Ein Geister-Photograph vor Gericht

Textdaten
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Autor: Carus Sterne
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Titel: Ein Geister-Photograph vor Gericht
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aus: Die Gartenlaube, Heft 30, S. 506–509
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1875
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Ein Geister-Photograph vor Gericht.

Von Carus Sterne.

Im Juni des Jahres der Gnade 1875 spielte sich vor dem siebenten Zuchtpolizeigerichte der Stadt, in welcher man vor achtzig Jahren die Göttin der Vernunft gekrönt hat, wieder einmal einer jener Processe ab, welche beweisen, daß zwischen dem Denkvermögen gewisser allerhöchster Gesellschaftskreise und demjenigen der allerniedersten Wilden in manchen Richtungen durchaus kein merkbarer Unterschied besteht. Beide glauben sie fest und unerschütterlich daran, daß den sogenannten Traumerscheinungen und Visionen eine äußere, greifbare Wirklichkeit entspricht, suchen in diesem Glauben ihre Seligkeit und finden [507] es demgemäß himmelschreiend, wenn Leute, die nichts verbrochen haben, als den Versuch, diesen seligmachenden Glauben zu befördern, mit schwerer Strafe belegt werden.

Wir reden von dem Processe des Photographen Buguet und Genossen, welche seit Jahren in der allerchristlichsten Seinestadt ein schwunghaftes Geschäft mit sogenannten Geisterphotographien betrieben hatten. Es war nicht das erste Mal, daß diese heitere Illustration unseres Culturlebens vor die Gerichte kam. Wir erinnern nur an den Proceß des Photographen Mummler aus Boston, welcher in den sechsziger Jahren die Spiritisten der englischen Metropole einmal sehr stark aufregte, aber jedenfalls war die neueste Wiederholung psychologisch überaus interessant, und es mag deshalb erlaubt sein, an dieser Stelle etwas näher auf dieselbe einzugehen. Die in Paris erscheinende und von dem ehemaligen Schneidermeister Leymarie herausgegebene „Revue spirite“ hatte seit langer Zeit ihre Leser von der überaus großen Geschicklichkeit benachrichtigt, welche jener unter Beihülfe eines amerikanischen Mediums arbeitende Photograph in der Kunst erworben, die Erscheinungen abgeschiedener Geister auf der gesilberten Platte zu fixiren.

Es giebt nicht leicht etwas Einfacheres in der Welt, als dem Geistergläubigen plausibel zu machen, daß die Photographie wie geschaffen dazu sei, das noch immer angezweifelte Dasein der Geisterwelt zu beweisen. Jeder Kundige weiß es und jeder Photograph kann es zeigen, daß sich auf der lichtempfindlichen Platte in Wirklichkeit Gegenstände abbilden, die, sei es ihrer Kleinheit, Lichtschwäche, oder einer besondern Oberflächenbeschaffenheit wegen, von dem unbewaffneten menschlichen Auge schlechterdings niemals wahrgenommen werden könnten. Von gleichen Gesichtspunkten ausgehend, suchte der nun halb vergessene Baron Reichenbach seit dem Jahre 1844 die vielfach angezweifelte Existenz des Odlichtes[1] mit Hülfe der Photographie darzuthun und ist ohne Zweifel dadurch der, wenn auch indirecte, geistige Urheber der Geisterphotographie geworden. In den Jahren 1861 bis 1862 gelang es ihm, durch Unterstützung des Berliner Hofphotographen Günther eine Reihe merkwürdiger, wenn auch nicht völlig aufgeklärter Ergebnisse zu erhalten, die so viel bewiesen, daß eine sehr empfindliche, mit ausgeschnittener Figurenschablone bedeckte photographische Platte in einem völlig verdunkelten Raume schon nach fünfzehn Minuten Abbildungen der Ausschnitte zeigte, wenn ihr Krystalle, Magnetpole oder andere angeblich Odlicht ausströmende Gegenstände, z. B. auch die menschliche Hand, während dieser Zeit entgegengehalten wurden.

