem Oberhaupt; die Reformierten wollen ein Gottesvolk im alttestamentslichen Sinn sein; das Einheitsband unserer Kirche ist ihr gemeinsames Bekenntnis der göttlich geoffenbarten Wahrheit, entstanden unter Leitung des heiligen Geistes, der in der Kirche waltet. Ferner sind die Bekenntnisse von großer Bedeutung für das Amt der Kirche. Dasselbe ist an das Bekenntnis der Kirche gebunden und jeder Geistliche unserer Kirche übernimmt, wo es recht steht, bei der Ordination die feierliche Verpflichtung, nach der Heiligen Schrift und dem Bekenntnis der Kirche zu lehren und zu unterrichten. Das Bekenntnis der Kirche ist wichtig und notwendig für die Einzelnen als Anleitung zum rechten Verständnis der Schrift. Darum ist es wichtig und war sehr wohlgetan, daß unter die Bekenntnisschriften unserer Kirche auch der Kleine und Große Katechismus Luthers aufgenommen worden sind, zum Zeichen, daß die Bekenntnisse für alle da sind, nicht nur für die Theologen. Dettelsauer Schwestern sollten im Besitz des Konkordienbuches sein und es wäre eine schöne Feier des Reformations-Jubiläums, wenn die Bekenntnisse, nicht nur die Augsburgische Konfession, die Sie in ihren 21 ersten Artikeln sich einigermaßen gedächtnismäßig eingeprägt haben, sondern auch die übrigen, die Schmalkaldischen Artikel, die Luthers Geist und Kraft atmen und der große Katechismus| Luthers, dazu die Konkordienformel wenigstens in ihrem ersten Teil gemeinsam gelesen und besprochen würden. Der Gewinn wäre, daß das Herz fest würde in der Erkenntnis der göttlichen Wahrheit.


