Einige Anmerkungen zu dem Plan einer Anstalt zu Versorgung der Wittwen

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Autor: Anonym
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Titel: Einige Anmerkungen zu dem Plan einer Anstalt zu Versorgung der Wittwen
Untertitel: in Journ. v. u. f. Franken VI. Bd 2. H. Nro. 1
aus: Journal von und für Franken, Band 6, S. 691-698
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
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Erscheinungsdatum: 1793
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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V.
Einige Anmerkungen zu dem Plan einer Anstalt zu Versorgung der Wittwen, in Journ. v. u. f. Franken VI. Bd. II. H. Nro. 1.
 1) Es gehört mit zu den Vorzügen unsers Jahrhunderts, daß man anfängt für Wittwen und Waisen zu sorgen, und| beweist Wachsthum der Menschenliebe, dieser so schönen Tugend, die der größte Lehrer der Gottesliebe gleichmacht. Nur Schade, daß sehr viele von denen Anstalten, welche bis jetzt realisirt worden sind, entweder ganz zu Grunde gingen, oder doch in wenig Jahren das nicht mehr zu leisten im Stande waren, was sie anfangs versprachen.

 2) Man kann also bey Fertigung eines Plans nicht vorsichtig genug zu Werke gehen; auch bey der größten Vorsicht werden sich in der Folge Mängel zeigen, die dem Verfasser anfangs entschlüpft sind. Die Ursache ist, weil solche Institute bloß auf Wahrscheinlichkeiten und Zufällen beruhen, welche Revolutionen der Zeiten sehr verändern.

 3) Ich wage es diesem Plan einige Zweifel entgegen zu stellen, welche ihm, nach meiner wenigen Einsicht, keine lange Dauer zu versprechen scheinen, wenn er zu Stande kommen sollte.

 4) An alle dem, was von S. 131 bis 134 steht, habe ich nichts auszusetzen; finde es auch sehr gut, daß der einsichtsvolle Herr Verfasser seiner Gesellschaft genau vorgezeichnete Gränzen setzt. Denn eben das| Unbegränzte hat schon manche solche Anstalt ruinirt.

 5) Wider die Classificirung im Ganzen habe ich auch nichts einzuwenden, nur würde ich zu bedenken geben: ob sie in Rücksicht auf die Personen proportionirt genug ist? ob der Ritterbote das aufzuwenden im Stande ist, was der Consulent aufwenden kann?

 Die ersten 6 Classen sind gut, aber die VII und VIII Classe würden gewiß der Anlage zum Schaden gereichen, besonders wenn gg, hh, ll, mm, nn, qq, sich vorfinden sollten. Es sind aber zum Glück sehr seltene Fälle, besonders qq.

 Sollte es in den löblichen XIV Ritter-Cantons wohl viele Pfarrer, Schulmeister, Jäger, Ritterboten etc. geben, welche die Antritts-Gelder zur V, VI, besonders zur VII und VIII Classe zu leisten fähig – aber doch der Hülfe für ihre Wittwen sehr bedürftig wären? Wenn indessen eine Wittwe so viel Gehalt bekommen soll, als die andere, so muß einer einlegen, was der andere.

 6) mit N. 7, S. 139 bin ich auch ganz einverstanden, aber N. 8, S. 139 halte ich für viel zu gering, wenn des Herrn V. Theller à 400 fl. für die Person herauskommen soll.| S. 140, N. 9, 10, 11 und 12, alles sehr schön und gut; aber vor N. 13, S. 142, wird sich die Casse gewiß nicht zu fürchten haben, der Überschuß wird gut zu zählen seyn. N. 14, ist sehr herrlich und menschenfreundlich, und wäre es gut, wenn es viele bedächten. Auch habe ich von S. 143-150 gar nichts auszusetzen.

 7) Aber S. 150 kommt ein Rechnungs[-]Formular, welches die Idee des Herrn V. näher aufklärt, und manches zu bedenken gibt.

 α) Das Vermögen des Instituts ist auf 20,000 fl. angenommen, ich setze zum Voraus, daß dieses aus den Eintrittsgeldern erwachsen ist, welches die 700 Mitglieder, welche die Gesellschaft ausmachen, zusammengeschossen haben, und dieser Fond ist auch nicht zu hoch, ein Mitglied kommt zwischen 28-29 fl. so viel kommt gewiß von den 8 Classen, eine in die andere gerechnet, zusammen, wenn es 700 Mitglieder sind.