Wir enthalten uns des Urtheils über diese in Gegenwart hoher wissenschaftlicher Capacitäten Berlins in einem Raume der Universität angestellten und sachlich vollkommen gelungenen Versuche, lassen dahingestellt, ob sie das Dasein des Odlichts beweisen können oder nicht, und erinnern an diese Dinge nur, weil ihre Beschreibung in einer kleinen, „Odische Begebenheiten in Berlin“ betitelten Schrift ohne Zweifel die nächste Veranlassung gab, daß alsbald in Paris, wie in Amerika Mediums und Photographen sich associirten, um Geister zu photographiren. Die Zusammengehörigkeit von Od, lebensmagnetischer und spiritischer Kraft war damals längst als ein Dogma anerkannt; die Sensitiven Reichenbach’s entsprachen den Somnambulen Mesmer’s und den Sonntagskindern der Geistergläubigen, und ein uns Wochentagsmenschen verborgenes, wahrscheinlich aber photographirbares Odlicht wurde von den Zügen der verklärten Gestalten ausströmend angenommen.

Dieser Gedanke enthielt den Keimling eines neuen Erwerbszweiges, und einem Photographen, dem es nicht gelingen wollte, das Vertrauen der Lebenden zu erwerben, stand nunmehr der Weg offen, „den Acheron zu bewegen“ und die Verstorbenen in sein Atelier zu laden. Nichts zeigte sich überflüssiger als die Sorge, ob denn auch Lebende die Geschäftsunkosten übernehmen würden. Die Mutter, der ihr Liebling gestorben, ehe er das Stillsitzen gelernt hatte, der Sohn, welcher seine Eltern verloren, ehe die Photographie erfunden war, die Familie, der in der Ferne ein lieber Angehöriger verschollen, was würden sie nicht darum geben, nun noch nachträglich ein Bild des Dahingeschiedenen zu erlangen! Den meisten Vortheil aber zog der neue Geschäftszweig aus der Lehre, daß fast jeder Mensch einen persönlichen Schutzgeist oder Dämon besitze, denn nichts ist natürlicher, als der Wunsch des Gläubigen, die Züge des freundlichen Geistes kennen zu lernen, der ihn unablässig umschwebt und über sein Dasein wacht.

Da aber die zarteren Lichterscheinungen ebenso wie das Nachleuchten eines besonnten Diamanten oder Papierblattes nur in völligster Dunkelheit wahrgenommen werden können, so wäre es folgerichtig gewesen, wie Baron Reichenbach gethan, auch die Geister in eine Dunkelkammer zu ihren Portraitsitzungen einzuladen, aber in der Praxis bildete sich ein ganz anderes Verfahren heraus. Die betreffende Person, welche das Geisterportrait zu haben wünscht, wird nämlich in der gewöhnlichen Weise von dem Photographen aufgenommen, während sie ihre Gedanken mit der vollkommensten Sammlung auf die verstorbene Person oder den aus spiritistischen Unterhaltungen bekannt gewordenen Schutzgeist zu richten hat. Je nachdem ihr diese innerliche Vergegenwärtigung mehr oder weniger vollkommen gelungen ist – sagt nämlich der Geister-Photograph –, mit desto größerer Deutlichkeit, Schärfe und Aehnlichkeit erscheint die gewünschte Gestalt hinter ihrem Rücken oder über ihrem Haupte schwebend. Eine so hochgradige Vertiefung der Betrachtung aber, wie sie zu diesem Werke nothwendig ist, erreicht der gewöhnliche Mensch nur selten; er bedarf daher nothwendig der Unterstützung eines Mittlers (Mediums), welcher mit der Geisterwelt auf Du und Du steht und seinen Einfluß auf sie geltend macht. Durch seine Mithülfe erst vermag der gegenwärtige Geist seinen ätherischen Körper so weit zu verdichten, daß er im vollen Tageslichte mit auf die lichtempfindliche Platte wirken kann. In unserem Falle war es ein Amerikaner, Namens Firman, der durch seine geheimnißvolle Kraft die Bildwerdung unterstützte, während Buguet sich bei dem feierlichen Acte mit flehentlich ausgebreiteten Händen und verdrehten Augen an die – Zimmerdecke wendete. Die Ceremonien sind dieselben geblieben, wie bei den alten Nekromanten, nur in der Ausführung malt sich der Fortschritt der Zeit, denn während man früher die citirten Geister nur erschreckt anstarrte, photographirt man sie jetzt und macht sie dingfest auf einer Glasplatte.

