Die sächsischen Landesfarben

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Titel: Die sächsischen Landesfarben
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aus: Die Gartenlaube, Heft 23, S. 386
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1878
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Siehe Nachtrag im Kleinen Briefkasten (1882)
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[386] Die sächsischen Landesfarben. Mehrfachen Anfragen aus unserem Leserkreise über den Ursprung des „Grün und Weiß“, der Haus- und Landesfarben des albertinischen und ernestinischen Sachsen, können wir mit folgender Antwort dienen. Einst waren die sächsischen Farben Schwarz und Gold, entnommen den beiden Grundfarben des Wappens. Als im Jahre 1697 die albertinische Fürstenlinie auf den Thron Polens gelangte, nahm dieselbe die polnischen Landesfarben Roth und Weiß nach Kursachsen herüber. Die Ernestiner blieben bei den alten Farben, und erst zu Ende des vorigen und zu Anfang dieses Jahrhunderts finden wir auch in den drei Herzogthümern Hildburghausen, Coburg-Saalfeld und Meiningen das polnische Roth und Weiß, während Weimar und Gotha-Altenburg am Schwarz und Gold festhielten. Als nach der Erhebung des albertinischen Sachsen zum Königreich 1807 der Orden der Rautenkrone gestiftet wurde, trat mit dem Ordensbande zuerst die grüne Farbe in officielle Erscheinung, und dies wiederholte sich nach den Befreiungskriegen bei der Stiftung des Civilverdienstordens mit dem weiß-grünen Bande. Es geschah 1815. Jedenfalls griff Sachsen erst, nachdem es seine Beziehungen zu Polen aussichtslos gelöst sah, die polnischen Farben aufgebend, zu Grün und Weiß, den uralten, früher vereint nicht vorkommenden Farben des altsächsischen Herzogthums: Grün wegen der Kur und des Rautenkranzes, Weiß wegen des ursprünglichen Herzogthmus, also zu Farben zurück, die auch das Haus Anhalt aus gleicher Beziehung besitzt. Die ernestinischen Herzogthümer folgten dem Königreich auch in diesem Beispiele noch 1815 und 1816 nach, und nur Weimar hielt die alten Farben fest, fügte aber zu Schwarz und Gold das Grün, sodaß es alle drei Farben des sächsischen Wappens vereinigt; letzteres mag mit der Erneuerung des Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken zusammenhängen und also ebenfalls in das Jahr 1815 fallen.