 β) Ob aber in allen Cantons 4 bis 5 p. C. fallen werden? daran zweifle ich sehr, im Odenwald und Kocher gewißlich nicht aller Orten, wenn das Geld sicher stehen soll. Indessen es mag gut seyn.

|  γ) Die 1400 fl. jährlicher Beytrag von 700 Mitgliedern sind sicher billig, und nach meinem Ermessen – nur zu wenig. Der Calcul hätte also seine Richtigkeit.
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 Aber nun dünkt mich, der Herr Verfasser habe den Süßmilch nicht studirt. In welchem Winkel der Welt ist die Luft so gesund, daß von 700 Personen in Jahresfrist nur zwey sterben? Denn N. 1 und 2, S. 153, gehören schon ins vorhergehende Rechnungs Jahr. N. 3 und 4 kommen in das laufende; folglich nur 2 Leichen aufs Jahr. Ist dieß wahrscheinlich? Man hält die Gegenden für ausserordentlich gesund, wo von 40 lebenden jährlich nur 1 stirbt. Der Canon der politischen Rechenmeister heißt: von 1000 Lebenden muß man alle Jahre 28 rechnen, die sterben, und die Kirchenbücher in den Cantons Odenwald und Kocher werden diesen Satz bestärken. Nehmen wir aber den ersten Satz: von 40 stirbt 1, so sterben (ein Jahr ins andere gerechnet) von 700 lebenden jährlich 171/2 i. e. zwischen 17 und 18. Nehmen wir den 2ten Satz, von 1000 sterben 28; so müßen jährlich zwischen 19 und 20 Todesfälle kommen, und so wird es auch in der Folge sich zeigen. Die Rechnung auf 2 Jahre wird also statt 4 Personen, die| zu ernähren sind, im ersten Fall 35, im 2ten aber 38-39 in Ausgab zu bringen haben. Wie wird es nun mit dem Theiler à 400 fl. und dem Überschuß à 1140 fl. S. 153, aussehen? Wir wollen ihn ohne Bedenken auch mit austheilen, und doch wird jede Wittwe höchstens 64 fl. bekommen.
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 Allein, wir müssen noch weiter gehen. Die Zahl der Contribuenden bleibt vollzählig, es treten also an die Stelle der Gestorbenen neue Mitglieder ein, die Herren Ritter des Cantons besetzen ihre Stellen aufs neue, und es wäre auch das größte Unglück für die Gesellschaft, wenn es nicht so wäre. Also im 3ten Jahre sind wieder 700 Contribuenten; von den 2 ersten Jahren her, haben wir aber 35 Wittwen zu besolden, und von diesen soll jetzt auch eine der Casse heimsterben; so bleiben 34. Indessen kommen wieder 17 neue hinzu – 34 und 17 machen 51. Der Stock ist zwar um die Antritts-Gelder der 17 neuen Mitglieder gewachsen; wir wollen diese (weil der Herr Verfasser seine 3 Recruten S. 150. auf 66 fl. taxirt) auf 17 mahl 66. i. e. 1122 fl. ansetzen: gewiß sehr übertrieben hoch: wahrscheinlich sind es junge Männer, die man nur à 6 fl. taxiren kann, also nur 17 mahl 6-102 fl. so wird| jetzt der Fond 21,122 fl. seyn, der jährliche Zuschuß à 1400 fl. bleibt. Nun wie viel haben wir zu verteilen? Der vorige Zins war 900 fl. der Zuwachs, Zinns à 5 p. Ct. (von 1522 fl.) wird 56 fl. 6 kr. machen, dazu kommen die 1400 jährlicher Zuschuß, so ist die Summe 2556 fl. 6 kr. diese wollen wir unter 51 Mitglieder theilen: wird nun die Portion wohl 400 fl. austragen und noch ein Überschuß bleiben? Künftig gehts von Jahren zu Jahren wieder herunter (50 fl.)

 Dieses ist keine idealische Chimäre; es ist res facti. Ich bin selbst ein Mitglied von der Deputation einer solchen Wittwen-Verpflegungs-Gesellschaft, welche nun 13 Jahre stehet, und bis jetzt in guten Umständen ist; unsere Gesellschaft ist für das Jahr 1793 stark 290 Mitglieder und wir haben 25 Wittwen und Waisen zu versorgen.

 Wenn das weibliche Geschlecht eine gewisse gefährliche Periode überstanden hat, so lebt es gewöhnlich länger, als das männliche.

 Erst nach 80 Jahren werden die beyden Geschlechter in der Zahl der Lebenden einander wieder so ziemlich gleich; zwischen 60 und 80 gibt es mehr alte Weiber, als Männer.

|  Auf 11 stehende Ehen muß man in Wittwen-Anstalten allemahl zwey Wittwen rechnen, sonst scheitert der Plan.

 Endlich Capitalien und Zinse sind ein unsicherer Fond. Oft fallen Zinse; oft geht ein Capital verloren. Wittwen- Verpflegungs-Gesellschaften müssen hauptsächlich ihren Fond auf die Beutel der Interessenten gründen, sonst gehen sie zu Grund.

 Dieß sind keine Speculationen, sondern Erfahrungs-Sätze.