War die Sitzung beendigt, so eilte Buguet hinter den Vorhang, um festzustellen, ob das Werk auch erfolgreich gewesen, denn wie alle spiritistischen Sitzungen, so gelangten auch die photographischen nicht immer gleich beim ersten Anlauf zu einem vollkommenen Erfolge. Zuweilen erschien der gerufene Geist nur gleich einem gestaltlosen lichten Wölkchen über den Schultern, oder die Züge waren bis zur Unkenntlichkeit nebelhaft verwaschen und zerfließend. Für alle diese Ungelegenheiten, wie auch für das Ausbleiben einer vollkommenen Aehnlichkeit wurde dann ein Mangel an vollkommener Sammlung verantwortlich gemacht, eine neue Sitzung vorgeschlagen, vollkommenere und befriedigendere Resultate in Aussicht gestellt. Das wiederholte sich bei hartnäckigen Bestellern zwei- oder gar dreimal, bis die Geduld des Kunden erschöpft oder sein Verlangen befriedigt war. Für jede einzelne Sitzung aber war die Kleinigkeit von zwanzig Franken im Voraus zu entrichten.

Es ist nicht zu verwundern, daß die Gläubigen zuweilen völlig zufriedengestellt werden konnten, namentlich wo es sich um Portraitirung eines Schutzgeistes von bekanntem Namen handelte. So trat denn auch in diesem Processe eine Person auf, welcher der Geist Goethe’s seine besondere Fürsorge gewidmet hatte und die daher mit Stolz hinter einem Visitenkartenportrait ein wohlgetroffenes Schattenbild des deutschen Dichterfürsten aufweisen konnte. Handelte es sich um völlig unbekannte Geister, so fiel der Buchhalterin die aus den Häusern der Somnambulen und Kartenschlägerinnen bekannte Rolle zu, die Kunden in Abwesenheit des „für einen Augenblick ausgegangenen“, in Wahrheit aber hinter einer spanischen Wand versteckten Principals zu empfangen, zu unterhalten und mit Geschick – auszuhorchen. Gelang es dessenungeachtet nicht, beim ersten Versuche eine vollkommene Aehnlichkeit zu erzielen, so ließ sich der unbefriedigte Besteller dabei hinreichend über die Abweichungen der Nasenform etc. aus, um beim zweiten Male dem Ziele näher zu kommen. Schon im Allgemeinen macht der Tod nicht nur alle Menschen gleich, sondern auch einander ähnlicher, und im zarteren Alter verstorbene Kinder sind schon in Wirklichkeit, geschweige im Geisterbilde kaum von einander zu unterscheiden. Eine Costümschwierigkeit besteht auch nicht, denn die Abgeschiedenen [508] erscheinen Alle, als wenn sie sich zu erkälten fürchteten, dicht in weiße Laken gehüllt, so daß auch die Statur verborgen wird.

In Folge dieser im Kerne der Sache liegenden Erleichterungen waren viele Leute von Buguet und Genossen so vollkommen befriedigt worden, daß sie willig ihr Zeugniß gegeben hatten, um in der „Revue spirite“ Reclame für das Geschäft damit machen zu lassen. Der Herausgeber verstand es, die wahren und die erdichteten Erfolge in das rechte Licht zu setzen; er schilderte mit beredten Worten die in der neuen Kunst enthaltenen Tröstungen und ihren Einfluß auf die Kräftigung im Glauben an das Jenseits. So nahm das Geschäft schnell einen großen Aufschwung und die Unverschämtheit der Unternehmer wuchs von Tag zu Tag. Sie mochten sich nicht mehr begnügen, den Parisern die Segnungen der frommen Kunst zugänglich zu machen, sondern zeigten durch die „Revue spirite“, den „Figaro“ und andere Zeitungen an, daß die Einsendung einer Haarlocke oder eines andern Andenkens an die als Geist zu photographirende Person und die Bezeichnung einer bestimmten Stunde, in welcher sich die entfernten Angehörigen in Sammlung und Gebet mit dem Pariser Photographen zur Vollbringung des Werkes vereinigen wollten, vollkommen genügen, wenn der Sendung außerdem zwanzig Franken beigefügt würden. Die Geisterwelt ging indessen nicht immer auf diese Geschäftserweiterung ein; das nützliche Zwischenglied der Comptoirdame fehlte, und die tollsten Verwechselungen traten ein. Bejahrte Frauen erschienen als Wickelkinder und die Geister von Säuglingen in kräftig entwickelter Mannesgestalt. Es gingen Einigen die Augen auf, und die Polizei, deren Aufmerksamkeit bereits durch die freche Reclame erregt worden war, erhielt einige dieser total verunglückten Bilder eingesendet. Im Atelier des Mediumphotographen erschienen eines Tages zwei verkleidete Polizeicommissare und verlangten das Bild eines Verstorbenen. Nachdem die Sitzung mit den üblichen Ceremonien zu Ende und das Gespenst auf der Platte dingfest gemacht worden war, gaben sich die Beamten zu erkennen, wiesen ein Papier vor, welches sie zu einer Haussuchung berechtigte, und begannen unverzüglich mit derselben. Sie war äußerst erfolgreich, denn sie förderte zwei Gliederpuppen, denen jede beliebige Stellung dauernd gegeben werden konnte, die eine für unausgewachsene, die andere für ausgewachsene Geister mit den erforderlichen Leichenhemden, Schleiern und Draperien und dazu nicht weniger als dreihundert aus Papiermasse gefertigte Köpfe an’s Licht.

