Einheitliche Eisenbahnzeit
[596] Einheitliche Eisenbahnzeit. Nach Beschluß des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen wurde am 1. Juni d. J., vorläufig allerdings nur für den inneren dienstlichen Verkehr bezw. die Dienstfahrpläne, von allen betheiligten Eisenbahnen eine einheitliche Zeit nach dem Stundenzonensystem eingeführt. Der größte Theil dieser Verwaltungen, nämlich die deutschen und österreich-ungarischen Eisenbahnen, hat die Zeit des 15. Meridians östlich von Greenwich – ungefähr Stettiner bezw. Prager Zeit unter der Bezeichnung M. E. Z. (mitteleuropäische Eisenbahn-Zeit), die belgischen und holländischen Bahnen haben die Greenwicher Zeit und die rumänischen Bahnen die Zeit des 30. Meridians östlich von Greenwich angenommen. Diese Zeiten weichen um je eine Stunde voneinander ab, so daß z. B. ein von Brüssel an der deutschen Grenze um 5 Uhr vormittags nach belgischer Eisenbahnzeit eintreffender Zug bei einem Aufenthalte von 15 Minuten nach mitteleuropäischer Eisenbahnzeit um 6 Uhr 15 Minuten vormittags weitergehen würde. Die Stundenzonen fallen aus praktischen Gründen mit den Landesgrenzen zusammen, so daß der Reisende, wenn einmal die einheitliche Zeit allgemein eingeführt sein wird, seine Uhr nur dort um je eine Stunde vor- oder zurückzustellen hätte, wo er durch die Zollabfertigung und den Sprachenunterschied schon so wie so daran gemahnt wird.