Die gnädige Herrschaft beim Erntefeste

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Titel: Die gnädige Herrschaft beim Erntefeste
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aus: Die Gartenlaube, Heft 14, S. 239
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1877
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Am Nachmittage des Erntefestes.
Originalzeichnung von J. Weiser in München.

[239] Die gnädige Herrschaft beim Erntefeste. (Mit Abbildung S. 232 und 233.) Zur Zeit der Perrücken und Haarbeutel war das Leben nicht immer so zopfig, wie wir es uns vorzustellen gewohnt sind. Alte ländlich-sittliche Gebräuche, an denen der conservative Geist des Adels wie der Bauern festhielt, sorgten dafür, daß von Zeit zu Zeit der Puder abgestäubt wurde und daß die äußerste Derbheit und ärgste Zimperlichkeit mit einander auskommen mußten. Das verbreitetste unserer ländlichen Feste ist das Erntefest, das in vielen Landstrichen schon seit langer Zeit auch zugleich als Kirchweih- oder Kirmeßfest begangen wird. An Rittergutssitzen gebot es dann der alte Brauch, daß die Gutsangehörigen in feierlichem Aufzuge dem Gutsherrn einen Erntekranz überreichten und dafür wiederum von diesem mit einem Erntetanze erfreut wurden. Dabei beobachtete man ein Recht, das wir bei ähnlicher Gelegenheit noch in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts ausüben sahen: es kam nämlich den Gutsangehörigen zu, die Mitglieder ihrer Herrschaft und deren Gäste zum Tanze aufzufordern, und Niemand durfte die Einladung abschlagen, ohne sich durch ein Geschenk davon loszukaufen. So geschah es noch bei den ihrer Zeit vielbesuchten Heuerntefesten auf dem bekannten Lustschlosse Rosenau, die der Vater des jetzigen Herzogs Ernst von Coburg alljährlich für die schönsten Bursche und Mädchen des Landes zu veranstalten pflegte; da wurde von den kräftigen Armen manche schlanke Person im Tanze herumgeschüttelt, die wir später auf hohen Thronen sitzen sahen.

Für das Landvolk ist das Gefühl der Standeskluft dasselbe, ob es einem „gnädigen Fräulein“ oder einer „Prinzessin“ gegenübersteht. So auch auf unserm heutigen Bilde. Die große Gutsscheune ist zum Ballsaal hergerichtet worden. Die Fahne und der große Erntekranz sind nicht ihr einziger Schmuck, ein treffliches Erntefestwappen hat sich wie von selbst auf dem hohen Barren gebildet, auf welchem die Musik sicher untergebracht ist. Neben ihr prangt das Wappen mit dem Erntegeräthe und den Garbenbündeln, von denen sogar noch lange Bänder herniederwehen. Als besondere Respectsperson tritt, wenn freilich auch im Hintergrund, der Ceremonienmeister oder Tanzcommandeur mit der Festschärpe hervor, der soeben der Musik den Tact berichtigt. Rechts von ihm hat sich Gleich und Gleich gepaart, aber links von ihm ist’s jedenfalls die Tochter des Hauses, das „gnädige Fräulein“, welches im Arm des kräftigen jungen Bauern auf ihren Stöckchenschuhen dahinklappert, während die „gnädige Frau“ selbst am Tisch unter ihrer starkgepuderten Haarkrone einen streng strafenden Blick gegen die Pächterstochter schleudert, die sich soeben erfrecht, ihren Herrn Sohn, den gnädigen Junker zum Tanze zu laden. Ein weit freundlicheres Bild gewährt das heitere Fräulein hinter ihr, das ihren verblüfften Nachbar zum Tanze fortzieht.

Am linken Ende des Festtisches berühren sich die Altersgegensätze: das Päppelkindchen, das von der Amme gefüttert wird, und das uralte Paar, das mit Hülfe des Hörrohrs seine Unterhaltung pflegt. Unverkennbares Wohlgefallen an der bunten und lauten Lustbarkeit äußern der Gutsherr, der, ungestört vom Strafblick seiner Gemahlin, weil er ihn nicht sieht, mit dem Augenglase die Verlegenheit seiner tanzenden Tochter lächelnd beobachtet, und der geistliche Herr mit dem Mantel im Vordergrunde, der sich den Nebengenuß eines Prischens dazu erlaubt. Zufrieden scheinen auch die beiden Antipoden des Bildes, der Junge, der stillvergnügt seine eigenen Beine umklammert, und der Mohr in seinem Weindienst. Und so können wir uns der Beruhigung hingeben, daß trotz des strengen Blicks der alten gnädigen Frau die Ceremonie ohne Störung verlaufen wird, bis die Herrschaft durch ihre Entfernung den wahren Erntejubel des Völkchens erst freigiebt.