Das Handwerk der Geisterphotographen ist ein sehr viel einfacheres als dasjenige eines Cagliostro, Schröpfer und sonstiger Beherrscher der Geister. Da der Besteller dringend ermahnt ist, mit der höchsten Sammlung auf das Objectivglas der Camera zu blicken, so ist er natürlich für die Dinge, die inzwischen hinter seinem Rücken vorgehen, auf die einfachste Weise blind gemacht. Dort rollt nunmehr ein Vorhang in die Höhe, oder eine sich lautlos in ihren Fugen bewegende spanische Wand wird zurückgezogen, und es erscheint die passend ausgewählte und drapirte, mit dem entsprechendsten Kopfe versehene Gliederpuppe, je nach Angemessenheit in knieender, segnender oder ruhig schwebender Haltung. Aber während die gesammte Aufnahme eine Minute und darüber dauert, darf das Pseudogespenst höchstens ein oder zwei Secunden mitwirken; schnell und lautlos, wie er erschienen, verschwindet der Spuk wieder. Dieser Unterschied der längeren und der ganz kurzen Sitzungszeit für dasselbe Bild bringt die wunderbarste Wirkung hervor. Im Gegensatze zu der scharf ausgeprägten Figur des Bestellers erscheint hinter ihr eine menschliche Gestalt mit nebelhaft verfließenden, unsichern Umrissen und von jener ätherischen Durchsichtigkeit, welche unsere Phantasie den Gestalten aus dem Jenseits leiht. Die Ornamente der Hinterwand erscheinen an den Stellen, welche das Geistermodell für einen Augenblick einnahm, nur ein klein wenig schwächer; sie schimmern deutlich durch den dünnen Körper des Geistes hindurch, wie das Licht der Sterne durch den Schweif der Kometen.

Bei einer einigermaßen geschickten Handhabung lassen sich auf diesem so einfachen Wege die wunderbarsten Wirkungen erreichen. Nichts kann für den Liebhaber des Seltsamen überraschender sein, als Gespensterstereoskopen, die mit Geschmack auf dem angedeuteten Wege erzeugt wurden. Der Schreiber dieser Zeilen besitzt mehrere derartige Kunstleistungen, unter denen sich eine Friedhofsscene auszeichnet, bei welcher der Geist einer Mutter segnend über dem Haupte des Kindes erscheint, welches ihr Grab mit frischen Blumen schmückt. Durch den Aetherleib der Erscheinung hindurch gewahrt man die Spitzen der hinter ihr befindlichen Grabdenkmäler, was einen sehr merkwürdigen Anblick gewährt. Die Photographie bietet sich gleichsam von selbst zur Ausführung dieser und ähnlicher Spielereien, von denen wir noch an die vor Jahren auftauchenden Doppelgängerbilder erinnern wollen. Letztere stellen bekanntlich eine und dieselbe Person zweimal neben einander, etwa wie sich die Eine ihre Cigarre an derjenigen ihres andern Ichs anzündet, oder sich selber unter den Tisch trinkt. Sie sind einfach das Ergebniß zweier nach einander erfolgten Aufnahmen auf derselben Platte, deren Hälften abwechselnd durch einen doppelthürartigen Schirm bedeckt wurden.