III.
Wir haben vom Bekenntnis der Kirche gesprochen. Nun noch ein Wort, von der Lehre der Kirche der Reformation, welche darin niedergelegt ist. Im vorigen Jahr gab ich im Einsegnungsunterricht eine Uebersicht über die Glaubenslehre unserer Kirche unter dem Gesichtspunkt der „Heiligen Liebe.“ Was ich jetzt nur ganz kurz von der Lehre unserer Kirche sagen will, soll vom Standpunkt des Heiles der Seelen aus gesagt sein. Zuvor aber eine Bemerkung. Ich sagte, daß die Kirche den Wahrheitsbesitz, der in der Schrift niedergelegt ist, erkenntnismäßig sich aneignen und dann bekenntnismäßig aussprechen muß unter der Leitung und dem Beistand des heiligen Geistes, der sie in alle Wahrheit leiten soll. Das geschieht aber nicht auf einmal, sondern allmählich, wie wir schon in den ersten Vorträgen hervorgehoben haben, daß in allmählichem Werden nicht nur das Heil der Welt selbst von Gott gewirkt ward, sondern daß auch die Aneignung der göttlichen Offenbarung in allmählichem Werden von der Kirche vollzogen worden ist. Es war die Aufgabe der Morgenländischen Kirche in den ersten Jahrhunderten den Anfang zu machen und den Grund zu legen durch ihre großen Theologen Athanasius und die 3 Kapadozier Gregor von Nazianz, Gregor von Nyssa und Basilius den Großen, welch letzterer auch auf dem Gebiete der Diakonie eine große Bedeutung in der Kirche besitzt, da er zusammen mit seiner Schwester Makrina in Liebeswerken mit großem Segen gearbeitet hat. Die Aufgabe der Morgenländischen Kirche war es, durch diese ihre Theologen die Lehre von Gott, von der Dreieinigkeit, von der Person Christi, klar zu erkennen und festzustellen und was sie aus der Schrift darüber als richtig erkannt hat, ist im Nizänischen Glaubensbekenntnis vom Jahre 325 und im Glaubensbekenntnis von Chalzedon vom Jahre 451 niedergelegt. Dann ging die Führung mehr an die Abendländische Kirche über und da war es wieder Aufgabe der großen abendländischen Kirchenlehrer Tertullian und Augustin, die Lehre von dem Menschen und von der Erbsünde richtig zu erkennen. Nun mußte die Lehre von der Aneignung des Heils auch erkannt und zur Klarheit gebracht werden und das ist Aufgabe der Reformation geworden. Dazwischen liegt fast ein Jahrtausend, in welchem die Kirche keinen wesentlichen Fortschritt in der Lehre und Erkenntnis gemacht hat. Großes ist in jenem Jahrtausend von Augustin bis auf Luther geschehen in der Ausbreitung der Kirche, in der Durchdringung der Völker mit christlichen Gedanken, wie etwa die Zeit der Kreuzzüge beweist.| Aber was die Lehre anlangt, kam man mehr auf Abwege als zu innerer Förderung und so ist es die doppelte Aufgabe der Kirche der Reformation nach Seiten der Lehre geworden: Zurückführung einesteils auf die ursprüngliche Quelle des Heils und der Wahrheit und Weiterführung zugleich. Zurückbildung (so heißt das Wort Reformation auf deutsch) durch den Grundsatz, daß allein die Schrift in Sachen des Glaubens entscheidend sei. Das hat ja Luther von Anfang an hervorgehoben. Unser Bekenntnis spricht es am Schluß in der Konkordienformel aus in den klaren entschiedenen Worten: „Wir glauben, lehren und bekennen, daß die einzige Regel und Richtschnur, darnach alle Lehren und alle Lehrer in der Christenheit müssen gerichtet und beurteilt werden, seien allein die prophetischen und apostolischen Schriften Alten und Neuen Testaments.“ Das ist die feste Grundlage, auf die die Reformation zurückgeführt und die Kirche wiederum gestellt hat. – So kennen wir durch die Lehre unserer Kirche vor allem die Quelle des Heils, das Mittel durch welches allein der Glaube im Herzen gewirkt werden kann. Denn im Wort sonderlich wirkt der heilige Geist den Glauben, nach dem klaren Wort des Apostels Römer 10. Darum gilt es: Forschet in der Schrift! Schwestern haben besonders die Pflicht, das Forschen in der Schrift und die Aneignung der Worte der Schrift recht zu üben. Sie wollen doch andern dienen nicht nur durch äußern Dienst mit linder Hand, sondern auch durch Darbietung dessen, was den Seelen helfen kann aus dem Sündenelend. Da gilt es, das Wort Gottes bei der Hand zu haben um recht teilen zu können das Wort der Wahrheit. Darum ist es not die Schrift regelmäßig zu lesen, allein oder mit anderen, zu forschen, zu betrachten, wozu Auslegungen der Schrift an die Hand gehen können. Es gilt aus der heiligen Schrift die entscheidenden wichtigen Sprüche auswendig zu lernen, zumal die Psalmen, dann auch die Tageslosungen sich anzueignen und in Herz und Sinn zu bewegen.
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Das ist die Reformation nach Seiten ihrer Zurückweisung aus die ursprüngliche Quelle. Zugleich war es ihre Aufgabe, weiterzuführen in den wichtigen Punkten von der Aneignung des Heils durch den Einzelnen und das kommt hinaus auf die Lehre von der Rechtfertigung aus Gnaden durch den Glauben. Das ist der Artikel, von dem die Väter sagen, daß mit ihm unsere Kirche steht und fällt. Es ist das doch zugleich auch Zurückführung auf die Lehre Christi und der Apostel. Der Herr selbst spricht im Evangelium vom Pharisäer und Zöllner davon: daß dieser ging hinab gerechtfertigt vor jenem. Und er hat ebenfalls das bei Lukas aufbewahrte Wort gesprochen, das jegliche Verdienstlichkeit guter Werke ablehnt: „So ihr alles getan habt, was euch befohlen ist, so sprecht: wir sind unnütze Knechte, wir haben getan was wir zu tun schuldig waren“. Nun ist es des Apostels Paulus Aufgabe gewesen, klar und tief| diese Lehre zu entfalten in den Briefen an die Römer, an die Galater, auch im Epheserbrief und so ist auch die Reformation der Kirche zurückgegangen auf die ursprüngliche Quelle der Lehre. Es ist auch keine Frage, daß in der Zeit nach den Aposteln in der Kirche noch gelehrt wurde, daß man durch den Glauben allein selig werde und daß alle wahrhaft Gläubigen doch schließlich nur auf Christum und sein Verdienst sich je und je gestellt haben. Sehr bald aber wurde in der Kirche schon die lautere Quelle getrübt. Die Sinnesweise, die sich bald in der Kirche geltend machte, führte wieder auf des Gesetzes Werke zurück und wir dürfen sagen, so klar, so überwältigend wie Luther uns die Rechtfertigung aus Gnaden durch den Glauben dargestellt hat, ist sie vordem nicht erkannt worden, auch nicht von Augustin, der wohl evangelische Elemente hat, aber vom römischen Gedanken auch nicht frei ist. Es ist ja klar für uns alle, was unter Rechtfertigung gemeint ist. Gott rechtfertigt uns, d. h. er erklärt uns für gerecht. Er erklärt uns Menschen für gerecht, die wir nicht gerecht, sondern Sünder sind, weil er die Sünde nicht ansieht. Er sieht sie nicht an oder rechnet sie nicht zu, weil er uns Christi Gerechtigkeit und Verdienst anrechnet, das an sich nicht unser Verdienst ist. Aber Gott kann es uns wohl zurechnen von Christus aus, weil Christus alles für uns erworben hat und von uns aus, weil wir die Gerechtigkeit Christi im Glauben erfassen und vor Gott bringen. „Aus Gnaden um Christi willen durch den Glauben, nicht aus eigenem Verdienst, Werk und Genugtuung“, sagt die Augsburgische Konfession, geschieht die Rechtfertigung des Sünders vor Gott.


IV.

Und was haben nun an der Lehre der Kirche der Reformation ihre Glieder?

