Die zusammenstellbaren Rundreisehefte im ersten Jahrzehnt

Textdaten
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Titel: Die zusammenstellbaren Rundreisehefte im ersten Jahrzehnt
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 20, S. 340
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1893
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[340] Die zusammenstellbaren Rundreisehefte im ersten Jahrzehnt. Billige Ferienreisen! So ging im Frühling des Jahres 1884 ein Frohlocken durch die erholungsbedürftige Welt, als der Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen die Einrichtung der „kombinierbaren Rundreisebillette“ mit ermäßigten Sätzen ins Leben rief. Ausgabe nur während der Sommerzeit, geschlossene Rundreise von mindestens 600 km, 35 Tage Gültigkeit, kein Freigepäck – denn leicht sein soll das Ränzel des Wanderers – das waren damals die wichtigsten Bestimmungen. Der Erfolg war ein ungeahnter. Auf dem Gebiete der vereinigten 59 Verwaltungen Deutschlands, Oesterreich-Ungarns, Rumäniens, der Niederlande und Luxemburgs mit ihren 45516 km Bahnlinien wurden gleich im ersten Jahre 61590 Personen mit den neuen Fahrheften befördert und dafür 3332165 Mark eingenommen!

Stetig hat sich seitdem die Einrichtung weiter entwickelt. Das Reisegebiet wurde auf Belgien, die Schweiz, Dänemark, Schweden und Norwegen ausgedehnt und umfaßt gegenwärtig 147 Verwaltungen mit einem Netz von 76547 km Länge. Man hat die Rundreise aufgegeben und bloß die Rückkehr nach dem Ausgangsorte bedungen, die Ausgabe ist auf das ganze Jahr und die Gültigkeit auf 45 Tage ausgedehnt, ja bei Reisen von 2001 km und darüber sogar auf 60 Tage verlängert worden, und die Benutzung ist dementsprechend gestiegen. Im Jahre 1891 sind 548888 Hefte ausgegeben und dafür 27764556 Mark eingenommen worden. Bemerkenswerth ist hierbei die vorwiegende Benutzung der II. Klasse – im Gegensatz zu den sonst im Reiseverkehr gemachten Erfahrungen.

So darf man nach nahezu zehnjährigem Bestande den Rundreiseverkehr als ein neues Glied in der Entwicklung des Verkehrs bezeichnen, dessen weitere Ausgestaltung nur erwünscht sein kann.