Im obigen und in den meisten ähnlichen Fällen waren sehr handgreifliche Methoden angewendet worden, um das Verlangen nach Geisterphotographien zu befriedigen. Die genauere Kenntniß optischer Gesetze giebt indessen noch ganz andere Mittel an die Hand, derartige Künste zu vollbringen, die weniger leicht zu entlarven und vor einer gewöhnlichen Haussuchung sicher wären. Denn man kann, wie wir am Eingange dieses Artikels erwähnten, auch Dinge photographiren, die dem menschlichen Auge völlig unsichtbar sind, und daher im Atelier vorhanden sein können, ohne daß eine sich darin in völliger Freiheit bewegende Gesellschaft eine Ahnung davon haben würde. Schon im Allgemeinen sind die sogenannten chemischen Strahlen des Sonnenlichtes, welche die Silbersalze am stärksten verändern, dunkle, unsichtbare Strahlen, das heißt solche, für welche unser Auge unempfindlich ist. Ihre Schwingungen sind zu schnell, um unsere Sehnerven anzuregen. Wenn das Sonnenlicht durch ein Glasprisma in seine farbigen Bestandtheile zerlegt wird, so fallen diese photographisch wirksamsten Strahlen über den unmerklich in Dunkelheit übergehenden violetten Rand des regenbogenartigen Streifens hinaus. Man kann sie nur sichtbar machen, wenn man ihre Schwingungen etwas verlangsamt, was geschieht, wenn man sie auf eine Abkochung von Roßkastanienrinde, auf Chininlösung und ähnliche Substanzen fallen läßt. Diese an sich (erstere im gereinigten Zustande) farblosen Flüssigkeiten zeigen an der Oberfläche ein schönes blaues Schillern, welches von verlangsamten und daher unwirksamer gemachten chemischen Strahlen herrührt. Wenn man nun mit solchen Flüssigkeiten eine menschliche Gestalt auf eine weiße Wandfläche malte, so würde nach dem Trocknen auch nicht die Spur von der Zeichnung sichtbar sein. Gleichwohl kann ein so hervorgebrachtes Bild oder Portrait mit aller Schärfe abphotographirt werden, und die unsichtbaren Umrisse und Schattirungen derselben bilden sich auf der Platte gerade so deutlich ab, als ob sie mit schwarzer Kreide auf die Fläche gezeichnet wären. Man nennt dies die „Photographie des Unsichtbaren“, und es ist leicht einzusehen, daß mit ihrer Hülfe selbst ein sehr vorsichtiger Liebhaber von Gemälden aus der andern Welt betrogen werden kann.

Unsere gewöhnliche Spiritistengesellschaft ist indessen, wie wir an dem Pariser Falle sehen, so skeptisch nicht, und läßt sich mit gröberen Mitteln hinter’s Licht führen. Ohne Zweifel viel anziehender als die Aufdeckung des Betruges und die Kenntnißnahme von den dabei angewandten Ränken und Kniffen erschien aber in dem Processe Buguet das Gebahren der Zeugen und Zuschauer, unter denen man vorwiegend Personen aus den höheren Gesellschaftsclassen, namentlich hohe Militärs, bemerkte. Obwohl die Gliederpuppen und Larven in der stattlichen Zahl von dreihundert Belastungszeugen auftraten, obwohl die beiden Hauptbeklagten einräumten, in verzweifelten Fällen zum Betruge gegriffen zu haben – gewöhnlich seien sie ehrlich und mit der Zuversicht des Erfolges an’s Werk gegangen –, blieben einige der angerufenen Entlastungszeugen unerschütterlich in der Behauptung, Portraits ihrer Angehörigen aus dem Jenseits von übernatürlicher Aehnlichkeit erhalten zu haben. Die Wittwe des ehemaligen Oberhauptes der französischen Spiritistenschule, Frau Rival, genannt Allan Cardec, eine silberhaarige Greisin, wagte es sogar, vor dem versammelten Publicum den sündlichen Unglauben der Richter, diesem Beweise des höheren Seins gegenüber, ausdrücklich zu [509] tadeln. Auch die Zuhörer, natürlich größtentheils aus Gläubigen bestehend, nahmen offen Partei für die entlarvten Betrüger und schienen es sehr hart und ungerecht zu finden, daß Buguet und Leymarie zu einem Jahre Gefängniß und fünfhundert Franken Strafe, Firman zu sechs Monaten Gefängniß und derselben Geldstrafe verurtheilt wurden. Fast will es uns scheinen, als ob die guten Leute mit ihrer Unzufriedenheit Recht gehabt hätten. Wenn Menschen so blindgläubig sind, daß sie sich von dreihundert Pappköpfen nicht überzeugen lassen, so geschieht ihnen doch am Ende Recht, wenn sie betrogen werden.