Von diesem Mittelpunkt des Christenstandes aus werden wir alle andern Lehren in ihrer Weise klar erkennen. Wir sehen daraus die Wichtigkeit der Versöhnungslehre, nämlich, daß die Versöhnung der Welt mit Gott dadurch bewirkt ist, daß Gott unsere Sünde Christo zurechnet, der sie freiwillig auf sich nahm mit allen ihren Folgen, wie 2. Kor. 5, 18ff. gesagt ist. Die Lehre von der Person Christi wird klar, denn wir wissen, Gott und Mensch mußte der Erlöser sein, damit er der Mittler werden konnte zwischen Gott und Menschen. Auch die Grundlehre der Christenheit von der göttlichen Dreieinigkeit wird uns von der Rechtfertigungslehre aus erst recht praktisch und tritt gleichsam in unser eigenes, inneres Leben herein. Der Vater ist es, der auch uns zu Seinen Kindern annimmt. Jesus, der Mittler des Menschengeschlechtes tritt für uns beim Vater ein. Und der Geist wirkt in uns den Glauben und gibt uns auch die Gewißheit des Heils. Ferner ergibt sich aus der| Rechtfertiungslehre das rechte Verhältnis von Glauben und guten Werken, von Gesetz und Evangelium. Wie die Konkordienformel sagen kann, daß man weiß, was Gesetz und was Evangelium ist, wozu sie beide dienen, das Gesetz um zur Buße, das Evangelium um zum Glauben zu führen, das ist ein helles Licht, das in der Zeit der Reformation der Kirche erst richtig aufgegangen ist, wie die Konkordieuformel schön sagt: „Gesetz ist alles, was die Sünde straft, Evangelium ist alles, was Gnade verkündigt.“

Selbst die entferntesten Punkte der kirchlichen Lehre werden von der Rechtfertigung aus klar, wie etwa die Lehre vom Sonntag, die Melanchthon in der Augsburgischen Konfession mit sieghafter Klarheit echt evangelisch dargestellt hat. Ja von der Rechtfertigungslehre ist die rechte Beurteilung des ganzen kirchlichen Wesens möglich. Da hat man alsobald gewußt, was man vom Ablaß, vom Klosterwesen u. s. w. zu halten hat. Sie gibt auch die rechte Stellung zur Schrift selber, daß Luther sagen konnte, was Christum treibt und was die Rechtfertigung aus dem Glauben lehrt, das gehört wahrhaft ihr zu, oder wie wir auch sagen dürfen: alles das darf uns Denkmal und Urkunde der Offenbarung Gottes sein und erweist sich als Bestandteil der Schrift, die Christum zum Mittelpunkt hat. So haben wir von der Rechtfertigungslehre aus klar und deutlich den Weg zur Seligkeit: Buße und Glauben, tägliche Vergebung der Sünden, die Liebe, die aus dem Glauben kommt und die in guten Werken sich erweist.

Ein weiterer großer Hauptpunkt in der Lehre unserer Kirche ist die richtige Lehre von den Sakramenten. Die römische Kirche übertreibt sie wie durch Mehrung ihrer Zahl so darin, daß sie dieselbe als Kanäle betrachtet, durch welche die Gnade gleichsam eingeflößt wird, sodaß sie wie zauberhaft wirken und die Aneignung durch den Glauben nicht erforderlich ist. Die reformierte Kirche unterschätzt die Sakramente, indem sie sie geradezu willkürlich mindert, wie denn die Heilsarmee das Heilige Abendmahl hat fallen lassen. Unsere Kirche erkennt die Sakramente als reale wirkliche Gnaden und Gaben, als Unterpfänder des Heilsstandes an. Wir empfangen unter dem sichtbaren Zeichen das himmlische Gnadengut. Großes haben wir an der richtigen Lehre von den Sakramenten, nämlich die Erkenntnis von der Gewißheit des Heilsstandes. Die katholische Kirche findet die Garantie des Heilsstandes für den Einzelnen in der einfachen Zugehörigkeit zur alleinseligmachenden Kirche. Die reformierte Kirche weist hinsichtlich der Heilsgewißheit auf die Lebenserneuerung hin, wodurch wieder ein gesetzlicher Zug in die reformierte Kirche hereinkommt. Unsere Kirche findet die Heilsgewißheit dargeboten durch die Gnadenmitel, besonders durch die Sakramente als die sichtbaren Unterpfänder. So gewiß ich getauft bin, bin ich in die Gemeinschaft Christi aufgenommen; so gewiß| ich vom gesegneten Brot und Wein empfangen darf, so gewiß vereinigt sich Christus aufs neue mit mir.

So dürfen wir sagen, die Lehre unserer Kirche zeigt uns die wahre Heilsquelle, das rechte Heilswerk, den einzigen Heilsweg und die sichere Heilsgewißheit und führt uns zugleich zur Gemeinschaft der Kirche, zur Gemeinde der Gläubigen. Und so halten wir dafür, daß der Mensch gerecht werde ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben. Und darum laßt uns halten an dem Bekenntnis! Amen.

Psalm 93. Lied 313.


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Einsegnungsunterricht 1917
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